Informationen und Merkblätter, Musterformulare KB Pferd
Künstliche Besamung und Embryotransfer beim Pferd

Pferd Stute mit Fohlen grast auf Weide

Viele Fohlen verdanken ihr Leben der Künstlichen Befruchtung

Die Künstliche Besamung (KB) ist aus der modernen Pferdezucht nicht mehr wegzudenken. Ebenso befindet sich der Embryotransfer (ET) weiter auf dem Vormarsch. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand ist nicht unerheblich. Um dessen Bewältigung zu erleichtern, werden nachfolgend Formulare, Informationen und aktuelle Neuerungen zum Nachlesen und Downloaden angeboten.

Durch das Inkrafttreten der VO (EU) 2016/1012 und deren Umsetzung in nationales Recht, ergeben sich wesentliche tierzuchtrechtliche Änderungen bei der Durchführung von KB und ET. Das am 25.01.2019 in Kraft getretene Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 sowie die am 14.07.2021 in Kraft getretene Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV) vom 13.07.2021 beinhalten die nationalen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen für KB und ET für alle Tierarten.
Die am 21.04.2021 in Kraft getretene delegierte VO (EU) 2020/686 vom 17.12.2019 beinhaltet die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Zuchtmaterial (Samen, Eizellen, Embryonen).
Unter dem Punkt "Tierzuchtrecht" sind alle aktuellen Fassungen der wichtigsten nationale Gesetze und EU-Verordnungen mit Bestimmungen zum nationalen Tierzuchtrecht sowie zum EU-Tierzucht- und Tierseuchenrecht zu finden.

Künstliche Besamung (KB)

Musterverträge zur künstlichen Besamung

Die Musterverträge, welche den tierzuchtrechtlichen Mindestanforderungen genügen, können per Download abgerufen werden.
Falls individuelle zusätzliche Vertragsinhalte eingearbeitet werden sollen, können die Musterverträge per E-Mail über das Institut für Tierzucht der LfL als Word-Dokument angefordert werden. Vorhandene Inhalte dürfen aber nicht entfernt werden, da sonst die Verträge nicht mehr den rechtlichen Bestimmungen entsprechen.

LfL, Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7101
E-Mail: Tierzucht@lfl.bayern.de

Merkblätter zur künstlichen Besamung
Die Merkblätter mit den wichtigsten Informationen im Hinblick auf die tierzucht- und tierseuchenrechtlichen gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der künstlichen Besamung beim Pferd werden derzeit überarbeitet und an die neuen tierzuchtrechtlichen Vorgaben angepasst. Die Anpassung der Merkblätter an die nationalen gesetzlichen Bestimmungen kann erst erfolgen, wenn das neue Tierzuchtgesetz und die neue Samenentnahmeverordnung verabschiedet wurden. Zeitnah zur Verabschiedung finden Sie die Merkblätter dann wieder an dieser Stelle.
Wir bitten um Verständnis, dass zwischenzeitlich keine entsprechenden Informationen abgerufen werden können.
Gesetzliche Grundlagen

In den nachfolgend aufgeführten Gesetzen und Richtlinien können die rechtlichen Grundlagen hinsichtlich Künstlicher Besamung beim Pferd nachgelesen werden. Es handelt sich jeweils um die Bundesgesetzgebung bzw. EU-Richtlinie. Für Bayern gibt es keine detaillierten Bestimmungen mehr und somit gelten die Bundesvorschriften in vollem Wortlaut.

Embryotransfer

Formulare und Merkblätter zum Embryotransfer beim Pferd

Unterlagen zur Dokumentation der Aktivitäten in der Embryotransferstation können per Download abgerufen werden.
Falls die Formulare am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden sollen, können diese als Excel-Dokument bei der LfL angefordert werden.

LfL, Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7101
E-Mail: Tierzucht@lfl.bayern.de

Durch das neue Tierzuchtgesetz haben sich die Bezugnahmen auf die Gesetzestexte verändert. Die aktuellen Angaben wurden in die Aufzeichnungstabellen eingearbeitet. Daher bitte für die Aufzeichnungen die neuen Formulare verwenden.

Merkblätter zum Embryotransfer
Das neue Tierzuchtrecht hat auch auf den Bereich Embryotransfer Auswirkungen. Dies bedingt gleichermaßen die Anpassung des Merkblattes zum Embryotransfer an die aktuellen Bestimmungen, welche nach Verabschiedung der neuen nationalen gesetzlichen Bestimmungen (Tierzuchtgesetz, Samenentnahmeverordnung) in das Merkblatt eingearbeitet werden und dieses dann an dieser Stelle wieder zugänglich sein wird.
Wir bitten um Verständnis, dass zwischenzeitlich keine entsprechenden Informationen abgerufen werden können.
Gesetzliche Grundlagen

Es gelten die gleichen gesetzlichen Grundlagen wie bei der Künstlichen Besamung und können dort nachgelesen werden. Auch beim Embryotransfer sind die gesonderten bayerischen Bestimmungen weggefallen. Daher gelten die bundesweiten Gesetze uneingeschränkt auch in Bayern.