Wildgänse: Vergrämung
Vergrämungsmaßnahmen dienen dem Zweck, Wildgänse möglichst langfristig von bestimmten Flächen fern zu halten. Das dafür bereits bestehende Angebot an Methoden ist nicht nur sehr vielfältig, sondern auch sehr unterschiedlich in Bezug auf Arbeitsaufwand sowie Wirkungserfolg. Es müssen grundsätzlich alternative Ausweichflächen für die vertriebenen Gänse vorhanden sein oder zur Verfügung gestellt werden.
Das Konzept Populationslenkung
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Prinzip Populationslenkung
Vergrämungsaktionen sollten eng an die Ausweisung von Duldungs- beziehungsweise Ablenkungsflächen geknüpft werden. Duldungsflächen sind solche Flächen, auf denen die Anwesenheit von Gänsen keine Schäden verursacht. Ablenkungsflächen werden speziell für Gänse angelegt oder optimiert. Duldungs- beziehungsweise Ablenkungsflächen weisen optimale Lebensbedingungen für Wildgänse auf.
Sie zeichnen sich aus durch
- Störungsarmut inklusive Jagdruhe, Lenkung des Besucherverkehrs und Leinenzwang für Hunde,
- qualitativ hochwertiger Nahrung und kurze Vegetation (bis etwa 30 cm),
- Überblick zur Sicherung über die Fläche und
- optimale Lage in der Nähe der Ruheflächen, Gewässernähe.
Allgemeine Ratschläge zum Einsatz von Vergrämungsmaßnahmen
Es sollten einige Bedingungen beim Einsatz beachtet werden.
- Ein Großteil der zur Verfügung stehenden Vergrämungsmethoden bedarf des dosierten und intelligenten Einsatzes. Es gilt, mit kurzen, variabel eingesetzten Signalen zu arbeiten.
- Vergrämungsmethoden, die auf optischen oder akustischen Signalen beruhen, sollten nicht in Endlosschleife laufen. Vielmehr sollte das Einspielen akustischer Signale beziehungsweise das Auftauchen optischer Signale erst dann beginnen, wenn die Gänse auf eine Schadfläche einfliegen. Der Start dieses Signals kann entweder automatisch per Lichtschranke oder mechanisch per Hand vorgenommen werden.
- Mit der Anzahl der Störungen steigt auch die Anzahl an vergrämten Gänsen, allerdings nur bis zu fünf Störungen pro Tag. Häufigere Störungen bringen keinen Mehreffekt.
- Der Erfolg von Vergrämungsmaßnahmen steigt mit dem Vorhandensein von Ausweichflächen.
- Die Kombination mehrerer Vergrämungstechniken erhöht den Vergrämungseffekt.
- Das Abschießen von Schreckschuss- und pyrotechnischer Munition sowie das Abspielen von Knallschreckgeräten auf landwirtschaftlichen Betrieben zum Vertreiben von Vögeln sind prinzipiell erlaubt.
- Auch die Jagd kann als Vergrämungsmethode verwendet werden, um in Kombination die ursprünglich nicht letalen Methoden in ihrem Wirkungsgrad zu steigern.
Knallschreckgeräte
Bei Knallschreckgeräten gibt eine variierende Knallfolge den akustischen Reiz zur Vergrämung. Durch eine intelligente Steuerung und mittels Lichtschranke wird dieses genehmigungsfreie Gerät nur bei Vorhandensein von Gänsen aktiviert. Knallschreckgeräte sind einfach aufzustellen und besitzen eine gute Vergrämungswirkung. Aufgrund der verarbeiteten Technik und der möglichen Mobilität sind sie jedoch in der Anschaffung kostspieliger. Bei Aufstellung und Anwendung sind Abstandsregeln und eventuelle rechtliche Reglungen bezüglich des Emissionsschutzes zu beachten.
Prädatorenruf - Angstlaute
Mit Hilfe von akustischen Systemen werden Schreie bzw. Rufe der natürlichen Feinde bzw. Warnrufe der zu vergrämenden Art über Lautsprecher abgegeben. Durch verschiedene Rufe sowie die zufällig eingestellte Reihenfolge der Rufe und Pausenlängen wird eine Gewöhnung der Tiere vermieden. Aufgrund dieser Variabilität ist die Wirksamkeit dieser Geräte recht hoch. Dank des geringen Stromverbrauches und des automatischen Aus- und Anschaltens der Anlage liegt bei den modernen Geräten ein batterieschonender Stromverbrauch vor. Somit wird eine langanhaltend gleichbleibende Qualität in den Rufen gewährleistet. Bei Verwendung dieser Geräte sind eventuelle rechtliche Reglungen bezüglich des Emissionsschutzes zu beachten.
Rotierende Turbine
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Rotierende Turbine
Bei der sich um die eigene Achse drehenden Turbine findet die Vergrämung mittels optischer Signale statt. Die Turbine ist in natürlichen Warnfarben gehalten und besitzt neben reflektierenden Elementen auch Silhouetten in Augenform. Aufgrund der Bauart erreicht die Turbine bei verschiedenen Windstärken unterschiedliche Drehgeschwindigkeiten. Bei dieser Drehbewegung ändert sich nicht nur die Blickrichtung dieser „Augen“. Zudem rufen die reflektierenden Elemente in unregelmäßigen Abständen Lichtblitze hervor. Diese optischen Signale können sowohl im stehenden, als auch im rotierenden Zustand bei Wildgänsen Meidungsverhalten auslösen, da sie einen Prädator imitieren. Obwohl diese Methode in Anschaffung, Montage und Betrieb kostengünstig und praktisch erscheint, ist ihr Wirkung im Feld als stark begrenzt anzusehen.
