Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2017 - Quarantänemaßnahmen bei Kartoffeln
Die Arbeitsgruppe Quarantänemaßnahmen bei Kartoffeln ist zuständig für die Untersuchung und Bekämpfung von Quarantäneschadorganismen (QSO) der Kartoffel, welche in Bayern bereits vorkommen. Zurzeit sind das die folgenden Krankheiten bzw. Erreger: Bakterielle Ringfäule der Kartoffel, Schleimkrankheit der Kartoffel, Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs. Für alle Krankheiten gilt, dass sie chemisch auf dem Feld nicht bekämpft werden können, weshalb ihre Verbreitung verhindert werden muss. Ihr Auftreten ist meldepflichtig.
Gefahr der Übertragung von Erregern der Schleimkrankheit der Kartoffel durch Bewässerung von Kartoffelbeständen
Die Schleimkrankheit, verursacht durch Ralstonia solanacearum, tritt an Kartoffeln in Bayern nur noch selten auf. Umso erstaunlicher war es, dass gleich an 2 Konsumkartoffelpartien der Ernte 2017 ein Befall mit Schleimkrankheit festgestellt wurde. Beide Partien waren mit Oberflächenwasser beregnet worden, was vermuten lässt, dass eine Übertragung des Erregers aus dem Wasser in die Kartoffeln erfolgt ist. In Bayern bestehen 6 Allgemeinverfügungen mit Bewässerungsverboten für Wirtspflanzen von Ralstonia solanacearum, weil die entsprechenden Gewässerabschnitte mit dem Bakterium kontaminiert sind. Eine der befallenen Partien ist aus einem bekanntermaßen kontaminierten Gewässerabschnitt bewässert worden. Der Status des anderen Gewässers, aus welchem Wasser verwendet wurde, ist bis jetzt unbekannt.
Es bleibt zu hoffen, dass in Bayern weiterhin nur vereinzelte Fälle von Schleimkrankheit in Kartoffeln auftreten, damit nicht zu kompletten Bewässerungsverboten für den Kartoffelanbau gegriffen werden muss.
Quarantänebakteriosen der Kartoffel
Erstmalig Rückgang der Anzahl der Befallsflächen im amtlichen Bekämpfungsprogramm gegen Kartoffelzystennematoden
In Bayern befinden sich zurzeit 382 Flächen im amtlichen Bekämpfungsprogramm gegen Kartoffelzystennematoden (Stand Februar 2018). Die Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl an Befallsflächen im amtlichen Verzeichnis seit 2010 und welches der beiden Bekämpfungsverfahren auf den Flächen durchgeführt wird. Die 6-jährige Anbaupause für Kartoffeln (Wirtspflanzenentzug) wird in Bayern weitaus seltener zur Bekämpfung eingesetzt als der Anbau resistenter Sorten. Resistente Sorten regen den Erreger zum Schlupf an, lassen aber keine Vermehrung zu und reduzieren so die Populationsdichte. Die Verlangsamung der Zunahme an Flächen im amtlichen Bekämpfungsprogramm ist durch die kontinuierlich erfolgenden Löschungen von Befallsflächen nach der Durchführung des Bekämpfungsprogramms und einer nachfolgenden Untersuchung ohne Befund bedingt.
Erfreulich war, dass in 2017 erstmalig geringfügig mehr Flächen gelöscht werden konnten als neue Flächen dazu gekommen sind. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob das Bekämpfungsprogramm so gut greift, dass sich der Trend langfristig fortsetzt und die Flächen im Bekämpfungsprogramm immer weniger werden.
Kartoffelzystennematoden: Biologie und Bekämpfung
Ungewöhnliches Auftreten von Kartoffelkrebs in Pflanzkartoffeln der Ernte 2017
In Bayern wurden in den letzten 10 Jahren null bis zwei Fälle mit Kartoffelkrebs (siehe Bild) pro Jahr gemeldet. Dabei handelte es sich immer um Konsumkartoffeln oder deren Anbauflächen. Im Herbst 2017 trat überraschend an einer Pflanzkartoffelpartie Befall auf. Weitere Untersuchungen führten letztendlich zu insgesamt 4 befallenen Pflanzkartoffelpartien in dem entsprechenden Betrieb. Man kann davon ausgehen, dass die Krankheit wahrscheinlich über Erdanhang an Maschinen bereits über mehrere Flächen des betroffenen Betriebs verschleppt wurde. Kurz darauf wurde eine weitere Pflanzkartoffelpartie aus einem anderen Betrieb mit Verdacht auf Kartoffelkrebs gemeldet. Auch dieser Fall hat sich bestätigt. Da beide Betriebe im Hauptanbaugebiet für Kartoffeln und die bayerische Pflanzkartoffelproduktion liegen, muss alles getan werden, um die weitere Verbreitung des Erregers zu verhindern.
Kartoffelkrebs: Biologie, Maßnahmen, Quarantäne
Abfallproblematik Kartoffeln verarbeitender Betriebe verschärft sich weiter
Mit dem Inkrafttreten der neuen Klärschlammverordnung im September 2017 dürfen Klärschlämme nicht mehr auf einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung ausgebracht werden, wenn der Klärschlamm in einer Abwasserbehandlungsanlage angefallen ist, in der Abwasser aus der industriellen Kartoffelverarbeitung behandelt wurde. Nachdem jetzt schon einige Jahre in Deutschland eine intensive, bis jetzt aber ergebnislose Debatte darüber geführt wird, ob Erde, welche als Erdanhang den zur Verarbeitung in Fabriken angelieferten Kartoffeln anhaftet, von den Fabriken wieder auf Ackerflächen zurück gebracht werden sollte, wurden hinsichtlich des Klärschlamms jetzt rechtlich eindeutige Fakten geschaffen. Die Maßnahme soll der Verbreitung von Kartoffelkrebs und Kartoffelzystennematoden vorbeugen. Die Wirkung dieser Einzelmaßnahme darf aber bezweifelt werden, so lange wie in Bayern ca. 300.000 t Erde aus der Rübenverarbeitung und ca. 50.000 t Erde aus der Kartoffelverarbeitung pro Jahr weiter auf Ackerflächen verbracht werden dürfen.