Kulturlandschaft und Biodiversität
Förderung: Bayerischer Streuobstpakt und aktuelle Förderprogramme für Streuobst in Bayern
Bayerischer Streuobstpakt
Der Bayerische Streuobstpakt wurde am 18. Oktober 2021 von der Bayerischen Staatsregierung und acht Verbänden unterzeichnet. Ziel ist, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu erhalten sowie darüber hinaus bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu zu pflanzen.
Änderungen der Förderprogramme für Streuobst
- Das neue Programm "Streuobst für alle!" der Ämter für Ländliche Entwicklung fördert die Pflanzung von Streuobstbäumen seit Oktober 2022.
- Die Verbesserungen für Streuobst über die Bayerischen Agrarumweltmaßnahmen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), sind mit der Einführung der KULAP-Maßnahme I82 "Pflege von Streuobstbäumen" umgesetzt:
- Änderung der KULAP-Maßnahme B57 "Erhaltung von Streuobstbäumen" in die neue Maßnahme K78 "Erschwerte Bewirtschaftung" und Erhöhung der bisherigen Förderprämie von 8 Euro auf 12 Euro pro Baum.
- Beibehaltung der Baumprämie im Vertragsnaturschutzprogramm von 12 Euro; Änderung der erforderlichen Mindest-Stammhöhen unter bestimmten Voraussetzungen.
- Die Pflege von Streuobstbäumen wurde neu ins KULAP mit aufgenommen (Maßnahme I82). Die Antragstellung für die Streuobstpflege ist vom 18. September - 16. Oktober 2023 möglich.
- Mit der Anpassung der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie (LNPR) seit November 2022 wurde die Förderung für Streuobst deutlich erweitert. Über die LNPR wird die Neupflanzung, der Ersatz sowie die Pflege von Streuobstbäumen aller Altersklassen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben über Förderpauschalen gefördert. Schwerpunkt ist weiterhin die Durchführung von mehrjährigen, komplexeren Projekten in Schwerpunktgebieten der Streuobstwiesen. Zusätzlich ist die Förderung zur Errichtung und Pflege von Lehr- und Erlebnispfaden möglich.
Aktuelle Förderprogramme für Streuobst in Bayern
Die Förderung von Streuobstbeständen ist in Bayern für folgende Bereiche möglich
- Förderung von Neuanlage, Ersatz und Pflege von Streuobstbäumen
- Förderung der Erhaltung von Streuobstwiesen und -beständen
- Förderung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst
- Förderung von Streuobstprojekten und sonstigen Maßnahmen
- Förderung im Bereich Umweltbildung und Erlebnisangebote
Bitte beachten Sie
- Diese Seiten dienen dem Überblick über die aktuellen Förderprogramme, die für den Streuobstbereich prinzipiell in Anspruch genommen werden können.
- Es besteht dabei kein Anspruch auf Vollständigkeit.
- Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den angegebenen zuständigen Stellen.
Neupflanzung, Ersatz und Pflege von Streuobstbäumen
Förderprogramm Streuobst für alle!
Wer wird gefördert?
- Kommunen
- Vereine und Verbände
Was wird gefördert?
- Bruttokaufpreis der Obstbäume mit bis zu 45 Euro pro Baum
- mindestens 10 und maximal 100 Bäume je Antrag
Informationen
Antragstellung
Bayerische Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)
Über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien werden insbesondere gestaltende und erhaltende Maßnahmen für geschützte, im Bestand gefährdete Arten und ihre Lebensräume gefördert, zum Beispiel investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen.
In vielen Fällen kann die Neuanlage von Streuobstwiesen oder die Nachpflanzung in Altbeständen oder die Pflege und Entwicklung von Streuobstwiesen über die Mittel der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien gefördert werden. Die Förderung ist aber vom naturschutzfachlichen Wert des Bestands bzw. von den naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Lage in einem Naturschutzgebiet oder Natura-2000-Gebiet) abhängig.
Wer wird gefördert?
- Flächenbesitzer oder -eigentümer (Privatpersonen)
- Verbände und Vereine des Naturschutzes und der Landschaftspflege (zum Beispiel bayerische Landschaftspflegeverbände, Naturparke, Gartenbauvereine)
- Kommunen
Was wird gefördert?
- Förderung projektbezogen in der Regel bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für in der LNPR aufgeführten Maßnahmen und Gebietskulissen. Zu den Maßnahmen gehören Neupflanzungen und die Pflege von Streuobstwiesen. Die Projekt-Förderung hängt von der fachlichen Einschätzung der Naturschutzverwaltung ab.
