Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat bis 2022
Auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der Europäischen Kommission wurde am 27. November 2017 das Genehmigungsverfahren für den Wirkstoff Glyphosat mit einer positiven Bewertung abgeschlossen. Die Genehmigung wurde verkürzt bis zum 15. Dezember 2022 erteilt.Der Entscheidung ging ein bis dahin einzigartiger Entstehungsprozess voraus. Der neue Bewertungsbericht wurde von Deutschland erstellt und im Dezember 2013 an die Europäische Behörde für Nahrungsmittelsicherheit (EFSA) abgegeben. In 2014 erfolgte eine Kommentierungsperiode mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die EFSA bewertete die Vielzahl an Hinweisen und bestätigte den positiven Bewertungsbericht. Im März 2015 bewertete die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO den Wirkstoff Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend für Menschen. Aufgrund dieser Einstufung beauftrage die Europäische Kommission die EFSA mit einer erneuten Bewertung des Risikos für die Entstehung von Krebs durch den Wirkstoff Glyphosat unter Berücksichtigung der IARC-Einstufung.
In der Zusammenfassung des EFSA-Berichtes vom Oktober 2015 wurde festgestellt, dass ein Krebsrisiko für Menschen durch die sachgerechte Anwendung von Glyphosat unwahrscheinlich ist und keine Grundlage für eine entsprechende Risikoeinstufung besteht. Diese Einschätzung wurde im Mai 2016 durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe für Lebensmittelsicherheit der WHO und FAO bestätigt.
Im Juni 2016 stellte die EU-Kommission den Wirkstoff zur Genehmigung vor. Im Entscheidungsgremium der Mitgliedstaaten, dem Ständigen Komitee für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF-Committee) konnte allerdings keine qualifizierte Mehrheit weder für noch gegen eine Genehmigung getroffen werden. Hierauf verlängerte die Kommission die Genehmigung von Glyphosat bis spätestens Ende 2017 bzw. bis sechs Monate nach Abgabe des neuen Bewertungsberichtes durch die Europäische Chemikalien-Behörde (ECHA). Der ECHA-Bericht ging am 15. Juni 2017 bei der Kommission ein. In der Zusammenfassung wurde bestätigt, dass der Wirkstoff Glyphosat keine genotoxische Wirkung besitzt und dass keine Voraussetzungen für eine Einstufung als karzinogen oder reproduktionstoxisch bestehen. Die bisherige Bewertung als schädlich bei Augenkontakt und langfristig schädlich für die aquatische Umwelt wurde bestätigt.
In der Abstimmung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten wurde vereinbart, dass eine Genehmigung nur mit Sicherheitsmaßnahmen akzeptabel ist, die einen höchsten Sicherheitsstandard für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten. Hierfür wurden drei Bedingungen für eine Zulassung von Präparaten auf nationaler Ebene formuliert:
Hintergrundinformationen
LfL, Institut für Pflanzenschutz, Stand: 12.06.2018