Gesundheitsproblem Ambrosia – Erkennen und Bekämpfen

Ambrosiapflanze im 6-Blattstadium
Die Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), auch Beifußblättriges Traubenkraut oder Ragweed genannt, gehört zur Familie der Korbblütler. Jedes Exemplar der gefährlichen Pflanze muss erkannt und beseitigt werden.

Was macht Ambrosia so gefährlich?

Da die Beifußblättrige Ambrosie nur durch Samenbildung überleben kann, produzieren die Blüten eine hohe Zahl an Pollen – Literaturangaben sprechen von bis zu einer Milliarde Pollen pro Pflanze. Das allergene Potential der Ambrosiapollen ist um ein Vielfaches höher als bei Gräserpollen. Durch die späte Blüte im August und September verlängert sich die sonst übliche Pollensaison um zwei Monate.
Für Allergiker verursacht ein vermehrtes Auftreten von Ambrosia daher große Probleme. In der ursprünglichen Heimat Nordamerika stellen die Ambrosiapollen die bedeutsamste Quelle für Allergien im Außenbereich dar.
Im Rahmen der Allergie-Prävention müssen daher bereits Einzelpflanzen erkannt und beseitigt werden.

Wo tritt die Ambrosia auf?

  • Die Beifußblättrige Ambrosie ist ein invasiver Neophyt, der vor etwa 150 Jahren aus Nordamerika eingeschleppt wurde. Stark verbreitet ist die Pflanze in Südosteuropa, wo sie als gefürchtetes Unkraut in landwirtschaftlichen Kulturen gilt.
  • Bei uns tritt die Beifußblättrige Ambrosie an Straßenrändern und vor allem in Gärten auf, dort besonders in der Nähe von Vogelfutterplätzen.
  • Auch auf Schnittblumenfeldern, wo mit Ambrosia-Samen verunreinigtes Vogelfutter als Saatgut ausgebracht wurde, tritt die Beifußblättrige Ambrosie auf.
  • Die Beifußblättrige Ambrosie ist eine konkurrenzschwache Ruderalpflanze und wächst besonders auf unbedecktem, offenem Boden. Bei ausreichend Licht erfolgt die Keimung ab Mitte April.
  • Kontrollieren Sie besonders Vogelfutterplätze im Garten und Flächen, die mit Vogelfutter begrünt wurden auf Ambrosia-Vorkommen.

Entwicklung, Biologie, Aussehen

Die doppelt fiederteiligen Blätter sind beidseitig grün. Der stark behaarte Stängel ist zuerst grün und verfärbt sich im Laufe der Vegetationsperiode rötlich. Als Ruderalpflanze benötigt die Ambrosie zur Keimung ausreichend Licht.
Der traubenförmige männliche Blütenstand befindet sich an der Triebspitze; daher auch der Name Traubenkraut. Blühbeginn ist ab Mitte Juli. Die Hauptblütezeit liegt relativ spät in den Monaten August und September.
Einzelpflanzen können stark verzweigen und je nach Konkurrenzsituation bis zu 1,5 m hoch werden.

Beifußblättrige Ambrosie: Erkennungsmerkmale (Poster zum Ausdrucken) pdf 151 KB

Verwechslungsmöglichkeiten

Die Beifußblättrige Ambrosie kann leicht mit anderen Pflanzenarten verwechselt werden. Im Keimblattstadium weisen vor allem Kamille-Arten eine Ähnlichkeit mit Ambrosia artemisiifolia auf. Im weiteren Entwicklungsverlauf sind besonders Verwechslungen mit dem Gemeinen Beifuß (Artemisia vulgaris) möglich.

Beifußblättrige Ambrosie: Verwechslungsmöglichkeiten (Poster zum Ausdrucken) pdf 199 KB

Verbreitung und Vorbeugung

Verbreitung

Aus den weiblichen Blüten in den Achseln der oberen Blätter können pro Pflanze durchschnittlich etwa 3.000 Samen gebildet werden. Diese weisen mehrere Dornen auf, sind etwa 4-5 mm groß und werden über kurze Strecken mit dem Wind verbreitet. Sobald die Ambrosia-Samen zu Boden fallen, ist ein Standort verseucht. Die Samen bleiben im Boden bis zu 40 Jahre keimfähig. Bei Transport von mit Samen versetztem Boden- oder Aushubmaterial erfolgt eine Verbreitung der Beifuß-Ambrosie über weite Entfernungen.
Bedeutendster Ausbreitungsweg
Der wohl bedeutendste Ausbreitungsweg stellt verunreinigtes Vogelfutter dar. Durch die enge Verwandtschaft mit Sonnenblumen kann die Beifußblättrige Ambrosie auf Feldern mit Sonnenblumenanbau nicht bekämpft werden. In den südosteuropäischen Ländern, wo Vogelfutter produziert wird, sind viele Ackerflächen teilweise stark mit Ambrosia verseucht.

