Der Beruf Fischwirt, Fischwirtin ist ein nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannter Ausbildungsberuf – traditionsreich und zugleich zukunftsorientiert. Er vereint die Berufe Fischer und Fischzüchter/-halter und beinhaltet alles zum Fisch und anderen aquatischen Nutztieren vom Ei bis zum verzehrsfertigen Produkt. Althergebrachte Techniken zum Fischfang sind genauso präsent wie moderne Vermehrungsmethoden und Aufzuchtverfahren. Voraussetzungen für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und Ausübung des Berufes sind Naturverbundenheit, Tierliebe, Ausdauer und Freude an selbständiger Arbeit. Neben technischer Begabung und handwerklichem Geschick sollte auch betriebswirtschaftliches Verständnis vorhanden sein.
Die Anforderungen an die Auszubildenden und an die Ausbilder steigen – höhere Flexibilität, Eigenverantwortung und Selbständigkeit werden verlangt.
Ausbildungsinhalte, die ein Ausbildungsbetrieb nicht vermitteln kann, müssen überbetrieblich oder in anderen Betrieben abgedeckt werden. Es gibt Mindestanforderungen an die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsbetriebe. Zwischen Leitbetrieb, Partnerbetrieb bzw. Koppelbetrieb und der Zuständigen Stelle in Starnberg sind gute Abstimmungen nötig. Evtl. sind Ausbildungskooperationsverträge abzuschließen. Ein entsprechendes Vertragsmuster gibt es hier [Fehlende Textstellen sind zu ergänzen]:
Vertragsmuster zur Ausbildungskooperation im Beruf Fischwirt 1,3 MB
Bitte beachten Sie:
Dieses Vertragsmuster ist nur als beispielhafte Formulierungshilfe zu verstehen. Betriebliche Gegebenheiten oder besondere Umstände des Einzelfalls werden nicht berücksichtigt. Für eventuell enthaltene Fehler wird keine rechtliche Verantwortung übernommen.
Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten, dem Betrieb und der Berufsschule. Die Berufsbeschulung findet am Staatlichen Beruflichen Zentrum Starnberg statt. Der Berufsschulbesuch kann nur mit eingetragenem Ausbildungsvertrag erfolgen und ist der Berufsschule bei Schulbeginn vorzulegen. Der Unterricht findet in Blöcken von zwei oder drei Wochen statt und dauert
Bereiche, die ein Ausbildungsbetrieb nicht vermitteln kann, müssen überbetrieblich oder in anderen Betrieben abgedeckt werden. Hierzu wird es mehrere Lösungen geben, die sich nach und nach etablieren werden. Am IFI werden aktuell insgesamt sieben überbetriebliche Lehrgänge angeboten. Die Teilnahmepflicht ist abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten und ob die Ausbildungsinhalte evtl. im Koppelbetrieb oder im Partnerbetrieb (mindestens drei Wochen in der Hauptproduktionszeit) abgedeckt werden können. Dies wird in Abstimmung zwischen Ausbildungsbetrieb und Zuständiger Stelle (IFI) entschieden werden.
Die Überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen dauern in der Regel jeweils eine Woche und sind folgendermaßen auf die drei Ausbildungsjahre verteilt: Im ersten betrieblichen Ausbildungsjahr (FiWi 10) erfolgt die überbetriebliche Ausbildung im Bereich „Technik in der Fischwirtschaft“. Die überbetriebliche Ausbildung im zweiten betrieblichen Ausbildungsjahr (FiWi 11) umfasst die Lehrgänge „Verarbeitung und Vermarktung von Fischen“, „Herstellung und Reparatur von Fischereigeräten“ sowie „Fluss- und Seenfischerei“. Im dritten betrieblichen Ausbildungsjahr (FiWi 12) werden die Lehrgänge zur „Forellenteichwirtschaft“, „Karpfenteichwirtschaft“ sowie „Kreislaufsysteme“ besucht. Bei verkürzter Ausbildungszeit werden die Termine individuell abgestimmt.
1. Ausbildungsjahr (FiWi 10)
2. Ausbildungsjahr (FiWi 11)
3. Ausbildungsjahr (FiWi 12)
Online-Anmeldung für Lehrgänge
Achtung: Ab sofort erfolgt die Anmeldung zu unseren Lehrgängen online.
