KULAP-Maßnahme I80: Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
Die Förderung der Erneuerung von bestehenden Hecken und Feldgehölzen im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm 2023 bis 2027 soll sowohl zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, als auch zur dauerhaften Sicherung einer naturraum- und regionaltypischen biologischen Vielfalt (Biodiversität) in der vom Menschen genutzten Landschaft beitragen. Gleichzeitig sollen Vielfalt, Eigenheit und Schönheit, sowie der Erholungswert der traditionell genutzten Kulturlandschaft dauerhaft erhalten werden.
Hecken und Feldgehölze sind nach Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz i.V.m. § 39 Bundesnaturschutzgesetz als Landschaftsbestandteil geschützt und dürfen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Konzeptersteller
Kontakt an der LfL
E-Mail: KULAP-Heckenerneuerung@LfL.bayern.de
Fachinformationen KULAP I80 Förderung
KULAP – Maßnahme I80
Die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen in der freien Landschaft
Foto: Wolfgang Willner
Die Maßnahmen tragen sowohl zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes als auch zur dauerhaften Sicherung der Biodiversität bei. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zur dauerhaften Erhaltung der Vielfalt, Eigenheit und Schönheit, sowie des Erholungswertes unserer Kulturlandschaft. Mehr
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Hecken und Feldgehölze