Vorbeugung der Ausbreitung

Mit folgenden Maßnahmen kann eine verstärkten Ausbreitung der Beifußblättrige Ambrosie verhindert werden:

  • Begrünung von offenen, unbedecktem Boden wie z.B. Straßenränder und Brachen sowie Etablierung dichter, geschlossener Pflanzenbestände durch Pflegemaßnahmen und Nachsaat, um die Samenkeimung zu verhindern.
  • Keine „gezielte“ Ausbringung von Ambrosia-Samen durch Verwendung von verunreinigten Sonnenblumenkernen (Vogelfutter-Sonnenblumen). Auch bei Anlage eines Schnittblumenfelds nur zertifiziertes Sonnenblumensaatgut verwenden.
  • Zur Brachebegrünung generell nicht wie vereinzelt praktiziert Vogelfutter als billiges Saatgut aussäen.
  • Vogelfutterreste und Abfälle nicht auf landwirtschaftlichen Flächen "entsorgen".
  • Der gezielte Kauf von Ambrosia-freiem Vogelfutter wäre zwar eine ideale Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung, ist aber derzeit aufgrund fehlender Qualitätsnormen unrealistisch.

Bekämpfungsempfehlung

Für die direkte Bekämpfung von Ambrosia stehen vorrangig mechanische Möglichkeiten zur Verfügung. Durch Verhinderung der Samenproduktion wird der Lebenszyklus der Pflanze unterbrochen. Allerdings sollte eine Bekämpfung bereits vor Blühbeginn erfolgen, um die Pollenbelastung in der Luft zu reduzieren. Schwierigkeiten bereitet der starke Wiederaustrieb der Pflanze, der vor allem nach einer mechanischen Bekämpfung durch Mahd oder Mulchen auftritt und erneut zur Blüte führen kann. Ähnliche Effekte können bei Pflanzenschutzmaßnahmen mit dem nicht-selektiven Wirkstoff Glyphosat auf bereits weiter entwickelte Pflanzen beobachtet werden.

Beifußblättrige Ambrosie: Bekämpfungsmaßnahmen (Poster) pdf 72 KB

Bekämpfung von Einzelpflanzen und kleineren Beständen

  • Jede gefundene Pflanze muss mitsamt der Wurzel ausgerissen, nicht abgerissen werden.
  • Der ideale Termin hierfür ist vor Blühbeginn bis spätestens Mitte Juli.
  • Für diese Tätigkeit sollten Handschuhe getragen werden und bei bereits blühenden Pflanzen zusätzlich eine dicht sitzende Staubmaske. Durch das Tragen von Handschuhen werden mögliche Hautreizungen vermieden.
  • Die ausgerissenen Pflanzen sollten in einen Plastikbeutel gepackt und über die Restmülltonne entsorgt werden. Gelangen die Pflanzen auf dem Komposthaufen oder in die Biotonne können die Samen noch ausreifen.
  • An der Fundstelle sollte wenige Wochen nach der Bekämpfung kontrolliert werden, ob neue Keimlinge vorhanden sind oder unvollständig entfernte Pflanzen wieder ausgetrieben haben.

Größere Bestände (Ausreißen aus zeitlichen Gründlich unmöglich)

  • Mahd oder Mulchen des Bestandes kurz nach Blühbeginn etwa Mitte Juli bis Anfang August.
    Dabei sollte bei blühenden Bestände unbedingt eine Staubmaske getragen werden!
  • Kontrolle des Standorts nach ca. 3-4 Wochen, ob Wiederaustrieb bzw. Neuauflauf vorhanden ist, dann Wiederholung der Mahd bzw. des Mulchens.
  • Nach erfolgreicher Bekämpfung von größeren Beständen sollten die entstandenen Lücken durch Ansaat von Konkurrenzpflanzen geschlossen werden.
  • Nachkontrolle im Folgejahr, ob Ambrosia wieder neu aufgelaufen ist.
  • Bei chemischen Bekämpfungsmaßnahmen ist folgendes zu beachten:
    • eine sichere Bekämpfung durch den Einsatz von Herbiziden ist bei großen Pflanzen und weiter fortgeschrittener Entwicklung nicht möglich.
    • Generell müssen die rechtlichen Regeln des Pflanzenschutzes beachtet werden.
    • Auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, dürfen Pflanzenschutzmittel nur mit einer Sondergenehmigung nach § 12 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes eingesetzt werden. Zuständig sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit besonderer Zuständigkeit im Bereich Pflanzenschutz.

