Die Basis für eine langfristig gesunde Entwicklung des Betriebs und der Umwelt ist die optimale Nährstoffnutzung im landwirtschaftlichen Betrieb. Der betriebliche Nährstoffkreislauf aus Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr muss dazu möglichst ausgewogen sein. Die sogenannte Nährstoffbilanz und die Stoffstrombilanz beschreiben verschiedene Nährstoffkreisläufe im Betrieb.
Stoffstrombilanz nach Hof-Tor-Ansatz
Die Stoffstrombilanz, auch Hof-Tor-Bilanz genannt, ist die Gegenüberstellung von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr im landwirtschaftlichen Gesamtbetrieb. Im Vergleich zur Feld-Stall-Bilanz werden zusätzlich noch alle Nährstoffströme in und aus dem Stall erfasst. Dazu zählen der Zukauf von Futtermittel und Tieren und die Abgabe von Tieren, Milch, Eier und Wolle. Bei der Stoffstrombilanz dürfen weder Stall- und Lagerungsverluste noch Aufbringungsverluste abgezogen werden. Der Stickstoffsaldo der Stoffstrombilanz darf entweder 175 kg N/ha oder den betriebsspezifisch berechneter Grenzwert (plus 10 %) nicht überschritten.
Ab 2023 muss die Stoffstrombilanz drüber hinaus gerechnet werden von Betrieben mit:
Nährstoffbilanz nach Feld-Stall-Ansatz
Die Nährstoffbilanz, auch Feld-Stall-Bilanz oder Nährstoffvergleich genannt, ist der Vergleich von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebs. Den Flächen werden in Form von Stickstoffbindung von Leguminosen sowie mineralischen und organischen Düngern Nährstoffe zugeführt. Bei Gülle, Jauche und Festmist sind dabei die Nährstoffgehalte nach Abzug von Stall-, Lager- und Aufbringungsverluste anzusetzen. Über Ernteerträge, die für den Verkauf oder die Fütterung abgefahren werden, wird den Flächen Nährstoffe entzogen.
Der Kontrollwert für die Nährstoffvergleiche bis zum Kalenderjahr 2017 bzw. Wirtschaftsjahr 2016/17 ist
Ab dem Kalenderjahr 2018 bzw. Wirtschaftsjahr 2017/18 ist sicherzustellen, dass der Kontrollwert
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellt hierfür das kostenlose Programm "Nährstoffbilanz Bayern" zur Verfügung.
Das Kalenderjahr 2017 wird noch nach den Vorgaben der Düngeverordnung 2006 bilanziert. Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2017/18 und Kalenderjahr 2018 muss erstmalig nach den Vorgaben der neuen Düngeverordnung 2017 erstellt werden.
Seit 1. Mai 2020 ist die Nährstoffbilanz nicht mehr Inhalt der Düngeverordnung.
Plausibilisierte Nährstoffbilanz für wiederkäuerhaltende Betriebe nach Feld-Stall-Ansatz
Die abgefahrenen Ernteerträge von Flächen, auf denen für Wiederkäuer Grobfutter erzeugt wird, sind für die meisten Futterbaubetrieben nicht konkret messbar. Daher wird nach der neuen Düngeverordnung der Ernteertrag von Grobfutterflächen über die Grobfutteraufnahme der Wiederkäuer bestimmt (plausibilisiert). Über die Grobfutteraufnahme der Tiere und die Anrechnung von Verlusten bei der Futterbergung und -vorlage errechnet sich der abgefahrene Ernteertrag.
Die plausibilisierte Nährstoffbilanz ist für folgende Betriebe vorgeschrieben:
Das Kalenderjahr 2017 wird noch nach den Vorgaben der Düngeverordnung 2006 bilanziert. Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2017/18 und Kalenderjahr 2018 muss erstmalig nach den Vorgaben der Düngeverordnung 2017 erstellt werden. Seit 1. Mai 2020 ist die Nährstoffbilanz nicht mehr Inhalt der Düngeverordnung.
Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft stellt den Landwirten und der Landwirtschafts-Beratung eine Reihe kostenloser EDV Programme im Fachbereich Düngung zur Verfügung. Mehr