Herbizidanwendung in Schottergärten nicht erlaubt (Unkrautbekämpfungsmittel)

SchottergartenZoombild vorhanden

Foto: Heike Grosser

Pflanzenschutzmittel dürfen auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen nicht eingesetzt werden. Dies ist in §12 ­Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes geregelt. Die Anwendung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Was sind Schottergärten?

Schottergärten

Schottergärten heißen Gärten, bei denen Schotter unterschiedlicher Steingrößen anstelle des Oberbodens die Flächen bedecken. Zur Auflockerung dienen oft einzelne Bäume, Sträucher oder Stauden. Um kein Unkraut aufkommen zu lassen, liegt unter der Schotter- oder Kiesschicht eine Folie oder Vlies. Solche Flächen gelten im Pflanzenschutzrecht nicht als gärtnerisch genutzt.

Steingärten

Steingärten gelten nicht als Schottergärten, wenn einige größere Steine auf einem Untergrund aus einem Gemisch von Boden und Steinen oder Kies liegen. Der magere Boden verfügt dennoch über ein reiches Bodenleben. Im Steingarten finden alpine oder trockenheitsverträgliche Pflanzen einen optimalen Standort. Ihre Blüte bietet Insekten Nahrung.

Kiesgärten

KiesgartenZoombild vorhanden

Foto: Heike Grosser

Kiesgärten tragen nur eine dünne Schicht aus feinkörnigem Kies, um das Aufkeimen von Unkräutern zu vermindern. Sind sie zum überwiegenden Flächenanteil mit trockenheitsfesten Stauden bepflanzt, sehen sie nicht nur attraktiv aus, sondern sind zugleich auch pflegeleicht.
Im Übrigen tragen bepflanzte Flächen im Sommer wesentlich zu Abmilderung des Temperaturanstiegs in Wohngebieten bei.

Herbizideinsatz ist verboten

Weil Schottergärten nicht als gärtnerisch genutzte Flächen gelten, dürfen auch keine Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Das gilt auch dann, wenn keine Folie in den Boden eingezogen wurde.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur unter den in der jeweiligen Zulassung festgelegten Bedingungen eingesetzt werden, also nur in der in der Gebrauchsanweisung angegebenen Kultur gegen den dort ausgewiesenen Schaderreger.
Fakt ist: Es ist kein einziges Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung auf den Schotterflächen zugelassen.

Bei einigen Unkrautbekämpfungsmittel für den Haus- und Kleingarten ist als die zu behandelnde Fläche „Wege und Plätze mit Holzgewächsen“ angegeben. Weil aber Wege und Plätze keine gärtnerisch genutzten Flächen sind, sondern als Nichtkulturland eingestuft sind, darf ein solches Pflanzenschutzmittel nur mit einer behördlich erteilten Ausnahmegenehmigung angewendet werden. Diese kann aber für Privatgärten nicht erteilt werden.
SteingartenZoombild vorhanden

Foto: Heike Grosser

Bei manchen Unkrautbekämpfungsmitteln für den Haus- und Kleingarten ist als zulässige Kultur „Ziergehölze“ angegeben. Bekämpft werden dürfen damit ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie Holzgewächse. Hier gilt: Eine Unkrautbekämpfung kann bestenfalls im Kronenbereich unter dem Baum (Mulchscheibe) erfolgen, aber keinesfalls darüber hinaus.

Unkrautbekämpfung auf Schotterflächen mit Herbiziden ist gesetzlich verboten

Manche Gartenbesitzer sehen Schottergärten als gute Möglichkeit, sich zukünftig die Pflege der Gartenflächen zu erleichtern. Leider sammeln sich schon bald nach der Anlage Staub, Humus (Blätter) und Samen zwischen den Schottersteinen. Schnell sprießen unerwünschte Pflanzen, oft auch Wurzelunkräuter.

Was viele nicht wissen:
Pflanzenschutzmittel dürfen auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen nicht eingesetzt werden. Dies ist in § 12 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes geregelt. Die Anwendung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann

Alternativen zu blanken Schottergärten

An schattigen Standorten wäre eine naturnahe Staudenpflanzung viel pflegeleichter.