Beispiel für die Ermittlung des Gleichgewichtspreises (GGP)
Der Gleichgewichtspreis lässt sich in zwei Stufen berechnen.
Preis Cent/kg | kumuliertes Angebot in to | kumulierte Nachfrage in to | Differenz in to | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
1 | 9.621 | 84.409 | 74.788 | Nachfrageüberhang |
2 | 13.452 | 84.409 | 70.957 | Nachfrageüberhang |
3 | 19.467 | 84.409 | 64.942 | Nachfrageüberhang |
4 | 30.121 | 84.409 | 54.289 | Nachfrageüberhang |
5 | 65.842 | 84.209 | 18.367 | Nachfrageüberhang |
6 | 87.592 | 83.439 | -4.153 | geringste Differenz (=ZP) |
7 | 105.375 | 80.726 | -24.649 | Angebotsüberhang |
8 | 140.907 | 79.549 | -61.357 | Angebotsüberhang |
9 | 156.048 | 76.390 | -79.657 | Angebotsüberhang |
10 | 187.442 | 73.913 | -113.529 | Angebotsüberhang |
11 und mehr | 200.832 | 66.786 | -200.832 | Angebotsüberhang |
In diesem Beispiel liegt der Zwischenpreis bei 6 Cent/kg.
Preis Cent/kg | kumuliertes Angebot in to | kumulierte Nachfrage in to | Differenz in to | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
1 | 9.621 | 84.409 | 74.788 | Nachfrageüberhang |
2 | 13.452 | 84.409 | 70.957 | Nachfrageüberhang |
3 | 19.467 | 84.409 | 64.942 | Nachfrageüberhang |
4 | 30.121 | 84.409 | 54.289 | Nachfrageüberhang |
5 | 65.842 | 84.209 | 18.367 | kleinster Nachfrageüberhang (=GGP) |
6 | 87.592 | 83.439 | -4.153 | Angebotsüberhang |
7 | 105.375 | 80.726 | -24.649 | Angebotsüberhang |
8 | 140.907 | 79.549 | -61.357 | Angebotsüberhang |
9 | 156.048 | 76.390 | -79.657 | Angebotsüberhang |
10 | 187.442 | 73.913 | -113.529 | Angebotsüberhang |
11 und mehr | 200.832 | 66.786 | -200.832 | Angebotsüberhang |
In diesem Beispiel liegt der Gleichgewichtspreis bei 5 Cent/kg.
Erläuterungen
Regel
- Nach § 17 der MilchQuotV ist der Gleichgewichtspreis (GGP) derjenige Preis, zu dem die Summe der angebotenen und nachgefragten Quote deckungsgleich ist oder zu dem der kleinste Nachfrageüberhang besteht. Die Aufsummierung der Mengen geschieht deshalb, weil ein Anbieter, welcher (in o.g. Beispiel) mindestens 5 Cent/kg gefordert hat, selbstverständlich erst recht abgeben möchte, wenn der Preis 10 Cent/kg oder noch höher sein sollte. Entsprechendes gilt für die Nachfrager. Deren Nachfragemengen werden vom höchsten Preis aus aufsummiert. Bietet ein Nachfrager (in diesem Beispiel) 20 Cent/kg, dann will er ja erst recht eine Quote erwerben, wenn sie nur 10 Cent oder 5 Cent kosten würde.
Verfahren
- Zur Ermittlung dieses GGP erfasst die Übertragungsstelle alle gültigen Nachfragegebote und Abgabeangebote mit ihrer Menge und dem höchstens gebotenen bzw. mindestens geforderten Preis.
- Sie summiert dann die Angebots- und Nachfragemengen in Cent-Schritten auf und vergleicht diese Mengen. Dort, wo die Mengendifferenz gleich Null oder am kleinsten ist, liegt dann der sogenannte Zwischenpreis (ZP).
- Von diesem ZP ausgehend errechnet die Übertragungsstelle anschließend den für das Übertragungsgebiet maßgeblichen Preiskorridor von 40% (gilt nicht, wenn der ZP kleiner als 30 Cent beträgt).