- Mindestvolumen der förderfähigen Gesamtausgaben 5.000 Euro
- Verschiedene Landschaftspflegeverbände, Naturparke bzw. andere Organisationen fassen kleinere Einzelmaßnahmen, welche das Mindestvolumen von 5.000 Euro nicht erreichen, zu einem Antrag zusammen.
Untere Naturschutzbehörden am jeweiligen Landratsamt, je nach Region fachliche Hilfe durch die Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege, Landschaftspflegeverbände oder die Naturschutzverbände
Weitere Informationen
Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP, Maßnahme I82) Streuobstpflege
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe, Weinbaubetriebe, Alm- und Weidegenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen.
- Keine Förderung von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und Teilnehmergemeinschaften.
Voraussetzung:- Einhalten der allgemeinen KULAP-Förderauflagen gemäß Merkblatt zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
Was wird gefördert?
- Förderung der Pflege von Streuobstbäumen über Pflegepauschalen
Voraussetzung: Die zu pflegenden Streuobstbäume sind im Jahr der Antragstellung in die KULAP-Maßnahme B57 bzw. K78 einbezogen und durch eine Digitalisierung ihres Standortes eindeutig bestimmbar. Die Pflege dieser Bäume wurde im Betrachtungszeitraum (2023 bis 2027) noch nicht im Rahmen dieser Maßnahme gefördert.
Die Antragstellung ist bis zum 16. Oktober 2023 möglich.
Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP, Maßnahme I84) Agroforst
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe, Weinbaubetriebe, Alm- und Weidegenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen.
- Keine Förderung von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und Teilnehmergemeinschaften.
Voraussetzung:- Einhalten der allgemeinen KULAP-Förderauflagen gemäß Merkblatt zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
Was wird gefördert?
- Investive Förderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen auf Acker und Dauergrünland, mit dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung (zum Beispiel Holz) oder der Nahrungsmittelproduktion.
- Der Fördersatz beträgt 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung beträgt unter anderem bis zu 5.271 € je Hektar Gehölzstreifen bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.
- Mindestfördersumme: 2.500 €.
Die Antragstellung ist bis zum 16. Oktober 2023 möglich.
Maßnahmen zur Biotopverbesserung des Landesjagdverbandes Bayern
Wer wird gefördert?
- Jagdpächter mit Einverständnis des Grundeigentümers
- Grundstücksbesitzer und -eigentümer
Was wird gefördert?
- Festbetragsförderung 30 Euro je Obst-Hochstamm
- (weitere Förderungen auch für Buntbrachemischungen, Hecken und Feldgehölze)
Landesjagdverband Bayern e.V., Feldkirchen
Aktion "Mehr Grün durch ländliche Entwicklung"
Die Aktion "Mehr Grün durch ländliche Entwicklung" fördert die Neupflanzung von Obstbäumen, Hecken, Alleen, Baumreihen, Feldgehölzen und dergleichen in Verfahren der ländlichen Entwicklung.
Wer wird gefördert?
- Grundstückseigentümer
- Gemeinden
Was wird gefördert?
- Förderung des Pflanzmaterials (Pflanzen, Pflöcke, Zäunung etc.) zu 100 Prozent
- Pflanzarbeiten erfolgen in Eigenleistung bzw. sind nicht förderfähig
(nur durch persönliche Kontaktaufnahme)
FlurNatur
Wer wird gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Öffentlich-rechtliche Wasser- und Bodenverbände und vergleichbare Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts
Was wird gefördert?
- Bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten bei einem Zuwendungsbedarf von mindestens 3.000 Euro bis maximal 50.000 Euro
- Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt, die sich aus einem Gesamtkonzept ableiten lassen
Erhaltung von Streuobstwiesen und -beständen
Foto: Kurt Pachl
Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP, Maßnahme K78)
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe, Weinbaubetriebe, Alm- und Weidegenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen.
- Keine Förderung von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und Teilnehmergemeinschaften.
Was wird gefördert?
- Förderung der erschwerten Bewirtschaftung unter bestehenden oder neu gepflanzten Streuobstbäumen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche mit je 12 € pro Baum und Jahr; max. 100 Bäume/ha des Feldstücks (Maßnahme K78).
