Anwendungsbestimmung NT307-90 – neue Auflage zum Schutz der Biodiversität im Ackerbau
Schutz von Ackerunkräutern durch Teilflächenbehandlung
Im Januar 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für 8 von 20 zugelassenen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die bußgeldbewährte Anwendungsbestimmung NT307-90 in Verbindung mit der NT308 erlassen. Die Auflage hat das Ziel, die Nahrungsgrundlage von Arthropoden (Gliederfüßer, zum Beispiel: Spinnen, Käfer, Ameisen, Tausendfüßler) und in der Nahrungskette bis zu den Wirbeltieren in Form von Ackerunkräutern zu schützen. Hierfür ist nur noch eine Teilflächenbehandlung von 90 % des vorgesehenen Schlages zulässig. Diese freizuhaltende Teilfläche darf im weiteren Kulturverlauf zudem nicht mit Präparaten behandelt werden, die ebenfalls mit einer NT307-Auflage belegt sind. Zum Schutz der unbehandelten Teilfläche vor Abdrift aus dem Behandlungsbereich muss in einem Abstand von 20 Metern mit Geräten bzw. Düsen der Abdriftminderungsklasse 90 % erfolgen.
Originaltext der Auflage NT307-90
Zum Schutz der nicht zu bekämpfenden Arten der Ackerbegleitflora als Lebensraum und Nahrungsgrundlage für Arthropoden und Wirbeltiere darf die Anwendung des Pflanzenschutzmittels nur auf höchstens 9/10 des für die Anwendung vorgesehenen Schlages erfolgen. Die unbehandelte Teilfläche dient diesen Arten als Überlebensraum. Sie darf daher keine Bereiche enthalten, in denen während des Kulturverlaufs andere Mittel angewendet werden, die mit Anwendungsbestimmungen zugelassen sind, deren Kode mit der Nummer NT307 beginnt. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zur angrenzenden unbehandelten Teilfläche mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Die unbehandelte Teilfläche ist vorzugsweise als Randstreifen mit Mindestbreiten von 5 m und einem reduzierten Düngereinsatz vorzusehen.
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Auflage NT308 aktuell ohne Bedeutung
Originaltext der Auflage NT308
Das Mittel gefährdet aufgrund seiner pflanzenschädlichen Wirkung die Lebensgrundlage von terrestrischen Nichtziel-Arthropoden. Das Mittel darf daher nicht auf unbehandelten Teilflächen angewendet werden, die der Erfüllung von Anwendungsbestimmungen dienen, deren Code mit der Nummer NT306 beginnt.
Grundzulassung | | Unterzulassung | |
Zulassungs-Nr. | Mittelbezeichnung | Zulassungs-Nr. | Mittelbezeichnung |
008270-00 | ALEKTO TF | ||
027385-00 | Alekto Plus TF | 027385-60 | Helosate 450 TF |
027535-00 | MON 79991 | ||
044142-00 | Roundup Ultra | ||
072389-00 | Durano | 072389-60 | Rosate 360 TF |
072389-75 | Glyphogan | ||
072389-82 | Profi 360 | ||
072389-83 | Durano TF | ||
072389-84 | Landmaster TF |