Nachbaurisiko beim Herbizideinsatz

Verfärbte Rapspflanze auf dem Ackerboden.Zoombild vorhanden

Rapspflanze mit Schaden durch Sulfonylharnstoffbehandlung in der Vorkultur

Im Zulassungsverfahren von Herbiziden besteht der grundsätzliche Anspruch, dass nach einer Anwendung Folgekulturen im Rahmen einer üblichen Fruchtfolge angebaut werden können. Im Einzelfall kann aber auch die Kombination aus sehr aktiven Wirkstoffen und dagegen hoch empfindlichen Kulturen zusammentreffen. In solchen Fällen werden entsprechende Auflagen vergeben, die in der Gebrauchsanweisung der Präparate auf mögliche Schäden oder den Ausschluss von bestimmten Folgekulturen hinweisen.

Neben diesen normalen Gegebenheiten können Nachbaurisiken auch aufgrund von außergewöhnlichen Witterungsereignissen auftreten. Hierbei handelt es sich entweder um langanhaltende Trockenperioden oder um Extremereignisse wie Hagel oder Frost, die zu einem Frühumbruch der behandelten Kultur führen. In beiden Fällen ist aufgrund der eingeschränkten mikrobiellen Aktivität im Boden oder durch eine stark verkürzte Abbauperiode ein noch relativ hohes Wirkstoffpotenzial im Boden vorhanden. In bestimmten Fällen kann ein Nachbaurisiko durch eine tiefwendende Bodenbearbeitung reduziert werden, bei sensiblen Kulturen muss allerdings auch der Nachbau grundsätzlich ausgeschlossen werden. Im Zweifelsfall kann ein Nachbaurisiko mit Hilfe eines Kresse-Tests abgeprüft werden. Letztlich bleibt das Risiko aber in der Verantwortung des einzelnen Anwenders, da die verschiedenen Einflussfaktoren nicht sicher abgeschätzt werden können.