Walz-Verordnung (Walz-VO)
Walzen von Grünland

Einsatz einer Cambridgewalze für die Grünlandpflege im Frühjahr

Schlepper mit Wiesenwalze
Foto: Stefan Thurner

Nach dem 15. März bis zum ersten Schnitt ist ein Walzen von Grünlandflächen, die innerhalb von ausgewiesenen Wiesenbrütergebiete liegen, verboten. Außerhalb der Wiesenbrütergebiete kann der Verbotszeitpunkt für das Walzen von Grünland bei Bedarf verschoben werden.

Aktuelles 2023

Walzfrist der Grünlandflächen in Wiesenbrütergebieten endet am 15. März 2023. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten wird die Walzfrist in einigen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung bis 1. April 2023 verlängert (siehe Karte).
Es ist verboten, Grünlandflächen nach diesen Terminen bis zum ersten Schnitt 2023 zu walzen. Die Beseitigung von Unwetter-, Wild- und Weideschäden bleibt davon unberührt.

Witterungsverhältnisse im Frühjahr 2023
Zur Plausibilisierung der Befahrbarkeit wurden 2023 neben aktuellen Daten und Witterungsprognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) auch Ergebnisse und Prognosen weiterer Wetterdienste sowie Webcams zur Beurteilung der Phänologie des Grünlands genutzt. Viele Lagen waren bereits im Februar über längere Phasen schneefrei. In ganz Bayern waren die Böden durch die geringen Winterniederschläge und die geringen Niederschläge im Februar relativ trocken. Nach Niederschlägen Ende Februar trockneten die Böden im Süden und Osten Bayerns und in Nordfranken nur langsam ab. In diesen Regionen sind außerdem weitere mögliche Niederschläge prognostiziert.
Bayernkarte mit markierten LandkreisenZoombild vorhanden

Bewertung der Befahrbarkeit von Grünland im Frühjahr 2023

In Anbetracht der aktualisierten Witterungslage hat die LfL am 08.03.2023 entsprechend §5 AVBayNatSchG den Regierungen vorgeschlagen, für die nachfolgend aufgeführten Landkreise Allgemeinverfügungen zur Ausweitung der Frist für Walzmaßnahmen auf Grünland außerhalb der Wiesenbrütergebiete bis 01.04.2023 zu erlassen. Die Allgemeinverfügungen werden auf den Webseiten der jeweils zuständigen Regierung zu finden sein.

Übersicht
Landkreise mit Walzfristverlängerung außerhalb der Wiesenbrütergebiete 2023

Oberbayern

  • Altötting
  • Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Berchtesgadener Land
  • Dachau
  • Ebersberg
  • Eichstätt
  • Erding
  • Freising
  • Fürstenfeldbruck
  • Garmisch-Partenkirchen
  • Landkreis Rosenheim einschließlich der Stadt Rosenheim
  • Landsberg am Lech
  • Miesbach
  • Mühldorf a.Inn
  • München
  • Stadt München
  • Starnberg
  • Traunstein
  • Weilheim-Schongau

Niederbayern

  • Deggendorf
  • Dingolfing-Landau
  • Freyung-Grafenau
  • Kelheim
  • Landkreis Landshut einschließlich der Stadt Landshut
  • Landkreis Passau einschließlich der Stadt Passau
  • Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing
  • Regen
  • Rottal-Inn

Oberpfalz

  • Cham
  • Landkreis Amberg-Sulzbach einschließlich der Stadt Amberg
  • Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab einschließlich der Stadt Weiden i.d.OPf.
  • Landkreis Regensburg einschließlich der Stadt Regensburg
  • Neumarkt i.d.OPf.
  • Schwandorf
  • Tirschenreuth

Oberfranken

  • Forchheim
  • Kronach
  • Kulmbach
  • Landkreis Bamberg einschließlich der Stadt Bamberg
  • Landkreis Bayreuth einschließlich der Stadt Bayreuth
  • Landkreis Coburg einschließlich der Stadt Coburg
  • Landkreis Hof einschließlich der Stadt Hof
  • Lichtenfels
  • Wunsiedel im Fichtelgebirge

