Asiatischer Laubholzbockkäfer: Befall, Bekämpfung, Nachpflanzung

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) befällt bestimmte Wirtsbaumarten, an denen er charakteristische Spuren hinterlässt. Bestätigt sich ein ALB-Befall werden Maßnahmen zur Bekämpfung entsprechend den Vorgaben des EU-Durchführungsbeschlusses 2015/893 vom 9. Juni 2015 (veröffentlicht am 11. Juni 2015) durchgeführt. Eine Nachpflanzung betroffener Flächen mit empfohlenen Pflanzen ist zeitnah möglich.

Befall

Wirtsbäume

Der ALB befällt eine Vielzahl von Laubbäumen. An den folgenden Gattungen wurde bisher weltweit ALB-Befall nachgewiesen:
Wirtspflanzenliste des Asiatischen Laubholzbockkäfers
  • Acer spp. (Ahorn)
  • Aesculus spp. (Rosskastanie)
  • Albizia spp. (Albizie)
  • Alnus spp. (Erle)
  • Betula spp. (Birke)
  • Buddleja spp. (Sommerflieder/Schmetterlingsflieder)
  • Carpinus spp. (Hainbuche)
  • Celtis spp. (Zürgelbaum/Nesselbaum)
  • Cercidiphyllum spp. (Kuchenbaum)
  • Corylus spp. (Hasel)
  • Elaeagnus spp. (Ölweide)
  • Fagus spp. (Buche)
  • Fraxinus spp. (Esche)
  • Hibiscus spp. (Hibiskus)
  • Koelreuteria spp. (Blasenbaum)
  • Malus spp. (Apfel)
  • Melia spp. (Zedrachbaum)
  • Morus spp. (Maulbeere)
  • Platanus spp. (Platane)
  • Populus spp. (Pappel)
  • Prunus spp. (Steinobst wie z.B. Kirsche, Zwetschge, etc.)
  • Pyrus spp. (Birne)
  • Quercus rubra (Roteiche)
  • Robinia spp. (Robinie)
  • Salix spp. (Weide)
  • Sophora spp. (Japanischer Schnurbaum)
  • Sorbus spp. (Vogelbeere/Mehlbeere/Elsbeere)
  • Tilia spp. (Linde)
  • Ulmus spp. (Ulme)

Liste gemäß EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 zur ALB-Bekämpfung vom 9. Juni 2015 (veröffentlicht am 11. Juni 2015), Pflanzen nach Artikel 1 Buchstabe f

Es werden nur die Gattungen berücksichtigt, in denen der ALB seinen Entwicklungszyklus vollständig durchlaufen kann. Diese Wirtspflanzen werden im Monitoring intensiv überprüft. Die Wirtspflanzenliste kann nach neuen Erkenntnissen erweitert werden.
Von Nachpflanzungen dieser Gattungen in der Quarantänezone wird abgeraten.

Symptome

Folgende Symptome können auf einen Befall mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer hindeuten:

  • Rindenverletzungen mit evtl. Saftfluss
  • grobe Bohrspäne am Stammfuß oder in den Astgabeln
  • große ovale Larvengänge im Holz
  • kreisrunde Ausbohrlöcher von ca. 12 mm Durchmesser.
Baumstamm

Rindenverletzungen mit Einbohrlöchern der Larven und Ausbohrlöchern der Käfer

Baumstamm durchgeschnitten

Ovale Bohrgänge im Holz

Baumstamm

Ausbohrlöcher

Baumstamm mit Bohrloch

Ausbohrloch am Ahorn

Bekämpfung

Herkunft

Meist wurde der Käfer in Verpackungsholz aus Asien eingeschleppt. Deshalb gilt bei der Einfuhr von Verpackungsholz seit vielen Jahren der Standard ISPM Nr. 15 des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) - ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Pflanzen gegen Schaderreger. Das Holz muss demnach entweder im Holzkern auf eine Temperatur von 56 Grad Celsius für 30 Minuten erhitzt oder begast worden sein.
Im Rahmen der Importkontrollen wird überprüft, ob alle Auflagen eingehalten wurden und ob Schaderreger vorhanden sind.
Eine weitere Einführung des Käfers konnte so inzwischen weitgehend verhindert werden.
Alle bisher in Bayern bekannten Vorkommen stammen aus der Zeit, als diese Maßnahmen noch nicht vollständig umgesetzt wurden.

