Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2018 – Amtliche Mittelprüfung

Die Arbeitsgruppe Amtliche Mittelprüfung (IPS 1c) führt Wirksamkeits- und Verträglichkeitsversuche nach „GEP“ durch und liefert damit relevante Ergebnisse für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen, wie auch in den anderen EU-Staaten, nur zugelassene Pflanzenschutzmittel vertrieben werden. Deshalb müssen Pflanzenschutzmittelhersteller noch nicht zugelassene neue oder umformulierte Pflanzenschutzmittel prüfen lassen. Es muss sichergestellt sein, dass Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung hinreichend wirksam sind und keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf die zu schützenden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse haben. Diese Prüfungen sind Bestandteil der Zulassung.

Nur geprüfte Pflanzenschutzmittel dürfen zugelassen werden

mehrere Buchsbaumzünsler beim Fraß auf BuchsbaumspitzeZoombild vorhanden

Buchsbaumzünsler auf Buchs

Die allein auf Mittelprüfversuche spezialisierte Arbeitsgruppe IPS 1c nimmt diese Aufgaben (PflSchG § 59, Abs. 1, Ziff. 4) an der LfL wahr. Ziel ist es, durch diese fachliche Spezialisierung Versuchsergebnisse mit großer, richtlinienkonformer Aussagesicherheit zu erarbeiten, die in die Zulassungsunterlagen der Auftraggeber einfließen und von den an der Zulassung beteiligten Behörden genutzt werden können. Während der Prüfung werden zusätzlich erste Informationen über zukünftige Mittel gewonnen, die in Beratung und Versuchswesen einfließen.

Gleichzeitig wird ein maßgeblicher Beitrag dazu geleistet, dass auch für Kulturen mit geringem Anbauumfang noch Pflanzenschutzmittel zugelassen werden. Denn trotz einheitlicher Bewertungsgrundsätze für die Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der EU muss die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene ausgesprochen werden. Bei fehlenden Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln käme es schnell zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem Ausland. Die Folge wäre eine Schwächung der regionalen verbrauchernahen Produktion und eine Minderung der Vielzahl von Kulturarten.
Die Versuche werden unter möglichst praxisnahen Bedingungen durchgeführt. Allerdings führen Vorgaben, wie ausreichender Vorbefall bzw. die Forderung nach künstlichen Infektionen dazu, dass zunehmend aufwändigere Versuche durchgeführt werden müssen. Neben der Prüfung auf Wirksamkeit und Phytotoxizität werden auch Unterlagen erarbeitet, die belegen, dass die beantragte Aufwandmenge zum Erreichen der erforderlichen Wirkung bzw. Verträglichkeit notwendig ist (Grenzaufwandsversuche).

Neue Pflanzenschutzmittel müssen sich in aufwändigen Versuchen beweisen

Um eine ausreichende Datenbasis für die Beurteilung zu bekommen, müssen die zu prüfenden Mittel beweisen, dass sie für die beantragte Indikation, auch im Vergleich mit bereits zugelassenen Mitteln, eine bessere oder zumindest eine vergleichbare Wirkung haben bzw. Zielorganismen keine Resistenzen aufweisen. Darüber hinaus sind alle unerwünschten Nebenwirkungen, welche bei der Durchführung der Versuche beobachtet werden, zu erfassen. Dies sind z. B. Löslichkeit der Mittel, unerwünschte Spritzflecken, Ertragseinbußen, Mykotoxingehalt und nicht zuletzt Auswirkungen auf Nützlinge.
Alle Versuche müssen nach den verbindlichen Qualitätsstandards, der Guten Experimentellen Praxis (GEP) und nach den in Europa einheitlichen Standards der European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO-Richtlinien) angelegt werden, da von der Zulassungsbehörde, vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nur Studien anerkannt werden, die unter Einhaltung dieser Standards durchgeführt wurden.

Ergebnisse

Folgende Anwendungsgebiete wurden 2018 in 33 Versuchen mit insgesamt 226Versuchsgliedern geprüft:

Gartenbau

Insektizide

  • Petunien: Blattläuse (Aulocorthum solanii)
  • Buchsus: 2x Buchsbaumzünsler (Cydalima perspectalis)
  • Lorbeer: Schildläuse (Coccus hesperidus), Woll- und Schmierläuse (Planococcus citrii)
  • Oleander: 4x Woll- und Schmierläuse (Planococcus citrii), Spinnmilben
  • Schwarzäugige Susanne: Spinnmilben
  • Chrysanthemen: Blattläuse (Macro siphum euphorbiae), Tripse (Frankeiniella occidentalis)
  • Gurke: Blattläuse (Aphis gossipii)

Fungizide

  • Rosen: Echter Mehltau (Sphaeroteca spp.) - 15 Versuche mit 86 Versuchsgliedern

Landwirtschaft

Beizmittelprüfungen Gewächshaus/Klimakammer

  • Triebkraftprüfungen: Winterroggen, Winterweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Sommerweizen, Sommergerste, Saathafer
  • Fusarium nivale: Winterweizen, Wintertriticale
  • Fusarium culmorum : Winterweizen, Wintertriticale
  • Cochliobolus sativus: Wintergerste
Pflanze

Netzflecken auf Gerstenpflanzen

Spritzmittelprüfungen Fungizide

  • Phoma: Winterraps
  • Septoria + Rost: Winterweizen
  • Mehltau: Winterweizen
  • Fusariosen: Winterweizen