Verbreitung in Bayern

Im Rahmen des bayerischen Aktionsprogramms zur Bekämpfung der Ambrosia artemisiifolia (Ambrosia) wurden in Bayern in den Jahren 2007 bis 2018 insgesamt 464 Bestände mit mehr als 100 Pflanzen gemeldet. Die Meldungen stammen von dem im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Gesundheit bayernweit tätigen Experten Dr. Nawrath, von den Fachkräften der Kreisverwaltungsbehörden sowie vereinzelt auch von Privatpersonen.
Schwerpunkte der Ausbreitungen - "Dunkelziffer"
Schwerpunkte der Ambrosia-Verbreitung liegen in den Regierungsbezirken Oberbayern und Mittelfranken sowie teilweise in Niederbayern, während die Bezirke Schwaben, Unterfranken, Oberfranken und Oberpfalz weiterhin als eher schwach betroffen eingeschätzt werden können. Aufgrund einer vermutlich relativ hohen „Dunkelziffer“ nicht entdeckter Ambrosia-Vorkommen geben diese Angaben allenfalls eine Tendenz wieder und sind nicht als absolut zu verstehen. Berücksichtigen sollte man auch den Zusammenhang zwischen der Aktivität und der Motivation der Beteiligten und der Fundhäufigkeit – nach dem Motto „wer viel sucht, der viel findet“.
Grünstreifen von Autobahnen und Bundesstraßen
Eine Besonderheit stellen die über längere Distanzen befallenen Grünstreifen von Autobahnen und Bundesstraßen dar. Die ersten Funde dieser Art betrafen die von der österreichischen Grenze ausgehenden Autobahnen A8 und A3. Mittlerweile gibt es jedoch auch größere Funde z.B. rund um München an den A8, A9, A92 und A99, in Nordbayern an den A3, A6, A9, A73 und A93 sowie an der B16 zwischen Ingolstadt und Rain am Lech und der B2 nördlich von Augsburg. Die Ursache dieses Befalls entlang von Fernstraßen ist noch nicht vollständig geklärt. Neben dem Sameneintrag über an Fahrzeugen anhaftendem Erdmaterial kann auch der Verlust von Transportmaterial (z.B. Futtermittel, Saatgut) als Ursache in Frage kommen. Dieser großflächige Befall ist ein großes Problem für die zuständigen Stellen, das sicher nicht kurzfristig zu lösen sein wird.
Weitere häufig betroffene Flächen in Bayern
Unter den mit Ambrosia befallenen landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden sich eine große Anzahl an Flächen für die Produktion von Schnittblumen zur Selbstbedienung. Der Ausgangsbefall dieser Schnittblumenflächen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf mit Ambrosia verunreinigtes Saatgut bzw. Vogelfutter, das zur einfachen Ansaat verwendet wurde, zurückzuführen. Gleiches gilt für extensiv bewirtschaftete „Wildäcker“, die mit Saatgutmischungen, die Futter und Deckung für Wildtiere liefern sollen, eingesät werden. Noch häufiger sind Verkehrsflächen betroffen, hierzu zählen sowohl großflächige Bestände entlang von Autobahnen als auch kleinere, abgegrenzte Bestände im kommunalen Bereich z.B. auf Verkehrsinseln oder Parkplätzen. Hier lässt sich das Auftreten der Ambrosia häufig auf im Zuge von Bauarbeiten eingebrachtem Erdmaterial zurückführen. Ein dritter Schwerpunkt sind Freiflächen, die über einen längeren Zeitraum ohne dauerhaften Bewuchs bleiben, z.B. unbebaute Grundstücke innerhalb des Siedlungsbereichs, Erdlager oder Ruderalstandorte in der Landschaft wie Steinbrüche oder Sandgruben.
Dokumentation Bekämpfungserfolg
Sobald die Ambrosia auf geeigneten Standorten ein nachhaltiges Samenpotential aufgebaut hat, sind die Voraussetzungen für eine bestandsbildende Entwicklung gegeben.
Seit dem Jahr 2010 wird auch der Bekämpfungserfolg auf den seit 2007 gemeldeten Flächen dokumentiert. Von allen zwischen 2007 und 2017 gemeldeten 424 Beständen konnten 2018 immerhin 137 als Ambrosia-frei bezeichnet werden, bei weiteren 87 wurde eine Verringerung auf weniger als 100 Pflanzen angegeben. Die Informationen sind allerdings nicht immer eindeutig. Vor allem bei den aktuell 196 gemeldeten Vorkommen an Fernstraßen ist die Dokumentation schwierig und der Bekämpfungserfolg bisher gering.

Meldeaufruf (>100 Pflanzen)

Über das Ausmaß der Verbreitung der Beifuß-Ambrosie auf landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Flächen in Bayern ist bisher nur wenig bekannt. Bitte melden Sie größere Bestände ab 100 Exemplaren, da von diesen eine stärkere Ausbreitungsgefahr ausgeht.