Vogelscheuche - Drache
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Vogelscheuche in Form eines Drachens
Bei dieser Maßnahme imitiert ein am Boden befestigter Drache die Silhouette eines Greifvogels. Dieser Drache fliegt aufgrund der unvorhersehbaren Bewegungen im Wind in nicht berechenbaren Bahnen. Dieser optische Effekt sowie ein lautes durch die Segelspannung an der Hinterkante erzeugtes akustisches Signal führt zu einem Meidungsverhalten der Gänse innerhalb des Umgriffs des Drachens, da dieser einen schwebenden Greifvogel erwarten lässt. Der Standort des am Boden befestigten Drachen ist regelmäßig zu ändern, um seine Vergrämungswirkung zu verlängern. Wird diese beobachtet, muss der Drache sofort eingeholt werden. Die große Wirkfläche in Höhe von bis zu 3,5 ha sowie die einfache Montage machen die Vogelscheuche zu einer geeigneten Maßnahme auch für größere Flächen. Der Drache ist in seiner Wirkung zu jeder Zeit abhängig vom Wind. Bei zu starkem Wind drohen Beschädigungen, bei zu geringem Wind zu schwache optische und akustische Signale.
Schreckschusspistole
Die Vergrämung von Wildgänsen auf landwirtschaftlichen Flächen kann manuell mittels Schreckschusspistole erfolgen. Bei dieser Methode sorgt der Schuss der Platzpatrone als akustischer Reiz. Verstärkt werden kann dieser Reiz mit Hilfe eines zusätzlichen optischen Reizes durch Hinzunahme von pyrotechnischer Munition. Die Wirkung dieser Methode kann als sehr gut bewertet werden, wobei jedoch ein hoher Personaleinsatz zum Kontrollieren der Flächen erforderlich ist. Da es sich bei landwirtschaftlichen Flächen nicht um befriedete Bezirke handelt, ist bei Anwendung dieser Methode ein Kleiner Waffenschein sowie bei Verwendung pyrotechnischer Munition zusätzlich ein Munitionserwerbschein und der Nachweis der speziellen Sachkunde vorzuweisen. Generell ist das Schießen zum Vertreiben von Vögeln auf landwirtschaftlichen Betrieben erlaubt. Auskunft über die notwendigen Voraussetzungen können vom zuständigen Landratsamt eingeholt werden.
Einsatz von Greifvögeln
Der Einsatz von großen Greifvögeln stellt einen starken visuellen Reiz sowie eine echte Gefahr für Wildgänse dar. Diese Beizjagd ist in ihrer nachhaltigen Wirkung sehr effektiv. Versuche zeigten, dass nach dem Einsatz eines Greifes die Wildgänse für mehrere Wochen nachhaltig vergrämt werden konnten. Da dem Greif nur das Fangen von geschwächten und kranken Tieren gelingt, hat der Einsatz nicht nur die Vergrämung als Ergebnis, sondern auch eine natürliche Dezimierung des Bestandes anhand von selektierenden Bedingungen. Da es sich bei der Beizjagd um eine jagdliche Handlung handelt, ist die Durchführung nur einem Falkner unter Zustimmung der Unteren Jagdbehörde und mit Abstimmung des Jagdpächters durchzuführen. Aufgrund dieser strikten rechtlichen Einschränkungen findet diese Methode der Vergrämung überwiegend in Spezialfällen Anwendung. Angesichts der „Nähe zur Natur“ findet der Einsatz der Beizjagd innerhalb der Bevölkerung jedoch viel mehr Akzeptanz als die alteingesessene Jagd mit der Flinte.
Einsatz von Hunden
Der Erfolg des Vergrämens mit Hilfe von Hunden ist möglich, jedoch bei weitem nicht so hoch wie beim Einsatz eines Greifvogels. Hunde müssen über einen längeren Zeitraum im Gebiet anwesend sein, um einen Vergrämungswirkung zu bewirken. Nicht nur die anfallenden Kosten sind hierfür entsprechend höher, es können ferner auch Probleme mit wildernden Hunden oder Verkotung auftreten. Während bei der Beizjagd kein Nachahmungseffekt zu erwarten ist, ist es möglich, dass dies bei anderen Hundebesitzen durchaus der Fall sein kann.
Fluggeräte - Drohnen
Mittels unbemannter bewegbarer Flugobjekte werden auf den landwirtschaftlichen Feldern sitzende bzw. äsende Wildgänse verjagt. Bei Anwendung dieser Methode ist am Anfang ein hoher Wirkungsgrad festzustellen, welcher jedoch mit zunehmendem Einsatz abnehmen kann. Diese Maßnahme ist mit einem hohen technischen und personellen Aufwand versehen. Da sich eine Eigenanschaffung einer Drohne für die Vergrämung nicht lohnt, wären z.B. lokale Modellflugvereine Ansprechpartner. Der Einsatz dieser Methode erfordert daher viel Initiative durch den Landwirt. Obwohl eine derartige Vergrämung von landwirtschaftlichen Flächen ganzjährig erlaubt ist, gilt des dennoch, verschiedene Einschränkungen im Flugbetrieb zu beachten (kontrollierter Flugraum, Flughöhe, etc.).
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