Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2019 – Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr

Seit 14. Dezember 2019 ist mit der Umsetzung der EU Verordnungen 2017/625/EU (Kontrollverordnung) und 2016/2031/EU (Pflanzengesundheitsverordnung) ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft getreten. Ziel des neuen Systems ist ein besserer Schutz der EU einschließlich einer Vereinheitlichung der Kontrollverfahren. Insgesamt wird hierbei auf eine größere Eigenverantwortung der Betriebe gesetzt. Der Arbeitsbereich IPS 4a hat die Aufgabe sicherzustellen, dass nur solche Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse verbracht werden, die den festgelegten Gesundheitsanforderungen in Bezug auf den Befall mit Krankheiten und Schädlingen genügen. Im Rahmen von amtlichen Inspektionen und Untersuchungen bei der Ein- und Ausfuhr werden die pflanzenschutzrechtlichen Regelungen überwacht.
Zum Schutz der heimischen Ökosysteme und Kulturpflanzenerzeugung ist die Einschleppung von gebietsfremden Schaderregern, die als Quarantäneschadorganismen gelistet sind, zu verhindern. Durch den zunehmenden globalen Handel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen steigt das Risiko der Verbringung von Krankheiten und Schädlingen, die vielfach eine Gefahr darstellen. Die Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Vorgaben sichert die Versorgung von Verbrauchern und Produzenten mit gesunden Pflanzenerzeugnissen.

Zielsetzung

Die Abfertigung von aus außereuropäischen Drittländern eingeführten Waren ist seit dem 14.12.2019 in Bayern auf die Einlassstelle am Flughafen München begrenzt. Insgesamt wurden im Verlauf des Jahres 2019 am Flughafen München 481 Sendungen zeugnis- und untersuchungspflichtiger Waren von Blattgemüse, Saatgut, Schnittblumen, Zierpflanzen sowie von Zier- und Forstgehölzen importiert und einer phytosanitären Kontrolle unterzogen. Bei weiteren 328 Importsendungen von Schnittblumen bzw. von Früchten kam in 305 Fällen eine reduzierte Kontrollfrequenz zur Anwendung. 15 Sendungen wurden für eine phytosanitäre Kontrolle am Bestimmungsort angemeldet.

Feststellung

Im Rahmen der gewerblichen Einfuhr wurden 492 Sendungen einer phytosanitären Untersuchung unterzogen. Aufgrund des Fehlens des Pflanzengesundheitszeugnisses musste eine Sendung von der Einfuhr zurückgewiesen werden. Bei drei im Postversand verbrachten Sendungen mit Pflanzen erfolgte aufgrund mangelhafter bzw. fehlender Dokumente eine Zurückweisung. Im Reiseverkehr verbrachte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse wurden in 243 Fällen (+ 170% zu 2018) durch den Zoll in Verwahrung genommen und an den Pflanzenschutzdienst übergeben. Für die nicht einfuhrfähigen Waren wurde seitens der LfL eine Beanstandungsmeldung erstellt und sie wurden einer ordnungsgemäßen Vernichtung unterzogen. Von 15 an den Bestimmungsort weitergeleiteten Sendungen von Saatgut bzw. Bonsai- und Formgehölzen verliefen die phytosanitären Kontrollen ohne Beanstandung. Die Einhaltung der für Ausnahmegenehmigungen relevanten Auflagen wurde in 27 Fällen für die Bearbeitung von Forschungs- und Züchtungszwecken geprüft und genehmigt. Die Verbringung der Waren einschließlich der sich anschließenden Forschungsarbeiten wurde mit 39 Ermächtigungen gestattet, in der überwiegenden Mehrzahl Bodenproben zu Analysezwecken.