Nährstoffbilanzen im landwirtschaftlichen Betrieb
Eine Grundlage für die langfristig gesunde Betriebsentwicklung und Schonung der natürlichen Ressourcen ist die optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Nährstoffe im landwirtschaftlichen Betrieb.
Der betriebliche Nährstoffkreislauf aus Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr muss dazu möglichst ausgewogen sein. Die sogenannte Nährstoffbilanz, die Stoffstrombilanz und die Stallbilanz beschreiben verschiedene Nährstoffkreisläufe im Betrieb und dessen Untereinheiten.
Aktuelles zur Stoffstrombilanz
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der Stoffstrombilanz auseinander!
Die Stoffstrombilanz für das ablaufende Kalenderjahr 2023 ist bis zum Inkrafttreten einer neuen Stoffstrombilanzverordnung verbindlich durch die seit 2018 schon bilanzierungspflichtigen Betriebe zu berechnen.
Die Stoffstrombilanz ist gemäß aktuell gültiger Stoffstrombilanzverordnung spätestens sechs Monate nach Ablauf des festgelegten Bezugszeitraums zu rechnen. Die Stoffstrombilanzverordnung des Bundes wird im Laufe des Jahres 2024 novelliert. Inhaltlich ist zur zukünftigen Stoffstrombilanz und deren Bewertungsgrenzen für Stickstoff und Phosphor bisher nichts bekannt. Bleiben wird aber in jedem Fall die Bruttobilanzierung ohne anrechenbare gasförmige Verluste beim Stickstoff, sodass vorhandene betriebliche Nährstoffverluste so weit wie möglich zu reduzieren sind.
Stoffstrombilanz (Hof-Tor-Bilanz)

Muss ich seit 2018 eine Stoffstrombilanz rechnen?
Muss ich seit 2018 eine Stoffstrombilanz rechnen? (Abbildung in hoher Auflösung) 77 KB
Im Moment muss die Stoffstrombilanz zwar erstellt werden, das Ergebnis der Stoffstrombilanz hat aber noch keine rechtlichen Konsequenzen.
Allerdings wird dringend empfohlen, sich mit dem Bilanzergebnis auseinanderzusetzen und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. umzusetzen.
Nur so kann frühzeitig auf die Anforderungen der Stoffstrombilanz reagiert werden und in Problemfällen rechtzeitig Lösungsansätze gefunden werden.
Betrieben, die bisher nicht stoffstrompflichtig sind, wird mit Blick auf die anstehende Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung empfohlen, vorsorglich Belege und Lieferscheine zu sammeln und darauf zu achten, dass neben den Mengen auch die Nährstoffgehalte (N/P) angegeben sind.
Stallbilanz (Stall-Tier-Bilanz)
Schlagbilanz (Feld-Stall-Bilanz)
Programm "Nährstoffbilanz Bayern" (inkl. Stoffstrombilanz)

Bei Fragen zu den Programmen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder an den Verbundpartner in Ihrer Nähe.