Pressemitteilung - 20. Juni 2016
Kelheim: Maßnahmen gegen den ALB laufen – Fällungen ab 21. Juni

Nach den Funden des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) im Kelheimer Hafengebiet hat die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) eine Allgemeinverfügung erlassen, die sowohl die Quarantänezone als auch die dort zu ergreifenden Maßnahmen festlegt. Rechtliche Grundlage hierfür ist der EU-Durchführungsbeschluss 215/893. Aufgrund der EU-Vorgaben folgen ab dem 21. Juni weitere Fällungen: Im 100-Meter-Kreis um die nachweislich vom ALB befallenen Bäume in der Hafenstraße werden die vorgeschriebenen Laubgehölzgattungen entnommen.

Als erste Bekämpfungsmaßnahme wurden am 11. und 12. Mai die vom ALB befallenen Bäume gefällt und intensiv begutachtet. Dazu wurden vor Ort auch Holzproben dieser Ahornbäume entnommen und im Freisinger Quarantänelabor untersucht. Dabei konnten folgende ALB-Merkmale festgestellt werden: In 19 Bäumen steckten insgesamt 46 lebende ALB-Larven sowie 5 Puppen des Käfers und es wurden mehrere hundert Eiablagestellen gefunden. Ein Bergahorn wies allein 83 Ausbohrlöcher des Käfers auf. Mit dieser ersten Maßnahme wurde eine Verbreitung aus diesen befallenen Gehölzen gestoppt.

Die Fällaktion nach den EU-Vorgaben wird in Kelheim am 21. Juni beginnen und voraussichtlich bis zum 24. Juni dauern. Betroffen ist nach wie vor ausschließlich das Gewerbegebiet im Hafen. In dem gegebenen 100-Meter-Radius stehen 10 der 16 zu entnehmenden Laubgehölzgattungen (sogenannte „spezifizierte Pflanzen“), vor allem Ahorn und Pappel. Gefällt werden etwa 250 Gehölze, von denen knapp 40 % einen Brusthöhenstammdurchmesser von unter zehn Zentimetern aufweisen. Die Maßnahme wird in bereits bewährter, enger Zusammenarbeit mit der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal vorbereitet und durchgeführt.

Nach Abschluss und Auswertung der zweiten Fällaktion plant die LfL eine Infoveranstaltung für die betroffenen Bürger über die bisherigen Ergebnisse und das weitere Vorgehen gegen den gefährlichen Laubholzschädling. Die Experten der LfL erklären dazu ausführlich alle Regelungen der Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen für die betroffenen Grundstücksbesitzer.

ALB-Hotline der LfL
Tel. 08161/71-5730
E-Mail: ALB@LfL.bayern.de

Zwei Arbeiter bei der Fällung eines Baumes

ALB-Fällungen in Kelheim

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ASt mit vielen ALB-Ausbohrlöchern

Stark vom ALB befallener Astbereich

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