- In einem zweiten Rechenschritt ermittelt die Übertragungsstelle den tatsächlichen GGP. Bei dieser Berechnung werden Anträge, deren Preisgebot oder Preisforderung bei oder über dem vorgenannten Preiskorridor liegt, aus der Berechnung ausgeklammert. Dadurch kann es vorkommen, dass der tatsächliche GGP niedriger ist als der vorher ermittelte Zwischenpreis.
- Für die tatsächliche GGP-Ermittlung gilt, dass dieser Preis dort liegt, wo die Angebotssumme und die Nachfragesumme gleich groß ist bzw. wo der kleinste Nachfrageüberhang vorherrscht. In o.g. Zahlenbeispiel ist die Mengendifferenz zwar beim Preis 6 Cent/kg am geringsten, allerdings existiert dort ein Angebotsüberhang. Folglich liegt der gesetzlich definierte GGP bei 5 Cent/kg.
Wer ist erfolgreich?
- Alle Nachfrager sind erfolgreich, die mindestens den Gleichgewichtspreis geboten haben, aber nicht durch den zunächst berechneten Preiskorridor ausgeschlossen wurden. Im vorstehenden Beispiel kommen daher alle Nachfrager mit einem Preisgebot von mindestens 5 Cent/kg zum Zuge. Alle erfolgreichen Nachfrager bezahlen für ihre zugeteilte Menge (ungeachtet ihres tatsächlichen Preisgebotes) 5 Cent/kg.
- Entsprechendes gilt für die Anbieter: alle Anbieter, welche für ihre Quote nicht mehr als den GGP verlangt haben, sind erfolgreich und erhalten (ungeachtet ihrer Preisforderung) 5 Cent/kg.
Wer ist nicht erfolgreich?
- Alle Nachfrager, welche weniger als den GGP geboten haben. Nachfrager, welche den ZP um 40 oder mehr Prozent überschritten haben, sind nur dann nicht erfolgreich, wenn dieser bei mindestens 30 Cent/kg lag.
- Alle Anbieter, welche mehr als den GGP gefordert haben, sind nicht erfolgreich.
Weitere Fakten
- Die tatsächlich gehandelte (von den erfolgreichen Anbietern gegen Entgelt auf die erfolgreichen Nachfrager übergehende) Menge beträgt in diesem Beispiel 65.842 to. Da die zum GGP nachgefragte Menge größer ist als die zum GGP angebotene Menge, wird die Nachfragemenge jedes einzelnen Nachfragers in diesem Beispiel um 21,8% Prozent gekürzt. Soweit die in der Landesreserve befindlichen Mengen reichen, erfolgt jedoch ein (kostenloser) Ausgleich dieser Fehlmenge aus dieser Landesreserve.
- Wie die bisherigen Börsentermine gezeigt haben, kann der tatsächliche GGP sehr stark schwanken und zwar in Abhängigkeit von der tatsächlichen Angebots- und Nachfragesituation.
- Vollkommen unabhängig vom Gesamtangebot und von der Gesamtnachfrage kann bei der Preisstufe mit der geringsten Mengendifferenz (eigentlicher GGP) auch die Angebotsmenge größer sein als die Nachfragemenge. In solchen Fällen ist durch die MilchQuotV festgelegt, dass der tatsächliche GGP dann beim nächstniedrigeren Preis liegt, bei dem die Nachfragemenge größer ist als die Angebotsmenge (sog. künstlicher Nachfrageüberhang). Durch dieses Verfahren wird vermieden, dass an die erfolgreichen Anbieter Teilmengen zurückgegeben (repartiert) werden müssen. Außerdem hat dieses Verfahren auch einen – wenn auch kleinen – Verbilligungseffekt. Allerdings wird von dieser Vorgabe dann nicht Gebrauch gemacht, wenn zu diesem niedrigeren Preis keine Angebotsmenge mehr vorhanden wäre und somit keine Übertragung zustande käme.
Informationen zum Quotenhandel
Informationen zu den Übertragungsstellenterminen, zu den Einreichungsfristen, zu den benötigten Unterlagen, zum Verfahrensablauf an der Übertragungsstelle, über die von den Börsenteilnehmern zu entrichtenden Gebühren sowie eine Erläuterung über die Berechnung des Gleichgewichtspreises. Mehr