Mittelfranken

  • Landkreis Ansbach einschließlich der Stadt Ansbach
  • Nürnberger Land

Unterfranken

  • Bad Kissingen
  • Haßberge
  • Kitzingen
  • Landkreis Aschaffenburg einschließlich der Stadt Aschaffenburg
  • Landkreis Schweinfurt einschließlich der Stadt Schweinfurt
  • Main-Spessart
  • Miltenberg
  • Rhön-Grabfeld

Schwaben

  • Aichach-Friedberg
  • Augsburg
  • Landkreis Oberallgäu einschließlich der Stadt Kempten
  • Landkreis Ostallgäu einschließlich der Stadt Kaufbeuren
  • Landkreis Unterallgäu einschließlich der Stadt Memmingen
  • Lindau (Bodensee)
  • Stadt Augsburg

Rechtliche Basis

Seit dem Jahr 2020 ist es gemäß Art. 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Das Verbot gilt bis zur ersten Mahd. Die Beseitigung von Unwetter-, Wild- und Weideschäden bleibt von diesem Verbot unberührt.

Verordnung über das Walzen von Grünlandflächen vom 26. November 2019 Externer Link

Soweit auf Grund der örtlichen Witterungsverhältnisse voraussichtlich bei einer erheblichen Anzahl an Grünlandflächen das Walzen bis zum 15. März unmöglich ist, können die Regierungen durch Allgemeinverfügung gebietsbezogen einen späteren Zeitpunkt bestimmen, ab dem Grünland nicht mehr gewalzt werden darf. Dabei ist strikt zwischen der Situation innerhalb und außerhalb von Wiesenbrütergebieten zu unterscheiden:
  • Innerhalb der Wiesenbrütergebiete ist es in Bayern verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März bis zum ersten Schnitt zu walzen.
  • Außerhalb der Wiesenbrütergebiete kann der Verbotszeitpunkt für das Walzen von Grünland bei Bedarf verschoben werden.
Verschiebung des Walzverbots
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 der Walz-Verordnung (Walz-VO) beurteilt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) auf Grundlage aktueller Daten und Witterungsprognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD), auf welchen Grünlandflächen im jeweiligen Jahr bei Einhaltung guter landwirtschaftlicher Praxis bis zum 15. März nicht gewalzt werden kann.
Dies ist dann der Fall, wenn die Befahrbarkeit aufgrund zu hoher Bodenfeuchte oder schneebedeckter Flächen nicht möglich ist oder mit großen Bodenstrukturschäden verbunden wäre. Dementsprechend ist das Walzen unmöglich, wenn:
  • die Grünlandflächen schneebedeckt sind und/oder
  • die nutzbare Feldkapazität der Grünlandflächen über 80% liegt und/oder
  • der Zeitpunkt für das Ergrünen des Grünlands über eine Woche in der Zukunft liegt.
Ob eine Verschiebung gilt, ist jahresbezogen dieser Seite oder den Seiten der Regierungen zu entnehmen.

Regierungen in Bayern Externer Link

Weiterführende Informationen

Grünland mit MaulwurfhügelZoombild vorhanden

Wiese vor dem Walzen
Foto: Maria Brandl

Die Wiesenpflege gehört zu den pflanzenbaulichen Maßnahmen, die zur Verbesserung der Grünlandfläche eingesetzt werden können. Sie umfasst Walzen, Abschleppen, Eggen/Striegeln und die Nachmahd.

Führung und Verbesserung von Grünlandbeständen

Wiesenbrüterkulisse

Die Kulisse der Wiesenbrütergebiete mit Kurzanleitung ist über das Fachinformationssystem FiN-Web zugänglich.

Kulisse der Wiesenbrütergebiete (Fachinformationssystem FiN-Web) – Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Externer Link

Die Informationen zur Wiesenbrüterkulisse sind auch in der Feldstückkarte im zugangsgeschützten Bereich von iBALIS verfügbar; dazu ist in der Legende die Ebene "Wiesenbrüterkulisse" zu aktivieren.

iBALIS - Serviceportal für die bayerische Landwirtschaft Externer Link