Tierzuchtrecht
Tierzuchtrechtliche Regelungen sind heute weitgehend EU-Rechtsvorgaben. Sie setzen den rechtlichen Rahmen für die Arbeit von staatlich anerkannten Züchtervereinigungen, Besamungsstationen und Embryoentnahmeeinheiten.
Kontakt
Arbeitsgruppe Aufgaben der zust. Behörde lt. Tierzuchtgesetz
Leitung: Claudia Eikermann
Tel.: 08161 8640-7175
E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de
Rechtliche Grundlagen der Tierzucht
Grundvoraussetzung für leistungsfähige, gesunde und wirtschaftliche Nutztiere ist eine planmäßige Zuchtarbeit. Das Tierschutzgesetz gehört zu den ältesten gesetzlichen Regelungen. Die Ausweitung der Europäischen Gemeinschaft und der zunehmende Handel mit Zuchttieren sowie Zuchtprodukten machte eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Tierzuchtgesetzgebungen unerlässlich. Mehr
Kennzeichnung und Identifizierung von Equiden
Alle Pferde und Esel, die in der Europäischen Union gehalten werden und nach dem 1. Juli 2009 geboren wurden, benötigen einen Equidenpass. In Deutschland gehaltene Pferde und Esel werden mit einem Transponder gekennzeichnet und in eine zentrale Equidendatenbank eingetragen. Wer stellt diese Equidenpässe aus und welchen Pass braucht Ihr Tier? Mehr
Staatlich anerkannte Organisationen und beauftragte Stellen
Die zuständigen Behörden überwachen staatlich anerkannte Zuchtorganisationen, diese arbeiten nach gesetzlichen Vorgaben. Staatlich anerkannte Zuchtorganisationen sind berechtigt, Zuchtbücher zu führen und für die darin eingetragenen Tiere Urkunden wie Zuchtbescheinigungen und Equidenpässe auszustellen. Mehr
Künstliche Besamung und Embryotransfer beim Pferd
Aus der modernen Pferdezucht ist die künstliche Besamung nicht mehr wegzudenken. Auch der Embryotransfer befindet sich weiter auf dem Vormarsch. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand ist nicht zu unterschätzen. Um Ihnen die Bewältigung zu erleichtern, bieten wir Formulare, Informationen und aktuelle Neuerungen zum Nachlesen und Downloaden an. Mehr