Für Auszubildende in bayerischen Betrieben werden Pflichtlehrgänge und die in Abstimmung mit der Zuständigen Stelle festgelegten Wahlpflichtlehrgänge gemäß Bildungsförderungsrichtlinie (BiFöR) gefördert. Die Kosten für freiwillig besuchte Lehrgänge tragen die Ausbildungsbetriebe.
Die Zwischenprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres, die Abschlussprüfung am Ende der Berufsausbildung statt. Handlungsorientierte Prüfungen richten sich nicht mehr an Fächern aus, sondern verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz in Prüfungsbereichen. Die Arbeitsproben, also die praktische Arbeitsaufgaben, enden mit auftragsbezogenen Fachgesprächen. Es gibt keine separaten mündlichen Prüfungen mehr, evtl. noch eine mündliche Ergänzungsprüfung, wenn dadurch das Bestehen der Abschlussprüfung möglich wird. Noten, die in den praktischen Arbeitsproben erzielt werden, werden relativ stark gewichtet.
Zwischenprüfung: (über die Ausbildung der ersten 18 Monate)
Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen folgendermaßen bewertet sind:
Eine mündliche Ergänzungsprüfung in den schriftlichen Prüfungsbereichen ist möglich, wenn die Bewertung in diesen Bereichen schlechter als „ausreichend“ war und die Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Dabei sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Mit diesen Änderungen im Prüfungsablauf werden auch die Anforderungen an die Ausbilder, Lehrkräfte und an die Prüfer höher. Die Arbeitsaufgaben sind komplexer, worauf die Auszubildenden vorzubereiten sind. Und mit den auftragsbezogenen Fachgesprächen sind auch die Prüfer neu gefordert.
Viele Bewerber kommen als Aquarianer oder Freizeitangler zum Beruf und machen sich falsche Vorstellungen über die Arbeit des Fischwirts. Ein Praktikum in einem oder besser noch in mehreren Betrieben vor der Bewerbung kann jedem Interessenten nur dringend empfohlen werden. Außerdem müssen sich Interessenten im Klaren sein, dass der Ausbildungsplatz und auch der spätere Beschäftigungsort nur selten am Heimatort zu finden sein werden. Oft muss man als Fischwirt/in sogar mehrmals im Berufsleben den Lebensmittelpunkt wechseln.
Fischwirte aller Fachrichtungen arbeiten viel im Freien, bei jedem Wetter, bei Hitze und Kälte – das kostet oft Überwindung. Auch heute noch ist die Arbeit körperlich anstrengend. Vor allem die Berufsfischer an der Küste und an Flüssen und Seen müssen früh aufstehen. Regelmäßige Arbeiten an Wochenenden sind eher die Regel als die Ausnahme und auch sonst orientieren sich die Arbeitszeiten an den Bedürfnissen der Fische und der Kunden. Urlaub gibt es z. B. in der Hochsaison zu Weihnachten, Ostern oder während der Abfischungen nicht. Freude an der Arbeit mit Tieren und Menschen ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung, da man heutzutage nicht nur Fische fängt oder züchtet sondern diese in vielen Betrieben auch direkt vermarktet.
Trotz allem ist der Beruf Fischwirt/in für viele ein Traumberuf, eben gerade weil man hier noch einen unmittelbaren Bezug zu Natur und Tieren hat. Das Ziel der Anstrengungen sind gut ausgebildete, selbständig und problembewusst handelnde Fischwirte, die auch in Zukunft die Fischerei und Fischproduktion ausüben und langfristig ihre Existenz sichern können.
Nach erfolgreicher Ausbildung und einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung können Fischwirt/innen die Fortbildung zum/r Fischwirtschaftsmeister/in beginnen. Am Standort Starnberg legen im Durchschnitt 10-15 Personen pro Jahr die Meisterprüfung ab. Meister führen dann in der Regel eine Fischzucht oder einen Fischereibetrieb und dürfen Lehrlinge ausbilden. Mit den entsprechenden Zugangsbedingungen ist dann sogar ein Studium möglich. Fachrichtungen sind hier zum Beispiel „Agrarwissenschaften“, „Agrarmanagement“, „Aquakultur“ oder „Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften“.
Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: