Funktionen des Programms
In Bezug auf die Düngeverordnung (DüV) und die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) plausibilisiert das Programm die Nährstoffflüsse in einem Betrieb mit Biogasanlage. Neben den zugeführten Substraten wie Gülle und pflanzliche Substrate sind auch weitere Einleitungen (z. B. Hausabwässer, Niederschlagswasser) zu berücksichtigen, wenn sie in den Fermenter oder in das Endlager eingeleitet werden. Die Vorgaben der Anlagenverordnung (AwSV) hinsichtlich der Anfallsmengen sind im Programm berücksichtigt.
Erklärvideo zur Anwendung des Biogasrechners 2022
Das Berechnungsergebnis beantwortet folgende Fragen:
- Reicht der vorhandene Lagerraum aus?
- Wieviel Lagerkapazität ist für den anfallenden Gärrest nötig?
- Welche Lagerkapazität ist bei einer Gärrest-Separation vorzuhalten?
- Welchen Nährstoffgehalt hat der anfallende Gärrest?
- Wie hoch ist im Gärrest der Nährstoffanteil aus tierischer Herkunft?
- Wird die Grenze 170 kg N/ha eingehalten?
- Ist die Gasausbeute hinsichtlich der eingegebenen Nährstoffflüsse aus der Substratzufuhr und Gärrestanfall plausibel?
Lagerraum für Gärrest und Gülle
Nährstoffgehalt im anfallenden Gärrest
Die Nährstoffgehalte des anfallenden Wirtschaftsdüngers werden im Programm berechnet und sind zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben einer Nährstoffanalyse im Labor gleichgesetzt. Rechtlich ist es somit nicht mehr zwingend erforderlich, Biogasgärreste für die Deklaration bei einer Abgabe bzw. für die Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnung der Düngung (auf auch roten Flächen) zu untersuchen, fachlich aber weiterhin zu empfehlen.
Das Programm 2024 enthält gegenüber dem Vorjahr folgende Neuerung:
Auswahl alternativer Einstreumaterialien und Einstreumengen möglich
Für welche Betriebe ist das Programm geeignet?
Das Programm eignet sich für Biogasbetriebe mit und ohne Fläche, für tierhaltende Betriebe mit Biogasanlage sowie tierhaltende Betriebe ohne Flächen.
Die Berechnung bezieht sich immer auf einen Betrieb.
- Ob es sich um einen oder mehrere unabhängig voneinander zu betrachtende Betriebe handelt, ist von der Verfügungsberechtigung abhängig.
- Ist der Verfügungsberechtigte über die einzelnen Einheiten (z. B. landwirtschaftlicher Betrieb und Biogasanlage) zu 100 % identisch, handelt es sich um einen Betrieb, dessen Nährstoffflüsse in einer Berechnung betrachtet werden können.
- Sind die Verfügungsberechtigten nicht zu 100 % identisch, sind die einzelnen Einheiten getrennt voneinander zu betrachten und zu berechnen. Die Nährstoffflüsse, die zwischen den Einheiten fließen, müssen nachvollziehbar und plausibel sein.
Allgemeine Hinweise zur Programmanwendung
Die Dateneingabe ist nur in den gelben Feldern und mit Dropdown-Auswahllisten möglich. Sind gelbe Felder schraffiert, werden aufgrund der bisherigen Dateneingabe in diesen Feldern keine Daten benötigt.
In den Kontrollkästchen ist Zutreffendes zu markieren.
Hilfetexte zur Dateneingabe, Interpretation von Ergebnissen und allgemeine Programmhinweise verbergen sich hinter den roten Dreiecken und sind stets zu beachten.
Welche Daten benötigt das Programm?
- Die Eingaben für die Berechnung erfolgen im Wesentlichen im Tabellenblatt "Nährstoffe und Lagerraum".
- Erweiterte Eingabemöglichkeiten gibt es im Tabellenblatt "Abweichende Werte" und "Abgabeliste", wo auch eigene Daten hinterlegt werden können.
- Das Tabellenblatt "Lagerhaltung" ist vor allem für die intensive Beratung und Detailbetrachtung des Biogasbetriebs konzipiert, weshalb eine Dateneingabe im Tabellenblatt "Lagerhaltung" nur bei Beratungen notwendig ist oder bei eigenem Interesse.
Zuerst sind Betriebsdaten und Flächen anzugeben sowie ggf. Milchleistung und Niederschlag.
