LfL-Merkblatt
	  				Unkrautbekämpfungsmittel: Herbizidanwendung in Schottergärten nicht erlaubt
	  				
2. unveränderte Auflage
	  			
         
            Pflanzenschutzmittel dürfen auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen nicht eingesetzt werden. Dies ist in §12 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes geregelt. Die Anwendung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. (4 Seiten)
Erscheinungsdatum: Februar 2022
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