Nach den Vorgaben der EU-Aalverordnung wurde ein deutscher Aalbewirtschaftungsplan für das Rheineinzugsgebiet erstellt, der von der Komission der EU genehmigt wurde. Über die Umsetzung des Aalbewirtschaftungsplans ist der EU-Komission 2012 erstmalig Bericht zu erstatten. Die EU-Aalverordnung fordert unter anderem die Überwachung der erwerbsmäßigen Fangtätigkeit sowie eine bestmögliche Schätzung der Menge abwandernder Blankaale. Hierzu ist es erforderlich, folgende Daten zu erfassen:
Erwerb und Vermarktung von Aalen unterliegen weltweit artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Angaben dazu sind auf einem Formblatt festzuhalten. Mehr
Die Aalbestände sind weltweit rückläufig.Die Mitgliedsstaaten der EU wollen seine Bestände in den natürlichen Verbreitungsgebieten wieder auffüllen. Maßnahmen zur Stützung des Aals erfolgen gemäß EU-Aalverordnung Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Mehr