Pressemitteilung – 07. Oktober 2024, Freising
Erneuerung von Hecken ist Einsatz für die Artenvielfalt
Seit 1. Oktober ist es wieder so weit: Bestehende Hecken und Feldgehölze in der freien Landschaft können bis Ende Februar fachgerecht erneuert werden. Darauf hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hingewiesen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, wird das auch durch das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) gefördert.
Die fachgerechte Heckenpflege in der freien Landschaft ist über den Winter möglich (Foto: LfL).
Wenn Landwirte die Heckenerneuerung in der freien Landschaft über das KULAP gefördert haben wollen, müssen sie das bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen. Bei der Beantragung muss allerdings ein Erneuerungskonzept vorgelegt werden. Wie die Landesanstalt mitteilt, gibt es dazu in ganz Bayern von der LfL zertifizierte Konzeptersteller, die in diesem Erneuerungskonzept konkrete Maßnahmen für jede beantragte Hecke bzw. jedes Feldgehölz aufzeigen.
Was dann direkt nach der Erneuerung (abschnittsweise auf den Stock zurückschneiden) wie eine Beeinträchtigung aussieht, ist für viele Gehölze eine wichtige Verjüngung. Denn oft ist mangelnde Pflege die Ursache für eine Vergreisung oder das Auseinanderbrechen von Hecken. Damit verlieren sie ihre wichtigen Funktionen für den Erosionsschutz oder auch als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
Bei der fachgerechten Erneuerung werden die meisten Sträucher bodennah auf Stock gesetzt, also bis auf den Stock zurückgeschnitten und so zum Stockausschlag angeregt. Danach treiben die Hecken umso vitaler wieder aus. Schlehe, Hartriegel und Hasel beispielsweise bilden schon im ersten Jahr Triebe von über 1,50 Metern. Über mehrere Jahre wird die Hecke so abschnittsweise auf Stock gesetzt, um ihre Funktion in der Kulturlandschaft zu erhalten. Wertgebende Gehölze wie alte Weißdorne oder Obstgehölze vertragen dagegen einen solchen starken Rückschnitt nur schlecht und bleiben daher stehen. Stehendes und liegendes Totholz bereichern den Lebensraum Hecke zudem.
Die fachgerechte Durchführung der ökologischen Erneuerung ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung einer naturraum- und regionaltypischen Biodiversität in der Kulturlandschaft. Gleichzeitig trägt die so durchgeführte Heckenpflege zum Erhalt der Vielfalt, Eigenheit und Schönheit eines intakten Landschaftsbildes bei. Bei Fragen zur Förderung können sich die Landwirte an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden.
Weitere Informationen:
Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.