GülleAppBayern: häufig gestellte Fragen
Bei der Anwendung der WebApp GülleAppBayern treten einige Fragen immer wieder auf. Um diese Fragen schnellstmöglich zu klären, wurden sie hier gesammelt und beantwortet.
Gilt das alternative Verfahren (≤ 4,6 % TS) auch für Mischgülle; Anteil Rindergülle > 50 %?
- Nein, gilt nur für reine Rindergülle.
Gilt das alternative Verfahren (≤ 4,6 % TS) für die flüssige Phase separierter Rindergülle?
- Nein, das alternative Verfahren gilt nicht für die flüssige Phase separierter Rindergülle, da der emissionsbestimmende Ammoniumgehalt in der Flüssigphase nicht reduziert wird;
- Separation ist eine sinnvolle Maßnahme in Kombination mit der bodennahen streifenförmigen Ausbringtechnik.
Warum gelten die 4,6 % TS-Gehalt nicht für Biogasgärrest?
- Biogasgärreste weisen in der Regel einen höheren pH-Wert auf als Rindergüllen; ein hoher pH-Wert hat höhere Ammoniakemissionen zur Folge.
- Biogasgärreste haben einen höheren Anteil Ammoniumstickstoff am Gesamtstickstoff als Rindergülle, somit sind auch die Ammoniakemissionen höher.
Warum gelten die 4,6 % TS-Gehalt nicht für Schweinegülle?
- Schweinegülle hat einen höheren Anteil Ammoniumstickstoff am Gesamtstickstoff als Rindergülle, somit ist auch die Ammoniakemission höher.
Gilt das neue alternative Verfahren (≤ 4,6 % TS bei Rindergülle) auch für bestelltes Ackerland?
- Ja. Dies wird jedoch in der GülleAppBayern nur textlich erwähnt. Eine Ausgabe wie bei den Grünlandflächen erfolgt nicht.
Gilt auch „Güllewetter“ (Ausbringung bei Regen, niedrige Temperaturen) als alternatives Verfahren?
- Nein, witterungsbedingte Parameter wie die Ausbringung bei niedrigen Temperaturen oder die Ausbringung bei Regen sind als alternatives Verfahren nicht geeignet.
- Dennoch ist in der GülleAppBayern eine Wettervorhersage enthalten, die die Betriebe dabei unterstützt, die Gülle nach guter fachlicher Praxis (Stichwort "Güllewetter") auszubringen.
Wie und wann wird der TS-Gehalt der Rindergülle kontrolliert, die breitverteilt ausgebracht wird?
- Der TS-Gehalt wir anhand der Aufzeichnungspflicht nach § 10 Abs 2 DüV kontrolliert.
Gibt es Vorgaben, wie und wann das Wasser zur Gülle zugegeben werden muss?
- Nein, es ist dem Landwirt freigestellt, wie und wann das Wasser der Gülle zugeführt wird.
Muss ich vor jeder Aufbringung die App befragen, um eine PDF zu erhalten?
- Nein, ich muss nicht vor jeder Ausbringung die App neu befragen. Der Anwender muss zum Zeitpunkt der Ausbringung sicherstellen, dass er alle Vorgaben der Düngeverordnung einhält, das muss er nicht zwingend mit der App belegen.