Voraussetzung: Gefördert werden können starkwüchsige Streuobstbäume (siehe Artenliste im Merkblatt Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m, die einen Kronendurchmesser von mindestens 3 m erreichen müssen. Dazu zählen auch Jungbäume den genannten Kriterien entsprechend. - Es gibt viele Kombinationsmöglichkeiten mit der Förderung der Unternutzung und des ökologischen Landbaus.
Information und Antragstellung
Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP, Maßnahme Q07)
Wer wird gefördert?
- Landwirte, Zusammenschlüsse von Landwirten, sonstige Landbewirtschafter einschließlich Jagdgenossenschaften, anerkannte Naturschutzvereine/-verbände gemäß §3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRBG), Landschaftspflegeverbände, sonstige Verbände und Vereine des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Voraussetzung siehe Förderwegweiser KULAP und VNP.
Was wird gefördert?
- Förderung des bestehenden Streuobstbaums mit je 12 Euro pro Baum und Jahr; max. 100 Bäume/ha (Maßnahme Q07) – in der Regel als Zusatzmaßnahme zur Förderung der Unternutzung auf Acker, Wiesen oder Weiden.
Voraussetzung:- Lage der Fläche in einer passenden Förderkulisse (als Biotop kartiert, Naturschutzgebiet und andere)
- Gefördert werden Streuobstbäume mit einer Stammhöhe von mindestens 1,60 m. Ebenfalls förderfähig sind biotopkartierte Streuobstbäume mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m, sofern sie in 1 m Höhe einen Stammumfang von mindestens 30 cm aufweisen.
- Verzicht auf Beseitigung von stehenden Totholzbäumen oder absterbenden Bäumen
- Es können max. 100 Streuobstbäume pro ha landwirtschaftlich genutzter bzw. nutzbarer Fläche des Feldstücks gefördert werden.
Information und Antragstellung
- verpflichtendes Informationsgespräch an der Unteren Naturschutzbehörde des zuständigen Landratsamts bzw. der kreisfreien Stadt zur Festlegung von Art und Umfang der geeigneten Maßnahmen
- Antragstellung nach der Beratung durch die Untere Naturschutzbehörde ausschließlich online über iBALIS innerhalb des Antragszeitraums (in der Regel zwei Monate zu Jahresanfang) beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung von Streuobst
Für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung gibt es folgende Fördermöglichkeiten.
In der Regel dürfen die geplanten Maßnahmen vor der Bewilligung der Förderung nicht begonnen werden.
Aktion Streuobst
Wer wird gefördert?
- Streuobstinitiativen
- Betriebe und Personen in Bayern, die in einer Veranstaltung über Streuobst (Erhalt, Pflege, Nutzen) informieren und Streuobstprodukte präsentieren
Was wird gefördert?
- Die einzelnen Veranstaltungen werden mit kostenfreien Informations- und Werbematerialien für ihre Veranstaltung unterstützt, die bei der Anmeldung bestellt werden können.
Information und Anmeldung
EU-Schulprogramm
Wer wird gefördert?
- Jeder als Lebensmittelunternehmer registrierte Betrieb kann einen Antrag auf Zulassung als Schulobst- und Schulgemüselieferant stellen und ist dann berechtigt, die Zuwendung für die Obst- und Gemüselieferungen zu beantragen.
Was wird gefördert?
- Die Lieferung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte an Kindergärten und Häuser für Kinder über eine Förderpauschale pro gelieferte Portion.
Information und Abwicklung
Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der Landwirtschaft
- Voraussetzung: siehe Förderwegweiser
Was wird gefördert?
- Im Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm: vor allem Baumaßnahmen
- Im Teil B: Diversifizierungsförderung: Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im ländlichen Raum
Information und Antragstellung
Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuV-Regio)
Wer wird gefördert?
- Kleinst-, Klein- und mittlere Verarbeitungsunternehmen
- Erzeugerzusammenschlüsse
Was wird gefördert?
- Investitionen in der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse
- Bitte beachten Sie die jeweiligen Antragsfristen.
Information und Antragstellung
Marktstrukturförderung
Wer wird gefördert?
- Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse be- oder verarbeiten oder vermarkten
Was wird gefördert?
- Investitionen, die der Verbesserung von Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen
- Erforderliches Mindestinvestitionsvolumen: 250.000 Euro
Information und Antragstellung
Streuobstprojekte und sonstige Maßnahmen
Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)
Leader 2014–2022 – Förderprogramm zur Stärkung des ländlichen Raumes
Das EU-Programm LEADER fördert innovative Ideen und Projekte, die maßgeblich zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Prägende Elemente von LEADER sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung.
