Die Aufgabe der Saatgutverkehrskontrolle besteht in der Überwachung des Saatguthandels bei allen Anbietern. Kontrolliert werden alle Pflanzenarten, die im „Artenverzeichnis“ aufgeführt sind. Ziel ist es, die Marktversorgung mit qualitativ hochwertigem Saatgut sicherzustellen und so den Verbraucher vor minderwertiger Qualität zu schützen.
Während man bei Getreide und vielen anderen Pflanzenarten von Saatgut spricht, wird Vermehrungsmaterial von Kartoffeln als Pflanzgut bezeichnet. Grundsätzlich darf Saat- und Pflanzgut landwirtschaftlicher Arten nur gehandelt werden, wenn es als zertifiziertes Saat- oder Pflanzgut (abgekürzt „Z-Saatgut“) anerkannt ist. Die Anerkennung erfolgt durch die Amtliche Saatgutanerkennung. Anders ist die Situation bei Gemüsesaatgut, welches als „Standardsaatgut“ gehandelt wird. Hier erfolgt die Überwachung der Qualitätsanforderungen im sogenannten Nachkontrollanbau. Mehr
Die Düngemittelverkehrskontrolle überwacht die Einhaltung der geltenden Vorschriften beim Handel mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Die verschiedenen Vorschriften dienen dem Umwelt- und Anwenderschutz und verfolgen damit hochgesteckte Ziele.
Hauptaufgabe der Düngemittelverkehrskontrolle ist die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Auskünfte zum Düngemittelrecht sind im begrenzten Umfang möglich. Mehr
Die Pflanzenschutzmittelverkehrskontrolle überwacht die Einhaltung der geltenden Vorschriften beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM). Dabei ist jedes Bundesland für die Umsetzung in seinem Landesgebiet zuständig. Die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene erfolgt in der Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle (AG PMK) und wird über Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert. Es wird überprüft, ob die im Handel (auch im Internet) angebotenen Pflanzenschutzmittel zugelassen und korrekt gekennzeichnet sind. Darüber hinaus wird kontrolliert, ob auch die sonstigen Anforderungen z.B. Meldepflicht des Händlers, Sachkunde des Abgebers/Erwerbers, Selbstbedienungsverbot, Unterrichtungspflicht eingehalten sind. Damit soll der Handel mit illegalen Pflanzenschutzmitteln unterbunden und ein verantwortungsvoller Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gewährleistet werden. Mehr