Nährstoffbilanzen im landwirtschaftlichen Betrieb
Eine Grundlage für die langfristig gesunde Betriebsentwicklung und Schonung der natürlichen Ressourcen ist die optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Nährstoffe im landwirtschaftlichen Betrieb.
Der betriebliche Nährstoffkreislauf aus Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr muss dazu möglichst ausgewogen sein. Die sogenannte Nährstoffbilanz, die Stoffstrombilanz und die Stallbilanz beschreiben verschiedene Nährstoffkreisläufe im Betrieb und dessen Untereinheiten.
Aktuelles zur Stoffstrombilanz
Die Stoffstrombilanz ist gemäß aktuell gültiger Stoffstrombilanzverordnung spätestens sechs Monate nach Ablauf des festgelegten Bezugszeitraums zu rechnen.
Stoffstrombilanz (Hof-Tor-Bilanz)

Muss ich seit 2018 eine Stoffstrombilanz erstellen?
Im Moment muss die Stoffstrombilanz zwar erstellt werden, das Ergebnis der Stoffstrombilanz hat aber noch keine rechtlichen Konsequenzen.
Allerdings wird dringend empfohlen, sich mit dem Bilanzergebnis auseinanderzusetzen und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. umzusetzen.
Nur so kann frühzeitig auf die Anforderungen der Stoffstrombilanz reagiert werden und in Problemfällen rechtzeitig Lösungsansätze gefunden werden.
Stallbilanz (Stall-Tier-Bilanz)
Schlagbilanz (Feld-Stall-Bilanz)
Programm "Nährstoffbilanz Bayern" (inkl. Stoffstrombilanz)

Bei Fragen zu den Programmen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder an den Verbundpartner in Ihrer Nähe.