KULAP-Maßnahme I80: Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen

Strukturreiche, vielgestaltige und abwechslungsreiche Kulturlandschaft

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Die Förderung der Erneuerung von bestehenden Hecken und Feldgehölzen im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm 2023 bis 2027 soll sowohl zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, als auch zur dauerhaften Sicherung einer naturraum- und regionaltypischen biologischen Vielfalt (Biodiversität) in der vom Menschen genutzten Landschaft beitragen. Gleichzeitig sollen Vielfalt, Eigenheit und Schönheit, sowie der Erholungswert der traditionell genutzten Kulturlandschaft dauerhaft erhalten werden.
Hecken und Feldgehölze sind nach Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz i.V.m. § 39 Bundesnaturschutzgesetz als Landschaftsbestandteil geschützt und dürfen nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Konzeptersteller

Eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung der KULAP-Maßnahme I80 – Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen ist, dass ein von einem zertifizierten Konzeptersteller erstelltes Erneuerungskonzept vorliegt. Ab dem Jahr 2023 wird die Maßnahme "Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen" im Rahmen des neuen Bayerischen Kulturlandschaftsprogrammes mit der Bezeichnung I 80 (bisher B 49) erneut angeboten.

Kontakt an der LfL
E-Mail: KULAP-Heckenerneuerung@LfL.bayern.de

Mit der Umkreissuche können Sie sich zertifizierte Konzeptersteller in Ihrer Nähe anzeigen lassen..
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Fachinformationen KULAP I80 Förderung

KULAP – Maßnahme I80
Die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen in der freien Landschaft

Luftbild einer strukturreichen blühenden Heckenlandschaft

Foto: Wolfgang Willner

Die Maßnahmen tragen sowohl zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes als auch zur dauerhaften Sicherung der Biodiversität bei. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zur dauerhaften Erhaltung der Vielfalt, Eigenheit und Schönheit, sowie des Erholungswertes unserer Kulturlandschaft.  Mehr