Berufausbildung
Tierwirtin, Tierwirt – Schäferei: Abschlussprüfung für Quereinsteiger
Nach wie vor besteht aufgrund § 45/2 des Berufsbildungsgesetzes die Möglichkeit in Deutschland, auch ohne reguläre Lehrzeit zur Abschlussprüfung im Beruf Tierwirtin, Tierwirt – Schäferei zugelassen zu werden.
Dies ist der Fall, wenn entsprechende Praxiszeiten in der Schäferei nachgewiesen werden können. Nötig sind hierfür das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit, also etwa 4,5 Jahre Praxis im Hauptberuf bzw. etwa 9 Jahre im Nebenerwerb.
Entscheidung zur Zulassung
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet nach § 45 BBiG die zuständige Stelle bzw. im Zweifel der Prüfungsausschuss. Dem Anmeldeformular (siehe Anmeldung) ist zu entnehmen, welche Unterlagen einzureichen sind.
Prüfungsteile und Vorbereitungslehrgänge
Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung in Bayern bietet die LfL gemeinsam mit der Tierhaltungsschule in Triesdorf mehrere Vorbereitungslehrgänge an. Zu den Inhalten finden Sie auf der Internetseite "Tierwirtin, Tierwirt – Schäferei" nähere Angaben.
- 1 Woche in Triesdorf: Schäferlehrgang I (Schafhaltung) inkl. Erstinformationen
- 1 Woche in Triesdorf: Schäferlehrgang II (Zucht, Fütterung und Tiergesundheit)
- 1 Woche in Triesdorf: Schäferlehrgang III (Hüten, Pferchen, Grünland)
- Wochenende in Hemau (Oberpfalz): Praxis-Seminar "Koppelgebrauchshund" (KGH)
- 1 Tag in Triesdorf: Schriftliche Abschlussprüfung (vier Stunden, in der Berufsschule)
- 1 Tag in: Triesdorf: Praktische Prüfung ("Hütetechnik HGH")
oder - 1 Tag in Hemau: Praktische Prüfung ("Hütetechnik KGH")
- 1 Tag in Triesdorf: Praktische Prüfung ("Aufgabe nach Los")
Es steht jedem Interessenten frei, zwischen der Herdengebrauchshundeprüfung (HGH) in Triesdorf und der Koppelgebrauchshundeprüfung (KGH) in Hemau zu wählen. Vorkenntnisse im Hüten sind in jedem Fall erforderlich. Die Praxisseminare dienen nur der Auffrischung und dem Kennenlernen des Prüfungsparcours.
Prüfungen
Die "Quereinsteiger" müssen die gleiche schriftliche und praktische Prüfung absolvieren wie die regulären Lehrlinge. Details finden sich auf deren Seite.
Erfahrungsgemäß bereitet den Quereinsteigern besonders das Fach "Hütetechnik" immer wieder Probleme. Hierbei zeigt sich, dass es für das Bestehen der Abschlussprüfung unbedingt notwendig ist, sich langfristig und intensiv auf die Hüteprüfung vorzubereiten. Personen, die dies nicht leisten können oder wollen, kann ein Abschluss im Beruf Landwirt, Schwerpunkt Schafhaltung, empfohlen werden, da hier keine Hüteprüfung abgelegt werden muss. Organisiert werden die zuletzt genannten Prüfungen von den Ausbildungsberatern des zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Gebühren und sonstige Kosten
Während der Schäferlehrgänge I bis III in Triesdorf fallen folgende Kosten an:
Lehrgangsgebühren: ca. 1.020 Euro für 3 Wochen
Übernachtung:
Einzelzimmer: 35 Euro
Verpflegung:
Frühstück: 3,30 Euro
Mittagessen: 5,50 Euro
Abendessen: 4,80 Euro (wenn in Anspruch genommen)
Zudem wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 180 Euro erhoben.
Anmeldung
Information zum nächsten Lehrgang erhalten Sie bei der zuständigen Stelle (siehe unten angegebene Adresse).
Schäfer, die die Prüfung inklusive Vorbereitungslehrgänge absolvieren wollen, senden das Anmeldeformular gemeinsam mit den Unterlagen schriftlich an die unten angegebene Adresse. Bitte beachten Sie die Fristen.
Kontakt
Ansprechpartnerin
Johanna Mehringer
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7101/-7123
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de
Tierwirtin, Tierwirt – Schäferei
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