Neue, verschärfte Auflagen für Clomazone-Herbizide im Rapsanbau
Gegenüber dem Wirkstoff Clomazone und entsprechenden Herbiziden im Rapsanbau gibt es einen seit den 1990er Jahren zunehmenden Druck in den Medien, der auch die Politik und Behörden erreicht. Der Wirkstoff neigt unter ungünstigen Bedingungen zur Verflüchtigung und kann im Randbereich von Behandlungsflächen zu auffälligen Symptomen an frischen Blättern von Nicht-Zielpflanzen führen. Solche Fälle wurden im gesamten Bundesgebiet nur als seltene Einzelfälle berichtet. In Bayern gab es z.B. im Herbst 2011 nur zwei Rückmeldungen, wovon eine Meldung sich allerdings auf eine Geruchsbelästigung bezogen hat. Aus einer Gemeinde im Nord-Osten von Mecklenburg-Vorpommern gab es allerdings Berichte von Anwohnern zu Befürchtungen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach der Anwendung eines clomazonehaltigen Pflanzenschutzmittels auf Feldern in deren Nachbarschaft. Dies hat zu einem kurzfristigen Ruhen der Zulassung und zu einer Verschärfung der Anwendungsbestimmungen für alle Clomazone-Präparate geführt.
Umfangreiche Auflagen machen eine Anwendung fast unmöglich
Die Auflagen für die Anwendung im Rapsanbau sind so umfangreich und intensiv, dass dadurch eine Anwendung praktisch unmöglich gemacht wird. Hierdurch wird eine Reihe von bisherigen Standardbehandlungen, die auf etwa der Hälfte der Rapsanbaufläche eingesetzt wurde, zu absoluten Sonderbehandlungen mit einem bisher nicht gekannten Reglementierungsaufwand. Rapsanbauer sind gezwungen, auf alternative Präparate auf der Basis von Metazachlor auszuweichen, auch wenn dabei die Kontrolle von Problemunkräutern wie Hirtentäschel, Hellerkraut oder Rauke-Arten erheblich erschwert wird. Ertragsverluste und ein zunehmender Unkrautbesatz in der Fruchtfolge sind die unvermeidbaren Konsequenzen. In kleinstrukturierten Anbauregionen, wie z.B. in Bayern, und im siedlungsnahen Bereich scheiden Clomazone-Präparate als reguläre Standardbehandlung vollkommen aus. Damit ist auf vielen Flächen die Vorzüglichkeit von Winterraps in der Fruchtfolge in Frage gestellt. Als alternative Blattfrucht wird in erster Linie Mais in Betracht kommen.