Häufige Fragen zum Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB)
Maßnahmen zur Ausrottung – ALB
Warum werden Bäume im Umkreis von 100 m um einen vom ALB befallenen Baum gefällt?
Erfahrungen bei bisherigen Ausrottungen des Asiatischen Laubholzbockkäfers in anderen Ländern haben gezeigt, dass bei ausschließlicher Fällung von Bäumen mit erkanntem Befall, regelmäßig befallene Bäume in der Nachbarschaft übersehen werden. Es werden somit Bäume gefällt, die durch ihre Nähe zu befallenen Bäumen als befallsverdächtig eingestuft wurden.
Diese Vorgehensweise basiert auf der Leitlinie zur Bekämpfung des ALBs des Julius Kühn-Instituts (JKI) in Braunschweig. Das JKI ist eine Bundesoberbehörde des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Warum erstellt die LfL ein Gehölzkataster?
Eine der wichtigsten Maßnahmen bei der Bekämpfung des ALB ist das sogenannte Monitoring, das heißt, die Prüfung der Gehölze auf Befallsmerkmale des ALB. Zu diesem Monitoring sind die Grundstückseigentümer durch die Allgemeinverfügung auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet. Die LfL unterstützt die Bürger dabei durch eigene oder beauftragte Fachleute.
Um diese Prüfung zügig und vor allem wirtschaftlich durchführen zu können, ist eine möglichst genau Datengrundlage wichtig. Hierfür wird von der LfL oder durch, von der LfL beauftragte, externe Fachleute ein Gehölzkataster in der Fokuszone, dem Umkreis von rund 500 m um die Befallszone, erstellt. Dazu werden alle Gehölze ab 1 cm Wurzelhalsdurchmesser standortgenau auf den Grundstücken eingezeichnet, auch die bisher nicht als ALB-Wirtspflanzen bekannten Arten.
Auf Grundlage dieser Daten kann die LfL bei Bedarf schnell und flexibel auf neue Erkenntnisse bezüglich der Verbreitung und des Verhaltens des ALB reagieren und aufwändige, neue Bestandsaufnahmen in den Gärten entfallen. Zukünftige Monitoringmaßnahmen sind somit besser zu planen und leichter durchzuführen. Um das Gehölzkataster immer auf dem aktuellem Stand zu halten, ist es nötig, dass Fällungen ebenso wie Neupflanzungen in der Quarantänezone stets an die LfL gemeldet werden.
Die LfL behandelt die erhobenen Daten mit größtmöglicher Sorgfalt. Bei der Bereitstellung von Informationen werden die Anforderungen des Datenschutzes und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen berücksichtigt. Das berechtigte Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf vollständige Information wird dabei mit den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer abgewogen.
Die Monitoringmaßnahmen in der Quarantänezone müssen mindestens vier Jahre lang durchgeführt werden, auf alle Fälle solange der Quarantänestatus besteht. Wird trotz intensiver Nachsuche über vier Jahre, das entspricht zwei Entwicklungszyklen des ALB, kein Befallssymptom gefunden, wird die Quarantänezone aufgehoben.
Welche Maßnahmen umfasst das Monitoring?
Bei der Kontrolle setzt die LfL erfahrenes Personal am Boden ein, das die Pflanzen kartiert und auf Befall mit ALB intensiv kontrolliert. Zusätzlich sind Baumkletterer im Einsatz, die zuvor intensiv geschult wurden. Diese Baumkletterer kennen die Befallsmerkmale des Käfers.
Dennoch können im Rahmen des Monitoring nicht 100 % des Befalls erkannt werden. Insbesondere bei sehr hohen Bäumen ist der gesamte Kronenbereich mit den dünneren Ästen nur schwer einsehbar und damit nicht kontrollierbar. Sind Stämme und Äste mit Moos und Flechten bewachsen, wird es nahezu unmöglich den Befall zu erkennen.
Somit kann nach dem Fund von Befallsmerkmalen des ALB an einem Baum festgestellt werden: dieser Baum ist befallen. Wenn ein Kontrolleur an einem Baum nichts gefunden hat, ist lediglich die Feststellung „ich habe nichts gefunden“ zutreffend. Die Feststellung „der Baum ist befallsfrei“ ist somit nicht möglich.
Was leisten Spürhunde beim Monitoring?
Mit ALB-Spürhunden kann liegendes Holz kontrolliert werden. Sehr gute ALB-Spürhunde zeigen auch immer wieder Befall am stehenden Baum bis zu wenigen Meter Höhe am Stamm an. Der Übersehfehler ist unbekannt.
Wofür setzt die LfL Fangbäume ein?
Wurden im Befallsgebiet in einem bestimmten Radius die vom ALB bevorzugten Wirtsbaumarten entfernt, ist kaum noch mit einem Vorkommen von ALB zu rechnen. Sollten dennoch einzelne Käfer vorhanden sein, werden diese nach geeigneten Pflanzen für den Reifungsfraß suchen und in der Folge auch nach Partnern für die Vermehrung ebenso wie nach Gehölzen für die Eiablage. In dieser Situation sind Fangbäume wertvolle Hilfen, sie ziehen im wörtlichen Sinne die Käfer an.
