Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2025 – Quarantänemaßnahmen bei Kartoffeln
Die Arbeitsgruppe Quarantänemaßnahmen bei Kartoffeln ist zuständig für die Erhebung, die Untersuchung und die Bekämpfung von Quarantäneschadorganismen (QSO) der Kartoffel in Bayern. Zurzeit sind das die folgenden Krankheiten bzw. Erreger: Bakterielle Ringfäule der Kartoffel (Clavibacter sepedonicus), Schleimkrankheit der Kartoffel (Ralstonia solanacearum), Kartoffelzystennematoden (Globodera pallida und Globodera rostochiensis), Wurzelgallennematoden (Meloidogyne chitwoodi und Meloidogyne fallax), Kartoffelkrebs (Synchytrium endobioticum) und die Amerikanischen Kartoffelerdflöhe (Epitrix cucumeris, Epitrix papa, Epitrix subcrinita und Epitrix tuberis). Ihr Auftreten ist meldepflichtig.
Thema 1: Seit Jahren wieder Fälle von Schleimkrankheit der Kartoffel in Bayern
Was ist die Schleimkrankheit der Kartoffel?
Ralstonia solanacearum (Smith 1896) Yabuuchi et al. 1996 emend. Safni et al. 2014, der Erreger der Schleimkrankheit der Kartoffel, ist ein pflanzenpathogenes, aerobes, mobiles, "bodengebundenes“ Bakterium, welches für Tiere und den Menschen ungefährlich ist. Das Bakterium kann über 200 Pflanzenarten aus über 60 Pflanzenfamilien befallen, bei den Kulturpflanzen sind insbesondere Nachtschattengewächse wie Kartoffeln, Tomaten, Paprika, Auberginen und Tabak betroffen. Nicht alle infizierten Wirtspflanzen, darunter sind häufig auch Wildpflanzen, zeigen Symptome, diese symptomlosen Pflanzen können als "Reservoir“ für den Erreger dienen und Gewässerkontamination oder Neubefall hervorrufen. Ralstonia solanacearum dringt über "Wunden“ in die Pflanze ein, besiedelt und verstopft die Leitbündel (Xylem), dabei kommt es zur "grüne“ Bakterienwelke. Bei starkem Befall tritt an Schnittstellen oder beim Quetschen weißer "Bakterienschleim“ aus. Das Bakterium kann sehr leicht über Wasser, Erde, Werkzeuge, Maschinen oder Menschen verbreitet und auf gesunde Pflanzen übertragen werden.
Nach 8 Jahren tritt die Schleimkrankheit an Kartoffeln in Bayern wieder auf
Der letzte Nachweis des Bakteriums an Kartoffeln in Bayern stammte aus einer Probe von Speise- und Wirtschaftskartoffeln aus dem Anbaujahr 2017. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für zertifizierte Pflanzkartoffeln wurde 2025 eine Partie der Sorte ‘Innovator‘ positiv auf Ralstonia solanacearum getestet, weitere Untersuchungen bestätigten den Befall. Das Pflanzgut stammte aus den Niederlanden und wurde an acht weitere Betriebe in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben ausgeliefert. Da bei den Nachforschungen und gezogenen Vollzugsproben in vier dieser Betriebe, auch Befall an dieser Partie der Sorte ‘Innovator‘ festgestellt wurden, ist davon auszugehen, dass das entsprechende Pflanzgut zum Zeitpunkt der Anlieferung in die Betriebe befallen war und der Befall auf das diesjährige Erntegut übertragen wurde. Es ergaben sich fünf Betriebe mit Befall und vier Betriebe, in welchen wegen des klonalen Zusammenhangs die Anbauflächen der betroffenen 'Innovator' für wahrscheinlich befallen erklärt wurden.
Welche Maßnahmen wurden zur Bekämpfung der Schleimkrankheit ergriffen?
