Informationen und Merkblätter, Musterformulare KB Pferd
Künstliche Besamung und Embryotransfer beim Pferd
Viele Fohlen verdanken ihr Leben der Künstlichen Befruchtung
Die Künstliche Besamung (KB) ist aus der modernen Pferdezucht nicht mehr wegzudenken. Ebenso befindet sich der Embryotransfer (ET) weiter auf dem Vormarsch. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand ist nicht unerheblich. Um dessen Bewältigung zu erleichtern, werden nachfolgend Formulare, Informationen und aktuelle Neuerungen zum Nachlesen und Downloaden angeboten.
Durch das Inkrafttreten der VO (EU) 2016/1012 und deren Umsetzung in nationales Recht, ergeben sich wesentliche tierzuchtrechtliche Änderungen bei der Durchführung von KB und ET. Das am 25.01.2019 in Kraft getretene Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 sowie die am 14.07.2021 in Kraft getretene Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV) vom 13.07.2021 beinhalten die nationalen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen für KB und ET für alle Tierarten.
Die am 21.04.2021 in Kraft getretene delegierte VO (EU) 2020/686 vom 17.12.2019 beinhaltet die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Zuchtmaterial (Samen, Eizellen, Embryonen).
Unter dem Punkt "Tierzuchtrecht" sind alle aktuellen Fassungen der wichtigsten nationale Gesetze und EU-Verordnungen mit Bestimmungen zum nationalen Tierzuchtrecht sowie zum EU-Tierzucht- und Tierseuchenrecht zu finden.
Künstliche Besamung (KB)
Zugelassene Besamungsstationen
- Gemäß Tierzuchtrecht für den nationalen Handel zugelassene Besamungsstationen in Deutschland – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Gemäß Tierseuchenrecht für den innergemeinschaftlichen Handel zugelassene Besamungsstationen in Deutschland – Tierseucheninformationssystem
- Gemäß Tierseuchenrecht für den innergemeinschaftlichen Handel zugelassene Besamungsstationen und Samendepots in anderen Mitgliedstaaten
- Gemäß Tierseuchenrecht für den Import in die EU zugelassene Besamungsstationen in Drittlandstaaten
Zugelassene Samendepots
- Gemäß Tierseuchenrecht für den innergemeinschaftlichen Handel zugelassene Samendepots in Deutschland"
- Gemäß Tierseuchenrecht für den innergemeinschaftlichen Handel zugelassene Samendepots in anderen Mitglied- und Vertragsstaaten
- Gemäß Tierseuchenrecht für den Import in die EU zugelassene Samendepots in Drittlandstaaten
Formulare
Die Musterverträge, welche den tierzuchtrechtlichen Mindestanforderungen genügen, können per Download abgerufen werden.
Falls individuelle zusätzliche Vertragsinhalte eingearbeitet werden sollen, können die Musterverträge per E-Mail über das Institut für Tierzucht der LfL als Word-Dokument angefordert werden. Vorhandene Inhalte dürfen aber nicht entfernt werden, da sonst die Verträge nicht mehr den rechtlichen Bestimmungen entsprechen.
LfL, Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7101
E-Mail: Tierzucht@lfl.bayern.de
Verträge (Stand: 04.11.2021) zwischen:
Wir bitten um Verständnis, dass zwischenzeitlich keine entsprechenden Informationen abgerufen werden können.
In den nachfolgend aufgeführten Gesetzen und Richtlinien können die rechtlichen Grundlagen hinsichtlich Künstlicher Besamung beim Pferd nachgelesen werden. Es handelt sich jeweils um die Bundesgesetzgebung bzw. EU-Richtlinie. Für Bayern gibt es keine detaillierten Bestimmungen mehr und somit gelten die Bundesvorschriften in vollem Wortlaut.
Embryotransfer
Zugelassene Embryo-Entnahme- und -Erzeugungseinheiten
- Gemäß Tierzuchtrecht für den nationalen Handel zugelassene Embryo-Entnahmeeinheiten in Deutschland
- Gemäß Tierseuchenrecht für den innergemeinschaftlichen Handel zugelassene EU-Entnahme- und/oder -Erzeugungseinheiten in Deutschland
- Gemäß Tierseuchenrecht für den innergemeinschaftlichen Handel zugelassene Embryo-Entnahme- und/oder -Erzeugungseinheiten in anderen Mitgliedstaaten
- Gemäß Tierseuchenrecht für den Import in die EU zugelassene Embryo-Entnahme- und/oder -Erzeugungseinheiten in Drittlandstaaten
Unterlagen zur Dokumentation der Aktivitäten in der Embryotransferstation können per Download abgerufen werden.
Falls die Formulare am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden sollen, können diese als Excel-Dokument bei der LfL angefordert werden.
LfL, Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7101
E-Mail: Tierzucht@lfl.bayern.de
Durch das neue Tierzuchtgesetz haben sich die Bezugnahmen auf die Gesetzestexte verändert. Die aktuellen Angaben wurden in die Aufzeichnungstabellen eingearbeitet. Daher bitte für die Aufzeichnungen die neuen Formulare verwenden.
Aufzeichnungstabellen
Wir bitten um Verständnis, dass zwischenzeitlich keine entsprechenden Informationen abgerufen werden können.
Es gelten die gleichen gesetzlichen Grundlagen wie bei der Künstlichen Besamung und können dort nachgelesen werden. Auch beim Embryotransfer sind die gesonderten bayerischen Bestimmungen weggefallen. Daher gelten die bundesweiten Gesetze uneingeschränkt auch in Bayern.