Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2019 – Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr
Seit 14. Dezember 2019 ist mit der Umsetzung der EU Verordnungen 2017/625/EU (Kontrollverordnung) und 2016/2031/EU (Pflanzengesundheitsverordnung) ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft getreten. Ziel des neuen Systems ist ein besserer Schutz der EU einschließlich einer Vereinheitlichung der Kontrollverfahren. Insgesamt wird hierbei auf eine größere Eigenverantwortung der Betriebe gesetzt. Der Arbeitsbereich IPS 4a hat die Aufgabe sicherzustellen, dass nur solche Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse verbracht werden, die den festgelegten Gesundheitsanforderungen in Bezug auf den Befall mit Krankheiten und Schädlingen genügen. Im Rahmen von amtlichen Inspektionen und Untersuchungen bei der Ein- und Ausfuhr werden die pflanzenschutzrechtlichen Regelungen überwacht.