Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2017 - Anwendungskontrollen, Genehmigungsverfahren

In zahlreichen gärtnerischen Kulturen und landwirtschaftlichen Sonderkulturen stehen nach wie vor nur begrenzt zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Zur Schließung dieser Bekämpfungslücken können bayerische Betriebe bei IPS 1b Anträge auf Genehmigung im Einzelfall stellen.
Der Pflanzenschutz ist sehr intensiv gesetzlich geregelt. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch Fachrechtskontrollen überprüft. In Bayern liegt die Federführung der Anwendungskontrollen bei IPS 1b.

Genehmigungen nach § 22 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz

Im Jahr 2017 wurden bei IPS 1b insgesamt 606 Anträge zur Genehmigung eingereicht. 568 Anträge konnten nach Prüfung genehmigt werden. 418 Genehmigungen wurden für Freilandanwendungen ausgestellt, 88 für Anwendungen im Gewächshaus. 62 Genehmigungen betrafen sowohl Freiland als auch Gewächshaus. 38 Anträge waren aus diversen Gründen zurückzuweisen.

Anträge nach Anbausparten

  • Gemüsebau (incl. Kräuter): 108
  • Obstbau: 73
  • Zierpflanzenbau/Baumschule: 195

  • Ackerbau: 230
329 Genehmigungen wurden nach erneuter Prüfung befristet verlängert.
Mit zirka 38 Prozent lag der Schwerpunkt der Antragstellung im Bereich Ackerbau einschließlich Energiepflanzen. Der konventionelle Anbau von Emmer hat an Bedeutung gewonnen. Da derzeit keine Herbizide und Wachstumsregler für Emmer zugelassen sind, musste in 49 Fällen der Einsatz über Einzelfallgenehmigungen ermöglicht werden. Das nach wie vor anhaltende Interesse der Landwirte am Anbau von Energiepflanzen spiegelt sich in den 52 Anträgen für Herbizidanwendungen in Energiegras, Duchwachsener Silphie und Kurzumtriebsplantagen wider. Neu waren Genehmigungen für den Einsatz von Herbiziden in der Kultur Russischer Löwenzahn.

Genehmigungen nach § 22 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz

Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland nach § 12 Abs. 2 PflSchG

Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf Freilandflächen ausgebracht werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind. Außerhalb dieser Flächen, dem sogenannten Nichtkulturland, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – wenn überhaupt - nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde möglich.
Bei Anträgen von überregionaler Bedeutung ist IPS 1b zuständig.
Im Jahr 2017 waren insgesamt sieben Anträge zu bearbeiten. Alle Anträge konnten unter Auflagen und teilweise mit Einschränkungen genehmigt werden. Genehmigt wurde der Einsatz von Totalherbiziden in sicherheitsrelevanten Bereichen wie beispielsweise Gleisanlagen, Tanklager, Gasverdichterstationen und Umspannwerken.

Anwendungskontrollen Pflanzenschutz

Das EU-Recht und das deutsche Pflanzenschutzrecht enthalten zahlreiche Vorgaben zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften sind die Länder zuständig.
Die Arbeitsgruppe 1b übernimmt die Organisation, Auswertung und Berichterstattung der bayernweiten Kontrollen. Die Fachzentren Pflanzenbau der ÄELF führen die Kontrollen nach Vorgabe von IPS 1b durch.
Im Jahr 2017 erfolgten Anwendungskontrollen in 993 landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben. Dabei wurden 641 Proben (Pflanzen, Boden, Behandlungsflüssigkeiten, Saatgut von Mais, Raps und Wintergetreide) genommen und im Labor auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe untersucht.
Über alle Kontrolltatbestände gerechnet ergab sich eine Beanstandungsquote von 3,5 Prozent.

Bundesweite Kontrollschwerpunkte

  • Im Jahr 2017 wurde erstmals die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Beerenobst und Weinreben als Schwerpunkt überprüft. Bei 32 Kontrollen in Bayern waren keine Verstöße zu verzeichnen.
  • Seit 2013 wird die Einhaltung von Anwendungsbestimmungen zur Vermeidung von Abdrift in Gewässer als Schwerpunkt kontrolliert. Im Jahr 2017 wurde drei von 32 kontrollierten Betrieben nachgewiesen, dass sie die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten haben.
In 2017 wurde damit begonnen, auch die Einhaltung von Anwendungsbestimmungen zur Vermeidung von Abschwemmung in Gewässer (Hangauflagen) gezielt zu überwachen. Hier wurden fünf Verstöße festgestellt.

Pflanzenschutzmitteleinsatz auf Nichtkulturland

Seit Jahren werden verstärkt Kontrollen auf Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch gärtnerisch genutzt sind, durchgeführt. Im Jahr 2017 fanden hierzu 106 Kontrollen statt. Kontrolliert wurde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (insbesondere Herbizide) auf Hof- und Betriebsflächen, kommunalen Flächen sowie Feldrainen, Feldwegen Böschungen etc.
Die Beanstandungsquote lag bei 73 Prozent. Aus der vergleichsweise hohen Anzahl Beanstandungen lassen sich jedoch keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Umfang der Fehlanwendungen ziehen, da es sich größtenteils um Anlasskontrollen handelte. Die Beanstandungen machen jedoch deutlich, dass weiterhin eine intensive Aufklärungsarbeit erforderlich ist.