LfL-Merkblatt
Unkrautbekämpfungsmittel: Grundsätzliches Verbot auf befestigten Wegen und Plätzen
3., aktualisierte Auflage, nur Internet
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Damit ist die Anwendung auf befestigten Wegen und Plätzen grundsätzlich verboten. Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels, zum Beispiel auf dem Gehsteig, der Garagenzufahrt oder einer versiegelten Hoffläche, ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. (4 Seiten)
Erscheinungsdatum: Mai 2023
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