Info zum Zulassungsstand von Glyphosat

Aktuelle Zulassung

Glyphosat ist derzeit in der EU bis zum 15. Dezember 2033 als Wirkstoff zugelassen und seine Verwendung unterliegt bestimmten Bedingungen und Einschränkungen. Bis zu diesem Datum können Pflanzenschutzmittel (PSM), die Glyphosat enthalten, von den nationalen Behörden nach einer vollständigen Bewertung ihrer Sicherheit und Wirksamkeit zugelassen werden.

Derzeitige Wirkstoffbewertung
Die EFSA teilte der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten am 06. Juli 2023 ihre Schlussfolgerungen zum Peer-Review der Risikobewertung von Glyphosat mit, die als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob Glyphosat weiterhin auf der EU-Liste der zugelassenen Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln geführt wird. Die EFSA veröffentlicht ein Factsheet und eine Pressemitteilung mit einer Zusammenfassung der Schlussfolgerungen.
Der EU-Peer-Review-Bericht über die Risikobewertung von Glyphosat wurde am 25. August 2023 auf open.efsa veröffentlicht. Mit der Bereitstellung des endgültigen Berichts über die Neubewertung (RAR) am 13. September 2023 wurden noch zusätzliche Hintergrundinformationen zur Wirkstoffbewertung veröffentlicht.
Politische Entscheidung zur Wiederzulassung war schwierig
Der EFSA-Abschlussbericht wurde am 12. Juli 2023 von der Kommission dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Leben- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed; SCOPAFF) und damit den Mitgliedsstaaten zur Beratung vorgelegt. Der Bericht zu dieser Beratung enthält eine Reihe von offenen Detail-Fragestellungen und grundsätzlichen Bedenken einzelner Mitgliedstaaten. Am 13. Juli 2023 leitete die KOMM den Entwurf eines Wiederzulassungsberichtes an die SCOPAFF, indem sie die Wiederzulassungsfähigkeit bestätigte.

Bericht des SCOPAFF Externer Link

Überarbeiteter Zulassungsbericht
Nach einer weiteren Beratung in der SCOPAFF am 19. September 2023 erstellte die KOMM einen überarbeiteten Wiederzulassungsbericht (siehe unten). Dieser wurde am 13. Oktober 2023 im SCOPAFF zur Entscheidung vorgelegt. Hierbei kam allerdings keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine Wiederzulassung zustande, so dass die Entscheidungsfindung in den Berufungsauschuss verlagert wurde.

Überarbeiteter Wiederzulassungsbericht der EU-Kommission Externer Link

Erneute Zulassung für weitere 10 Jahre
In der Tagung vom 16. November 2023 konnte im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine Wiederzulassung des Wirkstoffs getroffen werden. Daraufhin verabschiedete die Europäische Kommission am 28. November 2023 die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um zehn Jahre. Dies steht im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften, nach denen die Kommission verpflichtet ist, eine Durchführungsverordnung zu erlassen, wenn im Ständigen Ausschuss und im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen erreicht wird, wie im Fall von Glyphosat. Die Durchführungsverordnung wurde am 29. November 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Wirkstoff Glyphosat ist damit bis zum 15. Dezember 2033 in der EU erneut zugelassen.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat Externer Link

Konflikt mit nationaler Zulassung
In der Novellierung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) von 2022 wurde ein Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 01.01.2024 festgesetzt. Dieses Verbot stand im Konflikt mit der erneuten Zulassung des Wirkstoffs in der EU. Die Bundesregierung hat diesen Widerspruch durch eine Eilverordnung aufgelöst, mit der das Anwendungsverbot für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 aufgehoben wird. Ergänzend hierzu hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln bis zum 15.12.2024 verlängert, deren Zulassung im Dezember 2023 abgelaufen wäre.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (15.12.2023): Glyphosat-Eilverordnung sorgt für Planungssicherheit. Pressemitteilung Externer Link

Neue Auflage zum Schutz der Biodiversität für einzelne Präparate
Nach der Wiederzulassung des Wirkstoffs Glyphosat durch die EU hat die deutsche Zulassungsbehörde (BVL) für einzelne glyphosathaltige Präparate eine neue Auflage zum Schutz der Biodiversität verhängt. Die bußgeldbewährte Anwendungsbestimmung erlaubt für diese Präparate und hierbei für einzelne Indikationen keine vollständige Behandlung der vorgesehenen Fläche mehr. Weiterhin wurden für diese Präparate bzw. die Indikationen zusätzliche Vorgaben für die weitere Behandlung im Kulturverlauf und den Einsatz von verlustmindernden Geräten getroffen.

Neue Biodiversität-Auflage im Detail

Neue Studie zum Krebsrisiko von Glyphosat veröffentlicht
Am 10. Juni 2025 wurde in der Zeitschrift Environmental Health einige Ergebnisse einer Studie über Glyphosat veröffentlicht, die das Ramazzini-Institut im Rahmen seiner Global Glyphosat Studie durchgeführt hat.
Die EU-Kommission hat daraufhin die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt, die Autoren der Studie aufzufordern, unverzüglich alle Rohdaten zur Verfügung zu stellen, und nach Erhalt der Daten eine solide und gründliche wissenschaftliche Bewertung vorzunehmen, um festzustellen, ob die neuen Informationen zusammen mit allen anderen verfügbaren Daten ihre früheren Schlussfolgerungen bezüglich der Gefahren (ECHA) oder der Risikobewertung (EFSA) von Glyphosat ändern. Diese Überprüfung wird auf der Grundlage der einschlägigen Verfahren der Agenturen durchgeführt.
Die ECHA ist bereits zweimal (2017 und 2022) zu dem Schluss gekommen, dass auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich Daten von Tieren und epidemiologischen Daten vom Menschen, und unter Anwendung eines „Beweiskraft der Daten“-Ansatzes keine Einstufung von Glyphosat als krebserregend gerechtfertigt ist. Daher stellen die neuen Informationen für sich genommen die Ergebnisse der früheren Überprüfungen nicht unmittelbar in Frage.
Sollte die ECHA oder die EFSA nach einer Überprüfung der neuen Informationen bestätigen, dass Glyphosat die Zulassungskriterien der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nicht mehr erfüllt, oder darauf hinweisen, dass die Zulassungsbedingungen geändert werden sollten, hat die Kommission eine Änderung oder selbst den Widerruf der Zulassung angekündigt.

Studie des Ramazzini-Instituts über krebserregende Auswirkungen einer langfristigen Exposition gegenüber Glyphosat und Herbiziden auf Glyphosatbasis. Externer Link

LfL, Institut für Pflanzenschutz, Juli 2025