Was ist "Bio" eigentlich?

Die Begriffe "Öko" und "Bio" sind EU-rechtlich geschützt. Sowohl die Erzeugung als auch die Verarbeitung von Öko-Lebensmitteln sind durch die EU-Öko-Verordnung genau geregelt. Landwirte, Verarbeiter, Futtermittelhersteller, Importeure oder Handelsbetriebe müssen die Vorschriften dieser Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen. Diese werden in Deutschland von staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen durchgeführt.
Codenummern der Kontrollstellen
- Länderhinweis (DE=Deutschland),
- Bezug auf die ökologische Produktion (in Deutschland ist dies die Bezeichnung „ÖKO“),
- Kontrollstellennummer (in Deutschland ist diese Nummer dreistellig)
- deutsche Produkte: DE-ÖKO-001
- französische Produkte: FR-BIO-01
Gütesiegel und Öko-Labels
EU-Bio-Logo

Bei vorverpackten Lebensmitteln muss das EU-Bio-Logo auf der Verpackung erscheinen. Die Codenummer der Kontrollstelle muss mit dem EU-Bio-Logo in einem Sichtfeld erscheinen, unmittelbar darunter muss die Herkunftsangabe zu den landwirtschaftlichen Ausgangsstoffen, aus denen sich das Erzeugnis zusammensetzt, erscheinen.
- "EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU erzeugt wurden
- "Nicht-EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in Drittländern erzeugt wurden
- "EU/Nicht-EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe zum Teil in der EU und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden
Staatliches Bio-Siegel

Hersteller, die die Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Öko-Ware verkaufen und mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.
Bayerisches Bio-Siegel

LfL-Thema
Ökologischer Landbau
Die Forschung und Entwicklung zum ökologischen Landbau ist an der LfL bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2003 als Querschnittsaufgabe im LfL-Thema Ökologischer Landbau organisiert. Alle neun LfL-Institute wirken hier mit. Mehr