Info zum Zulassungsstand von Glyphosat

Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat bis 2022

Auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der Europäischen Kommission wurde am 27. November 2017 das Genehmigungsverfahren für den Wirkstoff Glyphosat mit einer positiven Bewertung abgeschlossen. Die Genehmigung wurde verkürzt bis zum 15. Dezember 2022 erteilt.
Verdacht auf Krebsgefahr durch IARC-Einstufung

Der Entscheidung ging ein bis dahin einzigartiger Entstehungsprozess voraus. Der neue Bewertungsbericht wurde von Deutschland erstellt und im Dezember 2013 an die Europäische Behörde für Nahrungsmittelsicherheit (EFSA) abgegeben. In 2014 erfolgte eine Kommentierungsperiode mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die EFSA bewertete die Vielzahl an Hinweisen und bestätigte den positiven Bewertungsbericht. Im März 2015 bewertete die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO den Wirkstoff Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend für Menschen. Aufgrund dieser Einstufung beauftrage die Europäische Kommission die EFSA mit einer erneuten Bewertung des Risikos für die Entstehung von Krebs durch den Wirkstoff Glyphosat unter Berücksichtigung der IARC-Einstufung.

Positive Beurteilung durch EFSA und FAO

In der Zusammenfassung des EFSA-Berichtes vom Oktober 2015 wurde festgestellt, dass ein Krebsrisiko für Menschen durch die sachgerechte Anwendung von Glyphosat unwahrscheinlich ist und keine Grundlage für eine entsprechende Risikoeinstufung besteht. Diese Einschätzung wurde im Mai 2016 durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe für Lebensmittelsicherheit der WHO und FAO bestätigt.

Schwieriger Einigungsprozess in EU-Kommission

Im Juni 2016 stellte die EU-Kommission den Wirkstoff zur Genehmigung vor. Im Entscheidungsgremium der Mitgliedstaaten, dem Ständigen Komitee für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF-Committee) konnte allerdings keine qualifizierte Mehrheit weder für noch gegen eine Genehmigung getroffen werden. Hierauf verlängerte die Kommission die Genehmigung von Glyphosat bis spätestens Ende 2017 bzw. bis sechs Monate nach Abgabe des neuen Bewertungsberichtes durch die Europäische Chemikalien-Behörde (ECHA). Der ECHA-Bericht ging am 15. Juni 2017 bei der Kommission ein. In der Zusammenfassung wurde bestätigt, dass der Wirkstoff Glyphosat keine genotoxische Wirkung besitzt und dass keine Voraussetzungen für eine Einstufung als karzinogen oder reproduktionstoxisch bestehen. Die bisherige Bewertung als schädlich bei Augenkontakt und langfristig schädlich für die aquatische Umwelt wurde bestätigt.

Erhöhte Sicherheitsstandards für Zulassung von Glyphosat-Präparaten

In der Abstimmung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten wurde vereinbart, dass eine Genehmigung nur mit Sicherheitsmaßnahmen akzeptabel ist, die einen höchsten Sicherheitsstandard für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten. Hierfür wurden drei Bedingungen für eine Zulassung von Präparaten auf nationaler Ebene formuliert:

  • Verbot von POE-Tallowaminen als Formulierungshilfsstoffe
  • Minimierung der Anwendung im öffentlichen Bereich, wie z.B. in Parkanlagen
  • strenge Prüfung der Vorernteanwendung
Genehmigung bis 2022 mit weiteren Einschränkungen
Unter diesen Voraussetzungen startete die Kommission einen erneuten Entscheidungsprozess zur Genehmigung mit einem Endtermin bis zum 15. Dezember 2017. Nach drei fehlgeschlagenen Entscheidungsterminen konnte am 27. November 2017 im PAFF-Committee mit Hilfe des Votums von Deutschland eine qualifizierte Mehrheit für eine bis zum 15. Dezember 2022 befristete Genehmigung getroffen werden. In Ergänzung zu den vorgenannten Sicherheitsmaßnahmen wurde die Wiederzulassung von Glyphosat-Präparaten auf nationaler Ebene mit weiteren Einschränkungen verknüpft:
  • Schutz des Grundwassers in sensiblen Gebieten
  • Schutz der professionellen und nicht-professionellen Anwender
  • Risikominderung für Wirbeltiere und Nicht-Zielpflanzen
  • Risikominderung für Nicht-Zielorganismen (Gliederfüßer und Wirbeltiere) und Schutz der Biodiversität
  • Übereinstimmung der Vorernteanwendung mit der guten fachlichen Praxis
Zukunft von Glyphosat im Koalitionsvertrag 2018
Die Genehmigung von Glyphosat wurde auch in Deutschland im Koalitionsvertrag vom 07. Februar 2018 berücksichtigt. Hier wurde festgehalten, dass im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine systematische Strategie zur Minderung des Einsatzes von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln mit dem Ziel eines schnellstmöglichen, grundsätzlichen Ausstiegs aus der Anwendung von Glyphosat angestrebt wird. Basis für diese Ausstiegsstrategie ist der Biodiversitätsschutz.

LfL, Institut für Pflanzenschutz, Stand: 12.06.2018