Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2017 - Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr
Der Arbeitsbereich IPS 4a hat die Aufgabe sicherzustellen, dass nur solche Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse ein- bzw. ausgeführt werden, die bestimmten Gesundheitsanforderungen in Bezug auf den Befall mit Krankheiten und Schädlingen genügen. Damit soll verhindert werden, dass Schadorganismen in die Europäische Union (EU) verbracht oder aus der EU in andere Länder verschleppt werden. Im Rahmen von amtlichen Inspektionen und Untersuchungen bei der Ein- und Ausfuhr werden die pflanzenschutzrechtlichen Regelungen überwacht.
Einfuhr: phytosanitäre Überwachung von aus Drittländern importierten geregelten Pflanzen und -erzeugnissen
Zielsetzung
Einfuhrkontrolle Wasserpflanzen
Feststellung
Einfuhr: phytosanitäre Überwachung von im internationalen Handel verbrachtem Holzverpackungsmaterial
Zielsetzung
Importkontrolle an Verpackungsholz
Feststellung
Amtliche Pflanzengesundheitskontrolle bei der Ausfuhr
Pflanzengesundheitszeugnisse
ausgestellte Pflanzengesundheitszeugnisse
Vorort-Kontrolle
Ausfuhruntersuchung an Rundholz