Hygienevorschriften bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen
Das neue EU-Hygienepaket legt zum einen allgemeine Hygieneanforderungen u.a. in den Bereichen Räumlichkeiten, Einrichtung, Personal, Reinigung und Desinfektion, Schädlingsbekämpfung und Abfallentsorgung fest. Zum anderen schreibt es die Registrierung und Zulassung von Betrieben je nach ihren Tätigkeiten vor.
Jeder Inhaber eines Fischereibetriebs ist nach diesen Vorschriften Lebensmittelunternehmer, der für die Sicherheit seiner Produkte Sorge zu tragen hat. Damit hat der Lebensmittelunternehmer die primäre Verantwortung zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit seiner Produkte.
Für die Vermeidung gesundheitlicher Gefahren auf physikalischer, biologischer und chemischer Ebene müssen in den Betrieben Kontrollen auf der Basis eines Eigenkontrollkonzeptes und eines HACCP-Konzeptes erfolgen.
Der hier verfügbare Leitfaden führt die Kriterien für Registrierung und Zulassung des Betriebes auf und stellt die hygienischen Anforderungen an die Betriebe zusammen. So sollen Inhaber von Fischereibetrieben bei der Umsetzung und Erfüllung der Kriterien des Hygienepakets unterstützt werden. Darüber hinaus beschreibt der Leitfaden Produktionsabläufe und gibt Hinweise zur Ausstattung der Räumlichkeiten und Produktionsverfahren für die Herstellung von Fischereierzeugnissen.