Holzverpackungsmaterial gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15

Rechtsgrundlage

Hat der ALB bereits im Freiland Bäume befallen, ist die einzige Bekämpfungsmöglichkeit die Vernichtung der befallenen Bäume. Das gefällte Holz muss vor Ort gehäckselt und sofort verbrannt werden. Eine Lagerung des Holzes ist nicht zulässig, da weiterhin Käfer aus dem Holz schlüpfen und andere Bäume befallen könnten. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen ist der EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 zur ALB-Bekämpfung vom 9. Juni 2015 (veröffentlicht am 11. Juni 2015).

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/893 der Kommission vom 9. Juni 2015 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis (Motschulsky) (externe PDF Datei) Externer Link

Das Julius Kühn-Institut hat auf der Grundlage des EU-Durchführungsbeschlusses am 4. November 2016 Vorgaben im "Notfallplan und Leitlinie zur Bekämüfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Deutschland" umgesetzt.

Notfallplan und Leitlinie zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Deutschland Externer Link

Zum EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 fand am 21. Juli 2015 eine Fachtagung an der LfL in Freising statt. Dr. Ernst Pfeilstetter und Dr. Thomas Schröder (beide Julius Kühn-Institut) erläuterten dabei den neuen Durchführungsbeschluss sowie seine Umsetzung, Dr. Petercord (Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)) die Auswirkungen der geänderten Rechtslage auf die ALB‐Ausrottung im Wald in Bayern.

ALB-Fachtagung am 21. Juli 2015, Vortrag Dr. Ernst Pfeilstetter (JKI) pdf 244 KB

Fällungen

Nach dem EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 müssen im Umkreis von 100 Metern um befallene Bäume die sog. spezifizierten Pflanzen (nach Artikel 1 Buchstabe a) gefällt werden. Dabei handelt es sich um jene ALB-Wirtspflanzengattungen, an denen bisher in Europa ein ALB-Befall mit vollständiger Entwicklung zum Käfer nachgewiesen werden konnte. Zusätzlich wird in Bayern die Gattung Sorbus spp. (Vogelbeere, Eberesche, Mehlbeere) entnommen, da hier Bäume dieser Art befallen wurden.
Spezifizierte Pflanzen, die im ALB-Befallsgebiet im 100 m-Umkreis um einen befallenen Baum entnommen werden
  • Acer spp. (Ahorn)
  • Aesculus spp. (Rosskastanie)
  • Alnus spp. (Erle)
  • Betula spp. (Birke)
  • Carpinus spp. (Hainbuche)
  • Cercidiphyllum spp. (Kuchenbaum)
  • Corylus spp. (Hasel)
  • Fagus spp. (Buche)
  • Fraxinus spp. (Esche)
  • Koelreuteria spp. (Blasenbaum)
  • Platanus spp. (Platane)
  • Populus spp. (Pappel)
  • Salix spp. (Weide)
  • Sorbus spp. (Vogelbeere/Mehlbeere/Elsbeere (nur in Bayern))
  • Tilia spp. (Linde)
  • Ulmus spp. (Ulme)

Die Liste der spezifizierten Pflanzen kann zukünftig nach neuen Erkenntnissen erweitert werden.
Eine Nachpflanzung mit diesen spezifizierten Pflanzen ist in der Quarantänezone verboten.

Nachpflanzung: Infomaterial

Ausführliche LfL-Information "Laubgehölze für Nachpflanzungen"
Die LfL-Informationsschrift "Bekämpfung des ALB: Gehölze für Nachpflanzungen" zeigt eine Auswahl an Gehölzgattungen, die im Rahmen der Bekämpfung des ALB, bisher als nicht gefährdet eingestuft werden können. Kurze Beschreibungen der Gehölze sollen allen eine Anregung geben, die in den ALB-Befallsgebieten Laubgehölze neu pflanzen wollen. Sie helfen bei der Suche nach Alternativen zu den gebräuchlichen Ziergehölzen und machen neugierig auf Arten, die eher selten in den Gärten zu finden sind.
Wir weisen daraufhin, dass es sich bei der Liste um den aktuellen Stand handelt und Änderungen jederzeit erfolgen können. Diese Positivliste ist ausschließlich in den ausgewiesenen Quarantänezonen zur ALB-Bekämpfung – insbesondere für das dortige Siedlungsgrün – anzuwenden. Zusätzlich können alle Nadelgehölze gepflanzt werden. Auch der Ginkgo, welcher weder den Laub- noch Nadelbäumen zugeordnet wird, kann gepflanzt werden.

Laubgehölze für Nachpflanzungen (LfL-Information zum Herunterladen)

Mehr zum Thema

Der Asiatische Laubholzbockkäfer in Bayern

Der Asiatische Laubholzbockkäfer gilt als einer der gefährlichsten Baumschädlinge weltweit und ist international als Quarantäneschädling gelistet. Er befällt gesundes Laubholz und droht sich langsam auszubreiten. Mehr