Einstufung der zumutbaren Zäunbarkeit von Flächen

Eine Schafherde grast im Hochgebirge.

Nicht jede Weidefläche kann problemlos eingezäunt werden. In drei Gemeinden im bayerischen Alpenraum wurden Parameter entwickelt, um "zumutbar zäunbare Flächen" von "nicht zumutbar zäunbaren Flächen" abzugrenzen. Die Daten einiger Parameter sind digital präzise erfasst, andere müssen im Gelände überprüft werden.

In Gebieten, die nach Abschluss der Untersuchungen zur Zäunbarkeit als "nicht zumutbar zäunbar" eingestuft sind, werden in einem folgenden Schritt die weiteren Elemente des Grundschutzes geprüft. Als Ergebnis der Bewertung werden "nicht zumutbar schützbare Weidegebiete" ausgewiesen.

Grundschutz als Voraussetzung für Ausgleichszahlungen und einen Entnahmeantrag

Die folgende Zusammenfassung des Projektberichts des AK Weideschutzkommission beschreibt die Parameter der Zäunbarkeit und ordnet sie nach ihrer Wertigkeit (Stand: Oktober 2020).

Die Parameter wurden seitdem weiterentwickelt und können in der Kartieranleitung nachgelesen werden:

Auftrag

Der Bayerische Ministerrat hat am 17.04.2018 Eckpunkte für den Umgang mit dem Wolf in Bayern beschlossen. Dabei wurde auch die Einrichtung einer paritätisch besetzten Bewertungskommission aus Vertretern der Landwirtschafts- und Umweltverwaltung beschlossen, die – beginnend im diesbezüglich als besonders problematisch angesehenen Alpenraum – prüft, ob Weidegebiete vor Wolfsübergriffen geschützt werden können. Weitere Konkretisierungen sollen in einem zwischen StMUV und StMELF abgestimmten "Bayerischen Aktionsplan Wolf" enthalten sein. Der Bayerische Aktionsplan Wolf wurde am 11.03.2019 auf der Homepage des LfU veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt. Für die Bewertungs­kommission hat sich in Folge der Name "Weideschutz­kommission" etabliert. Da Bayern mit der Weidegebiets­­untersuchung bundesweit Neuland betritt, wurde im September 2018 zunächst ein "Arbeitskreis Weideschutzkommission" gegründet, welcher anhand von drei Modellgemeinden Verfahrensabläufe für die eigentliche Weideschutzkommission erarbeiten soll.

Grundsätzlich sind für die Bewertung einer "zumutbar schützbaren" Beweidung verschiedene Parameter von Bedeutung:

  • Art der Weidetierhaltung
  • Topographie und Lage der Weideflächen
  • Kosten der Prävention
  • betriebliche Parameter und Flächenförderung
  • Möglichkeit von alternativen Beweidungskonzepten
  • naturschutzfachliche Abwägungen
  • sonstige, auch nicht landwirtschaftliche Aspekte

Folgende zentrale Fragestellungen sollten geklärt werden:

  1. Welche Parameter müssen für eine Abgrenzung von "zumutbar zäunbaren" bzw. "nicht zumutbar zäunbaren" Flächen berücksichtigt werden?
  2. Ist mit diesen Parametern eine fachlich fundierte und reproduzierbare Abgrenzung von "zumutbar zäunbaren" bzw. "nicht zumutbar zäunbaren" Flächen möglich?
  3. Ist für die Flächeneinstufung eine aufwändige Datenerhebung im Gelände nötig, oder kann dies mittels vorhandener Daten und GIS-Auswertungen vorgenommen werden?
  4. Bestätigen die GIS-Auswertungen die Einschätzungen von lokalen Experten?
In einem zweiten Schritt wurde für die drei Modellgemeinden eingeschätzt, inwieweit die im Aktionsplan Wolf beschriebenen anderen möglichen Maßnahmen des Grundschutzes anwendbar sind.

Auswirkungen der Einstufung zum "schützbaren" oder "nicht schützbaren Weidegebiet"

Nach Bayerischem Aktionsplan Wolf hat eine Einstufung als "nicht zumutbar schützbares Weidegebiet" folgende Bedeutung:
Tötet, verletzt oder gefährdet ein Wolf nachweislich ein Nutztier in einem nicht zumutbar schützbaren Weidegebiet, kommt eine Entnahme bzw. Tötung in Betracht. "Die Entnahme des verursachenden Wolfes stellt dabei die 'ultima ratio' dar, weil alle zumutbaren Alternativen (das sind insbesondere Präventions­maßnahmen wie Maßnahmen zum Herdenschutz und Vergrämung) ohne Erfolg geblieben oder nachweislich mit zumutbarem Aufwand nicht möglich sind und die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden oder sonstige zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses (z. B. gewichtige Gründe der Landeskultur wie der Alm- und Alpwirtschaft) dies erfordern ('Prävention vor Intervention')."
Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs
Hält sich ein Einzelwolf, Wolfspaar oder ein Wolfsrudel in einem Gebiet dauerhaft auf, so definiert das LfU um den Standort der Wölfe ein Wolfsgebiet und macht dieses als "Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs" öffentlich bekannt. Grundsätzlich muss innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe eines Wolfsgebietes dort durch Landwirte ein Grundschutz errichtet sein, um bei Schäden durch Wölfe Zahlungen aus dem Ausgleichsfonds bzw. künftig der Ausgleichsregelung Große Beutegreifer in Anspruch nehmen zu können. Dies trifft auf Flächen, die in einem "nicht zumutbar schützbaren Weidegebiet" liegen, nicht zu. Ausgleichszahlungen erfolgen bei Schäden hier auch ohne das Errichten und den Nachweis eines Grundschutzes.

Modellgebiete

Die zwei Modellgebiete liegen im bayerischen Alpen- bzw. Voralpenraum und umfassen zum einen die beiden Gemeinden Burgberg im Allgäu, Rettenberg (beide Landkreis Oberallgäu) sowie die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen im gleichnamigen Landkreis.
Begründung: Die Gemeinde-Ebene bot sich an, da sämtliche Einflussparameter mit entsprechendem Bezug vorliegen.
Der Markt Garmisch-Partenkirchen wurde auf Grund seiner zentralen Bedeutung für die Schafalpung in Bayern sowie seine teilweisen sehr schwierigen topographischen Begebenheiten der Weideflächen ausgewählt. Da kleine Nutztiere wie Schafe und Ziegen zur Hauptbeute des Wolfes gehören, steht deren Schutz im Mittelpunkt der Betrachtung.
Im Allgäu kam es im Sommer/Herbst 2018 zu sechs nachweislichen Rissen (drei davon in Burgberg). Der landschaftlich prägende Berg Grünten greift auch auf die Gemeinde Rettenberg über, daher wurden beide Gemeinden ausgewählt. Beide Gemeinden können als typisch für die intensive Grünlandnutzung durch Milchvieh im Voralpenland eingestuft werden.

Ansprechpartnerin
Giulia Kriegel
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7121
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de

Person auf Weide sitzend umgeben mit Schafherde

Giulia Kriegel