Aufgrund der bisher gemachten Beobachtungen, bevorzugt der ALB die Gehölze, in denen er seine Entwicklung zum Insekt vollzogen hat. Daher werden als Fangbäume die vom ALB bevorzugten Arten, wie Ahorn, eingesetzt. Sie bieten den Käfern eine Möglichkeit für den Reifungsfraß und die Eiablage.
Die Fangbäume werden im Abstand von rund 80 bis 100 m aufgestellt oder gepflanzt. Sie werden von den Bürgern, die Ihr Grundstück zur Verfügung stellen, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der LfL gepflegt und gegossen. Mitarbeiter der LfL kontrollieren diese Bäume mehrmals pro Woche, um frühzeitig einen eventuellen Befall mit dem ALB festzustellen, bevor der Käfer unter Umständen weiter wandert. Spätestens nach etwa 1,5 Jahren werden die ausgebrachten Fangbäume entfernt und vernichtet, um jegliche mögliche Entwicklung eines Käfers zu verhindern.
Fangbäume dienen also nicht dazu, den Käfer in die Gärten zu locken, sondern um festzustellen, ob noch ALB-Käfer vorhanden sind. Zusätzlich sind die Fangbäume sehr attraktiv und verhindern, dass der Käfer neue Wirtsbaumarten befällt.
Wie funktionieren Lockstofffallen (Pherhormonfallen)?
Die Käfer „unterhalten“ sich, wie viele andere Insekten auch, mit chemischen Botenstoffen. Die in den Fallen verwendeten Lockstoffe locken die noch unverpaarten Weibchen an. Die Oberfläche der Prallfalle ist mit einer Antihaftsubstanz beschichtet. Die Käfer können sich nicht festhalten und fallen in das Fanggefäß. Eine Ausrottung allein mit Lockstofffallen ist unmöglich.
Ab welchem Zeitpunkt müssen die Fallen hängen?
Mit dieser Falle können frisch geschlüpfte Käfer gefangen werden. Der Flugbeginn der Käfer erfolgt bei normaler Witterung in Deutschland im Hochsommer. Ein Flug von Käfern im Mai ist nur nach einem extrem heißen Frühjahr möglich. Die Fallen sollten bis Mitte Juni angebracht werden.
Was kann mit Lockstofffallen erreicht werden?
Mit Lockstofffallen kann festgestellt werden, wo sich Befallsherde befinden, die möglicherweise durch eine Suche vom Boden aus oder durch Baumkletterer übersehen wurden. Eine Bekämpfung mit Lockstofffallen ist nicht möglich. Sobald echte Käfer locken, sind Lockstofffallen mit ihren künstlichen Geruchsstoffen immer unterlegen.
Wie verfährt die LfL, wenn ein Käfer in einer Lockstofffalle gefangen wird?
Wird ein Käfer in einer Falle gefangen, beginnt im Umfeld der Falle die Suche nach dem Ausbohrloch.
Wie wird der Käfer bekämpft und können Insektizide angewendet werden?
Eine sichere Bekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln ist nicht möglich. In Deutschland ist kein Pflanzenschutzmittel zur Anwendung gegen den ALB zugelassen. Die Larve lebt den überwiegenden Teil ihres Lebens im Holz und kann dort von Insektiziden nicht erreicht werden. Die einzig sichere Methode ist das Fällen befallener und befallsverdächtiger Bäume mit anschließender Verbrennung des Holzes.
Ist es auf der Welt schon gelungen, den ALB auszurotten?
Ja, es ist bereits mehrfach gelungen, den Käfer an eingeschleppten Orten wieder auszurotten. In Bayern konnte der ALB bereits in fünf Befallsgebieten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft erfolgreich bekämpft werden: Neukirchen, Neubiberg, Feldkirchen, Kelheim, Murnau. Weitere Erfolge gibt es aus Österreich und Frankreich, der Schweiz, den Niederlanden, Kanada und den USA zu berichten. Die erfolgreiche Ausrottungen hat in den allerersten Befallsgebieten meist sehr lange gedauert (10 bis 12 Jahre). Seitdem die Maßnahmen des EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 bei der ALB-Bekämpfung umgesetzt werden, ist die erfolgreiche Bekämpfung in der Regel nach einem kürzeren Zeitraum abgeschlossen.
Gibt es einen wissenschaftlichen Austausch zwischen den Behörden?
In Europa sind wenige Behörden mit der Ausrottung des ALB befasst. Daher kommt es zu einem regelmäßigen Austausch von Erfahrungen. Mitarbeiter der LfL haben bereits mehrere Befallsgebiete besucht und haben Wissenschaftler und Mitarbeiter von Pflanzenschutzbehörden aus der Schweiz, Österreich und anderen Bundesländern in Deutschland in Feldkirchen empfangen.
Ansprechpartner
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161 8640-5730
E-Mail: Alb@LfL.bayern.de
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