Die im Programm benötigten Flächenangaben können zum Großteil aus dem Betriebsdatenblatt des Mehrfachantrags entnommen werden. Zudem sind Angaben zu zusätzlichen Ausbringflächen zu machen, aufgrund derer sich in einigen Betriebe die notwendige Lagerkapazität reduziert. Die Hilfetexte im Programm enthalten hierzu nähere Erläuterungen.
Aus der angegebenen Betriebsnummer zieht das Programm die Niederschläge des Landkreises heran, in dem der Betriebssitz liegt. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die langjährigen 10-Jahres-Niederschläge der Gemarkung einzugeben, in der die Anlage betrieben wird. Diese können aus dem Tabellenblatt "Gemarkungsniederschläge" im Programm entnommen werden.
Milchviehbetriebe haben zusätzlich die Milchleistung anzugeben. Dazu kann die Milchgeldabrechnung geteilt durch die Anzahl der Milchkühe für das Kalenderjahr herangezogen werden.
Werden im Biogasbetrieb Tiere gehalten, sind diese im Programm einzugeben.
Der Tierbestand ist vollständig zu erfassen, wobei differenziert werden muss, ob der entstehende Wirtschaftsdünger in der betriebseigene Biogasanlage verwertet wird. Die Angabe bezieht sich dabei immer auf den mittleren Jahresbestand (= Anzahl Tiere * Haltungsdauer in Tagen / 365 Tage).
Die stark bzw. sehr stark N-/P-reduzierte Fütterung von Schweinen muss über eine Stallbilanz nachgewiesen werden.
Betriebe mit Weidehaltung haben zusätzlich Informationen über die Länge der Weidezeit sowie der Weidefläche einzugeben.
Häufig gestellte Fragen zur Tierhaltung
Im Tabellenblatt "Abweichende Werte" können Kennzahlen für eine stufenlose Berechnung der Ausscheidungen und Anfallsmenge von Schweinen eingegeben werden.
Die Basisdaten geben in Abhängigkeit der Haltung und Fütterung Standardwerte für die Nährstoff- und Mengenausausscheidungen der Tiere vor. Eine Zuordnung der Tiere zu den Standardwerten ist, wie bisher, für alle Tierarten möglich. Zusätzlich gibt es für schweinehaltende Betriebe die Möglichkeit, die Nährstoffausscheidung und den Wirtschaftsdüngeranfall stufenlos zu berechnen, wenn die Standardwerte nicht zu den betrieblichen Leistungsdaten der Schweine passen. Für die Ferkelerzeugung ist dies in den Grenzen von acht bis 35 Kilogramm Lebendgewicht möglich und für die Schweinemast in den Grenzen von 20 bis 150 Kilogramm Lebendgewicht. Die für die Berechnung nötige Dateneingabe erfolgt im Tabellenblatt "Abweichende Werte". Wird die stufenlose Berechnung verwendet, ist diese durchgängig in allen weiteren relevanten Berechnungen zu verwenden (z. B. Stallbilanz, etc.).
Neben den oben eingegebenen Einsatzstoffen aus eigener Tierhaltung müssen auch die pflanzlichen Substrate und aufgenommenen Einsatzstoffe angegeben werden.
Dazu gehören eigenproduzierte und zugekaufte pflanzliche Einsatzstoffe sowie zugekaufte Wirtschaftsdünger. Die jeweiligen Mengen sind dem Einsatzstofftagebuch zu entnehmen. Die eigenproduzierten Wirtschaftsdünger sind hier nicht anzugeben, da sie direkt aus der Angabe zur Tierhaltung eingerechnet werden.
Werden die Kennzahlen der Einsatzstoffe nicht nach Basisdaten, sondern laut eigenen Untersuchungsdaten oder Deklaration des Abgebers verwendet, sind diese zu belegen und durchgängig in allen weiteren relevanten Berechnungen zu verwenden (z. B. Düngebedarfsermittlung, Stoffstrombilanz etc.). Die Basisdaten zu den hinterlegten, aufgelisteten Kulturen können im Tabellenblatt "Basisdaten" nachgeschlagen werden.
Niederschlagswasser und sonstige Abwässer, die in den Fermenter oder das Endlager eingeleitet werden, sind zu berücksichtigen.