Für die Förderung über Leader ist die Lage in einer Leaderregion Voraussetzung.
Karte der Leaderregionen in Bayern, Stand: Februar 2021 106 KB
Die lokale Aktionsgruppe (LAG) der jeweiligen Leaderregion entscheidet, ob ein Einzelprojekt zur lokalen Entwicklungsstrategie passt und ob es entsprechend gefördert werden kann. Für jede Leaderregion ist ein LAG-Management vorgesehen, an das man sich mit einer Projektidee wenden kann.
Neun Leader-Koordinatoren an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beraten die LAGs, begleiten die Prozesse und beraten Antragsteller bei der Projektplanung und -umsetzung.
Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)
Wer wird gefördert?
- Kooperationen mehrerer Gemeinden
Was wird gefördert?
- Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte und Förderung der Umsetzungsbegleitung. Bei der Konzepterstellung kann das Streuobstthema entsprechend eingebracht werden.
Beispiel: Vorwald-Apfelsaftprojekt im Landkreis Straubing-Nord:
Bayerischer Naturschutzfonds
Der Naturschutzfonds fördert Maßnahmen und Projekte zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Ein Teil der Fördergelder wird für den Flächenankauf naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen verwendet. Neben Großschutzprojekten fördert der Naturschutzfonds zahlreiche kleinere Maßnahmen und Projekte über Mittel der "Glücksspirale" – mit dem Bund Naturschutz Bayern e.V. (BN), dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz e.V. (LBV) und dem Deutschen Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) als mögliche Maßnahmenträger.
Der Naturschutzfonds lobt alle zwei Jahre den Bayerischen Biodiversitätspreis aus.
Information und Antragstellung
Bayerische Biodiversitätsstrategie "NaturVielfaltBayern"
In diesem Rahmen werden Projekte zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Bayern unterstützt. Für den Streuobstbereich ist die Obstsortenvielfalt ein wichtiger Aspekt.
Beispielprojekte:
Grenzübergreifende Zusammenarbeit/Interreg V A
Im Rahmen des Ziels "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" (INTERREG V) fördert die Europäische Union die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit. Die Ausrichtung A bezieht sich auf die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit benachbarter Gebiete. In Bayern gibt es folgende Fördergebiete: Bayern-Tschechien, Bayern-Österreich und das Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein-Gebiet.
Zusätzlich gibt es verschiedene "Euregios" (Europäische Regionen). Dabei handelt es sich um freiwillige und partnerschaftliche grenzüberschreitende Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene
Wer wird gefördert?
- Kommunen, Unternehmen, Behörden, Universitäten, Verbände, zum Teil Privatpersonen usw.
Was wird gefördert?
- Grenzübergreifende Projekte über 30.000–50.000 Euro (je nach Region) über INTERREG IV A
- Grenzübergreifende Projekte bis 30.000–50.000 Euro (Kleinprojekte) bzw. bis 5.000 Euro (People-to-People-Projekte in der Interreg Bayern-Österreich) über die Euregios
Weitere Förderprogramme
Life-Natur-Projekte
Naturschutzgroßgebiete
Umweltbildung und Erlebnisangebote
Förderungen aus dem Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Programm Erlebnis Bauernhof
Ein kostenfreies Lernprogramm auf Bauernhöfen für Kinder der Grund- und Förderschulen sowie für Schulkinder der 5. bis 10. Klasse an Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien.
Streuobst-Schulwochen der Aktion Streuobst
Unterstützung von Führungen und Erlebnisangeboten für Kinder in Streuobstbeständen oder verarbeitenden Betrieben
Förderung durch die Bayerische Umweltverwaltung
Die Bayerische Umweltverwaltung fördert den Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung/Umweltbildung mit verschiedenen Maßnahmen.
Übersicht:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Für den Streuobstbereich können hier folgende Punkte von Interesse sein:
- Umweltstationen und andere Umweltbildungseinrichtungen
Die Einrichtungen können Fördermittel aus regulären Haushaltsmitteln für konkrete Projekte zu Bildungsangeboten beantragen.
Ein unabhängiges Gremium bewertet die eingegangenen Anträge.
- Förderung zur Errichtung und Pflege von Lehr- und Erlebnispfaden im Bereich Natur
über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien bis zum 30. Oktober des laufenden Jahres.
Untere Naturschutzbehörden an den jeweiligen Landratsämtern