Kontrollen im Bereich der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft

Dem Arbeitsbereich Kontrolle EU-Öko-Verordnung obliegen zum einen der Vollzug der EU-Öko-Verordnung, die Überprüfung der privaten Kontrollstellen und die Erstellung von Ausnahmegenehmigungen. Zudem ist der Arbeitsbereich für die Systemkontrolle Bayerisches Biosiegel zuständig.

Im Fokus

Was ist "Bio" eigentlich?

Blick in einen kleinen Laden mit Obst- und Gemüsetheke

Die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung ist die Voraussetzung für eine Auslobung von Erzeugnissen als ökologisches Lebens- oder Futtermittel. Für die Kennzeichnung von Öko-Produkten gibt es eine Reihe von Labels, wobei das EU-Bio-Logo für vorverpackte Öko-Erzeugnisse verbindlich vorgeschrieben ist.   Mehr

Systemkontrolle "Bayerisches Bio-Siegel"

Logo: bio Geprüfte Qualität Bayern.

Das Bayerische Bio-Siegel ist ein zentraler Baustein im Landesprogramm "BioRegio Bayern 2030". Es steht für Produkte mit garantierter bayerischer Herkunft, den hohen Produktions- und Qualitätskriterien der ökologischen Lebensmittelerzeugung und einer stufenübergreifenden Rückverfolgbarkeit. Die Integrität und den hohen Anspruch des Siegels gewährleistet die staatliche Systemkontrolle durch das Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft (IQE).  Mehr

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LfL-Forschungsschwerpunkt
Ökologischer Landbau

An den neun Instituten der LfL werden viele Forschungsprojekte zum ökologischen Landbau in enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Praxisbetrieben und der Ökolandbau-Beratung in Bayern bearbeitet. Mehr