Werden Flächen von z. B. Siloflächen oder nicht abgedeckten Behältern eingetragen, werden diese mit der Niederschlagsmenge verrechnet. Auch eingeleitete Hausabwässer oder weitere Wasserzugaben können eingetragen werden. Dabei ist eine Zuordnung notwendig, ob das Wasser in den Fermenter oder das Endlager eingeleitet wird.
Zum Abgleich der Einsatzstoffe mit der Stromproduktion müssen Verkaufszahlen und technische Daten eingegeben werden.
Der Verkauf von Strom kann der Stromgeldabrechnung entnommen werden. Der Eigenstromverbrauch ist im Umweltgutachten der Biogasanlage aufgezeichnet. Weiterhin ist auch das verbrauchte Zündöl einzugeben. Dazu können Belege vom Zukauf herangezogen werden. Der Wirkungsgrad vom Moter ist nach den eigenen Erfahrungen abzuschätzen. Diese sind in der Regel geringer als die Herstellerdaten. Aus den bisher eingegebenen Daten wird eine Abweichung der berechneten Gaserträge aus den Einsatzstoffen zu den berechneten Gaserträgen aus den verkauften Strommengen ausgegeben. Diese können in der darunterliegenden Zeile übernommen werden. Wird von der Anlage auch Biogas verkauft, kann dies entsprechend der Gasabrechnung eingetragen werden.
Für die Separation von Gärresten sind einige Kenngrößen einzugeben.
Dazu gehört der Anteil an Gärresten, die jährlich der Separation zugeführt werden. Dieser ist plausibel abzuschätzen. Zudem ist der Trockensubstanzgehalt der flüssigen sowie der festen Phase des separierten Materials anzugeben.
Die dem Betrieb zur Verfügung stehenden Lagerkapazitäten sind anzugeben.
Dazu können für runde und rechteckige Behälter die Maße eingegeben werden. Die Größen können aus genehmigten Bauplänen entnommen werden. Der bzw. die Fermenter sind zu markieren. Weitere Informationen zur Erfassung des Nachgärers befinden sich im Programm im Tabellenblatt "Anrechnung Nachgärer". Für sonstige Lagerbehälter ist das Volumen direkt einzugeben. Zugepachtete bzw. verpachtete Lagerkapazität ist ebenfalls als Volumen einzugeben. Für die Anrechnung des zugepachteten Volumens ist immer ein schriftlicher Pachtvertrag notwendig.
Die Abgabe des Wirtschaftsdüngers an andere Betriebe sowie die Ausbringung im eigenen Betrieb ist zu erfassen.
Der Verbleib der erzeugten organischen Dünger ist als Abgabe an andere Betriebe bzw. als Aufbringung im eigenen Betrieb zu dokumentieren. Dazu ist mit anzugeben, ob es sich dabei um Biogasgärrest handelt oder Gülle bzw. Mist, welche(r) nicht in der Biogasanlage vergoren wurde. Die Menge von flüssigen Wirtschaftsdüngern (≤ 15 % TS) wird in Kubikmeter angegeben, feste Wirtschaftsdünger (> 15 % TS) werden in Tonnen eingegeben. Trockensubstanz-(TS-) und Nährstoffgehalte können den berechneten Werten oder der Laboranalyse entnommen werden. Die Angaben sind entsprechend der Belege nach WDüngV einzugeben bzw. der Aufbringung der Wirtschaftsdünger auf den eigenen Flächen.
Im Tabellenblatt "Abgabeliste" befinden sich weitere Zeilen, in denen die Abgabe dokumentiert werden kann.
Diese benötigen die gleichen Eingaben, wie die Liste der Abgaben im Tabellenblatt "Nährstoffe und Lagerraum". Die berechneten Summen für Biogasgärrest (BGR), Gülle und Mist sind anschließend in dieses Tabellenblatt zu übertragen.
Erläuterung der Ergebnisse
Die Zusammenfassung der Stoffflüsse ermöglicht einen Überblick über die Eingaben im Programm.
Die Übersicht enthält die Zugänge in die Biogasanlage, die nochmals in vier Gruppen aufgeteilt sind. Weiter sind Stoffabgänge durch die Biogasproduktion und die anrechenbaren gasförmigen Stickstoffverluste abgezogen. Aus der Differenz ergibt sich der Gärrestanfall im Jahr, der über die Abgabe an andere Betriebe oder die Verwertung im eigenen Betrieb das Lager verlässt. Übrig bleibt ein Über- oder Unterhang, mit dem der Stofffluss durch die Biogasanlage plausibilisiert wird. Durch die Aufteilung der Kenngrößen in die Frischmasse, Nährstoffmengen, Trockensubstanz und Wasser lassen sich Unstimmigkeiten zwischen dem Input und Output aufzeigen.
