Begrünung von GLÖZ-8-Brachflächen aus Sicht der Unkrautregulierung
Zur Erhaltung von Ackerflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) ist seit dem Antragsjahr 2023 ein Mindestanteil von vier Prozent nichtproduktiver Flächen durch die Anlage von Ackerbrachen und/oder durch Landschaftselemente zu erbringen (GLÖZ-8). Die Brache kann durch Selbstbegrünung nach der Ernte der Vorkultur oder durch Ansaat von mindestens zwei verschiedenen Pflanzenarten nach der Ernte der Vorkultur erfolgen. Mit Beginn der Selbstbegrünung oder nach der Ansaat der Begrünung darf auf den Flächen vom 1. April bis zum 15. August der Aufwuchs nicht durch Mähen oder Zerkleinern beeinträchtigt werden. Der Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ist in der Bracheperiode nicht erlaubt. Diese Vorgaben beeinflussen die Möglichkeiten zur Anlage der Brachen bzw. die Ausrichtung und Funktion der Bracheflächen.
Selbstbegrünung von Bracheflächen
Den geringsten Aufwand verursacht die Selbstbegrünung. Aus ökologischer Sicht kann sich dabei eine wertvolle und artenreiche Brache mit standorttypischen Pflanzenarten etablieren. Einschränkend wirkt sich allerdings die Vermehrung von ggf. problematischen Ackerunkräutern in der Folgekultur und die potenzielle Übertragung von Krankheitserregern und Schädlingen (Stichwort: Grüne Brücke über zum Beispiel Ausfallgetreide oder -raps) aus, was einen erhöhten Bedarf für Pflanzenschutzmittelbehandlungen in der Folgekultur und ggf. Ertragsverluste zur Folge haben kann.
Aktive Begrünung der Bracheflächen
Empfehlenswert ist daher eine aktive Begrünung der Bracheflächen. Für eine multifunktionale Wirkung kommen mehrartige Mischungen in Frage, die durch das Angebot von Nahrung und strukturreichen Beständen die Biodiversität in der Agrarlandschaft fördern sowie sich vorteilhaft auf die Bodenstruktur auswirken. Um eine stärkere Verunkrautung zu unterdrücken und phytosanitäre Probleme zu verhindern, ist eine rasche und hauptfruchtmäßige Bestellung nach der Ernte der Vorkultur erforderlich. Ausfallgetreide kann nur durch die Bodenbearbeitung im Bestellverfahren unterdrückt werden. Hierfür ist ggf. eine flache Pflugfurche erforderlich.
Problematische Arten in Saatgutmischungen
Bei der Auswahl der Begrünungsarten wird von der Verwendung von Gräsern (insbesondere Weidelgras) und Kreuzblütlern (zum Beispiel Senf oder Ölrettich) grundsätzlich abgeraten, da diese Arten unweigerlich ein Boden-Samenpotenzial aufbauen und in der Fruchtfolge einen zusätzlichen Bedarf für Herbizidbehandlungen verursachen können. Insbesondere die Ansaat von Weidelgräsern birgt ein hohes Risiko für die Etablierung und Entwicklung von herbizidresistenten Populationen. Für eine zügige Bodenbedeckung und gute Unkrautunterdrückung sind Mischungen mit Klee- und Luzerne-Arten besonders geeignet.
Empfehlenswerte Arten zur Begrünung
In nachstehender Tabelle sind empfehlenswerte Arten für die aktive Begrünung der Bracheflächen aufgeführt. Mit den beschriebenen Eigenschaften hinsichtlich der Ansaatsicherheit, der Wüchsigkeit und Unkrautunterdrückung, der ökologischen Wertigkeit für die Biodiversität sowie der Standort- und Saatzeiteignung kann eine mehrartige Mischung für den eigenen Bedarf zusammengestellt werden, oder es können im Handel angebotene Fertigmischungen bewertet werden.
Empfehlungen für die Anlage von Bracheflächen nach GLÖZ-8 766 KB