Einstufung der zumutbaren Zäunbarkeit von Flächen
Nicht jede Weidefläche kann problemlos eingezäunt werden. In drei Gemeinden im bayerischen Alpenraum wurden Parameter entwickelt, um "zumutbar zäunbare Flächen" von "nicht zumutbar zäunbaren Flächen" abzugrenzen. Die Daten einiger Parameter sind digital präzise erfasst, andere müssen im Gelände überprüft werden.
Grundschutz als Voraussetzung für Ausgleichszahlungen und einen Entnahmeantrag
Die Parameter wurden seitdem weiterentwickelt und können in der Kartieranleitung nachgelesen werden:
Auftrag
Grundsätzlich sind für die Bewertung einer "zumutbar schützbaren" Beweidung verschiedene Parameter von Bedeutung:
- Art der Weidetierhaltung
- Topographie und Lage der Weideflächen
- Kosten der Prävention
- betriebliche Parameter und Flächenförderung
- Möglichkeit von alternativen Beweidungskonzepten
- naturschutzfachliche Abwägungen
- sonstige, auch nicht landwirtschaftliche Aspekte
Folgende zentrale Fragestellungen sollten geklärt werden:
- Welche Parameter müssen für eine Abgrenzung von "zumutbar zäunbaren" bzw. "nicht zumutbar zäunbaren" Flächen berücksichtigt werden?
- Ist mit diesen Parametern eine fachlich fundierte und reproduzierbare Abgrenzung von "zumutbar zäunbaren" bzw. "nicht zumutbar zäunbaren" Flächen möglich?
- Ist für die Flächeneinstufung eine aufwändige Datenerhebung im Gelände nötig, oder kann dies mittels vorhandener Daten und GIS-Auswertungen vorgenommen werden?
- Bestätigen die GIS-Auswertungen die Einschätzungen von lokalen Experten?
Auswirkungen der Einstufung zum "schützbaren" oder "nicht schützbaren Weidegebiet"
Tötet, verletzt oder gefährdet ein Wolf nachweislich ein Nutztier in einem nicht zumutbar schützbaren Weidegebiet, kommt eine Entnahme bzw. Tötung in Betracht. "Die Entnahme des verursachenden Wolfes stellt dabei die 'ultima ratio' dar, weil alle zumutbaren Alternativen (das sind insbesondere Präventionsmaßnahmen wie Maßnahmen zum Herdenschutz und Vergrämung) ohne Erfolg geblieben oder nachweislich mit zumutbarem Aufwand nicht möglich sind und die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden oder sonstige zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses (z. B. gewichtige Gründe der Landeskultur wie der Alm- und Alpwirtschaft) dies erfordern ('Prävention vor Intervention')."
Modellgebiete
Begründung: Die Gemeinde-Ebene bot sich an, da sämtliche Einflussparameter mit entsprechendem Bezug vorliegen.
Der Markt Garmisch-Partenkirchen wurde auf Grund seiner zentralen Bedeutung für die Schafalpung in Bayern sowie seine teilweisen sehr schwierigen topographischen Begebenheiten der Weideflächen ausgewählt. Da kleine Nutztiere wie Schafe und Ziegen zur Hauptbeute des Wolfes gehören, steht deren Schutz im Mittelpunkt der Betrachtung.
Im Allgäu kam es im Sommer/Herbst 2018 zu sechs nachweislichen Rissen (drei davon in Burgberg). Der landschaftlich prägende Berg Grünten greift auch auf die Gemeinde Rettenberg über, daher wurden beide Gemeinden ausgewählt. Beide Gemeinden können als typisch für die intensive Grünlandnutzung durch Milchvieh im Voralpenland eingestuft werden.
Ansprechpartnerin
Giulia Kriegel
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7121
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de