Auch zur Tierhaltung gibt es eine Übersicht.
Nach dem Eingabeblock zur Tierhaltung wird eine Übersicht über den Nährstoff- und Mengenanfall von Wirtschaftsdüngern aus eigener Tierhaltung gegeben sowie der Nährstoffanfall auf der Weide berechnet.
Um die Eingaben zur Tierhaltung zu prüfen, kann die Übersicht herangezogen werden. Des Weiteren wird der Nährstoffanfall auf der Weide berechnet. Dieser wird bei der Düngebedarfsermittlung der Weideflächen benötigt.
Zur Überprüfung der Einsatzstoffe wird der Gasertrag der Einsatzstoffe berechnet und mit dem Stromverkauf abgeglichen.
Ist die Abweichung in einem tolerierten Rahmen, gibt das Programm dies mit einem grünen "ja" aus. Ist die Abweichung zu groß, ist dies mit einem roten "nein" gekennzeichnet. Ist dies der Fall, sollten die Einsatzstoffe nochmals auf eine korrekte Eingabe kontrolliert werden.
Die berechneten Nährstoffgehalte für ein Kalenderjahr können für die Deklaration und die Düngebedarfsermittlung des gesamten folgenden Kalenderjahres verwendet werden.
Voraussetzung ist, dass sich der Tierbestand bzw. der Substrateinsatz nur maximal um 15 % ändert; anderenfalls ist eine Neuberechnung nötig. Werden die Werte verwendet, ist die Berechnung aufzubewahren. Auch der tierische Anteil im Biogasgärrest ist bei der Düngebedarfsermittlung anzugeben. Wird Gärrest separiert, sind die Anteile für alle Produkte der Separation zu verwenden.
Im Tabellenblatt "Abgabebeleg" können für die Deklaration des Wirtschaftsdüngers die berechneten Nährstoffgehalte in Form eines Belegzettels zusammengestellt werden.
Für Abgabe von Wirtschaftsdünger, aber auch für die eigenen Berechnungen und Aufzeichnungen sind Belege nötig, welche eine eindeutige Deklaration des organischen Düngers mit den entsprechenden Nährstoffgehalten enthalten. Dieser Beleg kann im Tabellenblatt "Abgabebeleg" erstellt werden. Werden für einen Betrieb mehrere Wirtschaftsdünger mit Nährstoffgehalten berechnet, kann über die Auswahl in den Kontrollkästchen der Wirtschaftsdünger ausgewählt werden, der im Abgabebeleg enthalten sein soll.
Die Bewertung der Mindestlagerkapazität nach Düngeverordnung wird für feste und flüssige Wirtschaftsdünger getrennt bewertet.
Dazu werden zunächst die Monate ausgegeben, die bei dem berechneten Wirtschaftsdüngeranfall, den betriebseigenen Flächen sowie den zusätzlichen Ausbringflächen notwendig sind. Anhand dessen wird der in diesem Zeitraum anfallende Wirtschaftsdünger mit der vorhandenen Lagerkapazität verglichen. Die Bewertung wird mit "ja" (die Mindestlagerkapazität wird eingehalten) oder "nein" (es steht zu wenig Lagerraum zur Verfügung) ausgegeben.
Die Nährstoffflüsse und die Einhaltung der Grenze 170 kg N/ha werden plausibilisiert.
Die Bewertung der Nährstoffflüsse nach WDüngV wird für Stickstoff und Phosphat getrennt bewertet. Zusätzlich wird die Grenze 170 kg N/ha überprüft.
Verbleiben zu viele Nährstoffe im Betrieb, muss mehr Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgegeben werden. Auch eine erhöhte Aufbringung auf den eigenen Flächen ist möglich, solange die Grenze 170 kg N/ha nicht überschritten wird. Hinweise, wie ein Überhang reduziert werden kann, sind ebenfalls im Programm zu finden. Die durchschnittliche organische Düngung eignet sich besonders für den Vergleich zur Düngebedarfsermittlung. Ergeben sich im Vergleich zur Stickstoffaufbringung bei der Bewertung der 170-kg-N/ha-Grenze Unterschiede, liegt das daran, dass bei eigenerzeugtem Mist auch die Nährstoffe aus dem Einstreumaterial enthalten sind.