Zoombild vorhanden
Eine mit der Schleimkrankheit der Kartoffel (Ralstonia solanacearum) befallene Kartoffel
Da Ralstonia solanacearum ein geregelter Quarantäneschädling ist, wurden in den Betrieben mit Befall zur Bekämpfung folgende Maßnahmen angeordnet: Die Kartoffeln der befallenen Partien und alle anderen Kartoffeln, die im Betrieb in diesem Jahr erzeugt oder gelagert wurden, dürfen nicht angebaut werden. Maschinen, Geräte, Transportmittel sowie Lagerräume und –einrichtungen, die mit Kartoffeln, welche im Betrieb erzeugt oder gelagert wurden, tatsächlich oder möglicherweise in Berührung gekommen sind, müssen vernichtet oder gründlich gereinigt und anschließend desinfiziert werden. Diese Maßnahmen sind unmittelbar nach der Befallsfeststellung und nach dem ersten Anbaujahr durchzuführen. Der Anbau von Kartoffeln und anderen Wirtspflanzen ist in den ersten vier Anbaujahren auf Befallsflächen und den ersten drei Anbaujahren auf den anderen im Befallsjahr mit Kartoffeln bestellten, wahrscheinlich befallenen Flächen verboten. In diesen Zeiträumen muss auch eine Beseitigung des Kartoffeldurchwuchses und der Nachtschattengewächse in der Begleitflora erfolgen. Von allen im Betrieb erzeugten Kartoffeln der Ernte in den 3 auf die Befallsfeststellung folgenden Anbaujahren werden jährlich Proben entnommen und untersucht. Die nach Ablauf der Anbauverbotsfristen geernteten Kartoffeln von den für befallen oder wahrscheinlich befallen erklärten Flächen werden ebenfalls beprobt und untersucht. In den vier Betrieben ohne festgestellten Befall sind einmalig Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen und Auflagen für die Anbauflächen der betroffenen 'Innovator‘ einzuhalten. Außerdem werden von allen im Betrieb erzeugten Kartoffeln der Ernte 2026 Proben entnommen und untersucht.
Thema 2: Erstellung einer Anforderungsanalyse für eine neue Fachanwendung im Bereich Quarantäneschadorganismen bei Kartoffeln
Bisherige Fachanwendungen zur Verwaltung von Kartoffeluntersuchungen
Die Untersuchung von Anbauflächen auf Kartoffelzystennematoden (Globodera pallida und Globodera rostochiensis) sowie die Prüfung von Kartoffeln auf Bakterielle Ringfäule (Clavibacter sepedonicus) und Schleimkrankheit (Ralstonia solanacearum) sind gesetzlich vorgeschrieben gemäß den Verordnungen (EU) 2022/1192–1194. Sie werden im Rahmen eines Antragsverfahrens in Zusammenarbeit mit den Landwirten durchgeführt.
Der Freistaat Bayern setzt derzeit zwei Fachanwendungen zur Verwaltung der Untersuchungsergebnisse ein: Die Anwendung KaNeUn aus dem Jahr 2007 dient der Verwaltung der Ergebnisse von Bodenproben zur Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden, während mit der zweiten Anwendung BaRSch – einer Access-Datenbank aus dem Jahr 1993 – die Untersuchung von Kartoffelknollenproben auf Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit abgewickelt wird. Beide Systeme stoßen sowohl technisch als auch funktional an ihre Grenzen und sollen daher durch eine moderne, integrierte Lösung ersetzt werden.
Erstellung einer Anforderungsanalyse für eine neue kombinierte Datenbank
Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2025 das Projekt Kartoffel-Schaderreger-Management (KSM) initiiert. Ziel des Projekts ist es, die Untersuchungen auf Quarantäneschadorganismen der Kartoffel sowie die gesamte zugehörige Prozesskette – von der Antragstellung über die Probenahme und Untersuchung bis hin zur Bescheidserstellung – zukunftsfähig, effizient und medienbruchfrei zu gestalten.
Im Rahmen einer strukturierten Anforderungsanalyse wird derzeit ermittelt, welche Beschaffungsart (Nachnutzung, Kauf, Eigenentwicklung oder Software as a Service) die fachlichen, technischen und rechtlichen Anforderungen des Projekts am besten erfüllt und welche Vergabeart gegebenenfalls vorzubereiten ist.

Abbildung des Grundprozesses, welcher durch die neue Fachanwendung abgedeckt werden soll.