Forschungs- und Innovationsprojekt
Regulierung von Wasser-Kreuzkraut und Gemeiner Rispe auf dem Grünland durch Herbizide auf biologischer Basis

Die Gemeine Rispe und das Wasser-Kreuzkraut sind schwer zu regulierende Problemunkräuter auf dem Grünland. Insbesondere bei ökologischer Grünlandbewirtschaftung sind die möglichen Regulierungsmaßnahmen sehr aufwändig und dennoch nur begrenzt effektiv. Die Anwendung von Bioherbiziden auf der Basis von pflanzlichen Säuren und Ölen könnte den Arbeitsaufwand für die Regulierung der Problemunkräuter erheblich reduzieren. Hierfür muss die Wirksamkeit verfügbarer Präparate untersucht und bei ausreichender Effizienz entsprechende neue Anwendungsverfahren entwickelt werden.

Blüte, Blatt und Stängel des giftigen Wasserkreuzkrauts (Senecio aquaticus)

Wasser-Kreuzkraut

Zeichnung mit wichtigen merkmalen der Gemeinen Rispe (Poa trivialis)

Gemeine Rispe

Ziel

Die herbizide Wirksamkeit von pflanzlichen Säuren und Ölen ist hinreichend bekannt und erforscht. Präparate auf der Basis von Essigsäure (z.B. Naturen Bio Unkrautfrei®) und Pelargonsäure (z.B. Finalsan Unkrautfrei®) sind in Deutschland als Breitbandherbizide in Kern-/Steinobst, Ziergehölzen, auf Nicht-Kulturland und zur Moosbekämpfung auf Rasen registriert. Das Präparat Barrier H® (Citronella-Öl) ist in England zur Einzelpflanzenbehandlung gegen Jakobs-Kreuzkraut auf Weideflächen für den nicht-professionellen Einsatz zugelassen. In Frankreich ist das Präparat Belougha® (Pelargonsäure auf Rapsöl-Basis) als Bioherbizid registriert.

Der Forschungsansatz stützt sich auf die grundsätzlich vorhandene herbizide Wirkung dieser natürlichen bzw. naturähnlichen Wirkstoffe und verfolgt drei wesentliche Thesen:

  • Durch einen ggf. wiederholten Einsatz von Bioherbiziden auf der Basis von Essigsäure, Pelargonsäure und Citronella-Öl in u.U. reduzierter Dosierung kann die Entwicklungsmöglichkeit von Wasser-Kreuzkraut und Gemeiner Rispe auf Dauergrünlandflächen soweit kontrolliert werden, dass eine negative Auswirkung auf die Aufwuchsqualität, den Nährstoffertrag und die Tiergesundheit weitgehend ausgeschlossen werden kann.
  • Durch die alternative Anwendung von Bioherbiziden kann die Anwendung von Herbiziden auf der Basis von Glyphosat (Roundup®, u.a.) und von Breitbandherbiziden (z.B. Simplex®) mit einer sehr geringen Selektivität für wertvolle Nutzkräuter und Leguminosen ersetzt werden.
  • Der Einsatz von Bioherbiziden unterstützt die Effizienz von kulturtechnischen Pflegemaßnahmen (mechanische Unkrautkontrolle, Düngermitteleinsatz, Nachsaat) soweit, dass auf die Anwendung von chemisch-synthetischen Herbiziden verzichtet werden kann.

Methode

Zur Überprüfung der grundsätzlichen Wirksamkeit gegen Wasser-Kreuzkraut und Jähriger Rispe werden Laborversuche in der Klimakammer und im Gewächshaus mit verschiedenen, verfügbaren Bioherbiziden bzw. von Präparaten auf der Basis von biologischen Grundstoffen durchgeführt.
Bei einen ausreichenden Wirkungspotenzial wird die Bekämpfungsleistung durch Freilandversuche unter praxisüblichen Bedingungen überprüft. Anhand unterschiedlicher Versuchsvarianten werden effiziente Anwendungsverfahren für neuartige Regulierungsverfahren in der Grünlandbewirtschaftung entwickelt.
Die Versuche werden nach den üblichen Standards für Labor- und Freilandexperimente durchgeführt. Die Ergebnisse werden anhand statistischer Routinen (Varianz- und Rangfolgeanalyse) bewertet.

Ergebnisse

Als Ergebnis der Vorprüfungen im Labor/Gewächshaus hat sich herausgestellt, dass für die Regulierung der Gemeinen Rispe bei keinem der untersuchten Präparate (Essig-, Pelargonsäure, Citronella-Öl) eine ausreichende Wirksamkeit vorhanden ist.
Gegenüber dem Wasser-Kreuzkraut konnte eine dosisabhängige, aktive Bekämpfungsleistung nachgewiesen werden. Die Laborergebnisse werden durch mehrortige und mehrjährige Feldversuche überprüft.

Projektinformation
Projektleitung: Klaus Gehring, Institut für Pflanzenschutz, Herbologie, Arbeitsgruppe IPS 3b
Projektbearbeitung: Stefan Thyssen, Thomas Festner
Projektpartner: Fachzentren für Pflanzenbau der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Rosenheim und Augsburg
Laufzeit: 2013-2017
Finanzierung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Förderkennzeichen: A/13/06