Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2023 – Quarantänemaßnahmen bei Kartoffeln
Die Arbeitsgruppe Quarantänemaßnahmen bei Kartoffeln ist zuständig für die Untersuchung und Bekämpfung von Quarantäneschadorganismen (QSO) der Kartoffel, welche in Bayern bereits vorkommen. Zurzeit sind das die folgenden Krankheiten bzw. Erreger: Bakterielle Ringfäule der Kartoffel (Clavibacter sepedonicus), Schleimkrankheit der Kartoffel (Ralstonia solanacearum), Kartoffelzystennematoden (Globodera pallida und Globodera rostochiensis) und Kartoffelkrebs (Synchytrium endobioticum). Für alle Krankheiten gilt, dass sie chemisch auf dem Feld nicht bekämpft werden können, weshalb ihre Verbreitung verhindert werden muss. Ihr Auftreten ist meldepflichtig.
Das Auftreten vom wahrscheinlich neuen Pathotypen des Kartoffelkrebs in Bayern
Kartoffelkrebs ist eine Quarantänekrankheit und wird durch einen bodenbürtigen Pilz (Synchytrium endobioticum (Schilbersky) Percival) verursacht, dessen begeißelte Sporen bei feuchten Witterungsbedingungen aus dem Boden durch Öffnungen in der Kartoffelschale in die Knolle eindringen und an dieser oberflächige Gewebewucherungen auslösen. Bei Synchytrium endobioticum gibt es verschiedene Rassen, sogenannte Pathotypen.
Der Anbau resistenter Kartoffelsorten und der sorgsame Umgang mit Anhangserden und Reststoffen aus der Kartoffelverarbeitung sind wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung und Verhinderung einer Verbreitung des Erregers.
Um in der Pufferzone, einem Sicherheitsbereich um eine Befallsfläche, auf der ein Kartoffelanbau untersagt ist, Speise- oder Wirtschaftskartoffeln anbauen zu können, müssen diese Kartoffelsorten eine Resistenz gegenüber dem festgestellten Pathotyps aufweisen. Die Bestimmung des Pathotyps erfolgt im Nationalen Referenzlabor für Kartoffelkrebs des Julius Kühn-Institutes (JKI) mittels eines EU-weit genutzten Biotests. Dabei werden verschiedene Kartoffelsorten, die sogenannten Differentialsorten, von welchen die pathotypenspezifische Reaktion bekannt ist, mit dem Erreger in Kontakt gebracht. Die Kombination der Reaktionen einzelner Differentialsorten ermöglicht bei erwarteter Symptomausprägung die Unterscheidung und Identifizierung der derzeit wichtigsten Pathotypen 1, 2, 6, 18 und 38.
Zoombild vorhanden
Kartoffelknolle mit einer blumenkohlartigen Wucherung, verursacht durch den Erreger des Kartoffelkrebs
Foto: Sascha Michalak (LfL)
Beim JKI wurden die neuen Funde von Kartoffelkrebs in Bayern aus den vergangenen Jahren (zwei 2020 und einer 2023) untersucht. Dabei zeigte die eigentlich vollresistente Sorte Karolin aus dem Differenzialsortiment Symptomausprägungen, somit ist davon auszugehen, dass die Isolate nicht den Pathotypen 1, 2, 6, 18 und 38 zuzuordnen sind. Schlussfolgernd muss es sich hierbei um neue Pathotypen oder um "Weiterentwicklungen" bekannter Pathotypen mit veränderten Resistenzreaktionen handeln. Ob es sich bei den drei Funden um einen oder mehrere "neue Pathotypen" handelt, muss mit einem erweiterten Differentialsortiment weiter untersucht werden. Es wird bereits begonnen, die in Deutschland zugelassenen Sorten auf Resistenz gegen die neuen Isolate zu prüfen, und in Forschungsprojekten wird mit den Züchtern an einer Etablierung der Krebsresistenz gearbeitet.
Die amtliche Erhebung auf Quarantäneschadorganismen an Kartoffel im Zusammenhang mit den neuen Durchführungsverordnungen der EU
Die am 11.07.2022 erlassenen Durchführungsverordnungen mit Maßnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung der Ausbreitung von Clavibacter sepedonicus (EU) 2022/1194, Ralstonia solanacearum (EU) 2022/1193 und Synchytrium endobioticum (EU) 2022/1195 schreiben jeweils nach Artikel 3 vor, dass die zuständige Behörde jährlich Erhebungen zu ihrem Auftreten durchführt.
Ziel dieser Erhebungen ist eine frühzeitige Feststellung des jeweiligen Quarantäneschadorganismus, um durch geeignete Maßnahmen eine weitere Ausbreitung zu verhindern und eine Übersicht der aktuellen Befallssituation zu erhalten.
Zoombild vorhanden
Labortechnische Aufbereitung einer Kartoffelprobe für eine PCR-Untersuchung
Foto: Sascha Michalak (LfL)
Dazu werden in jedem Mitgliedsstaat auf Pflanzkartoffelanbauflächen systematische und bei Speise- oder Wirtschaftskartoffelanbauflächen risikobasierte Erhebungen durchgeführt. In Bayern erfolgt die systematische Untersuchung im Rahmen des Pflanzkartoffelanerkennungsverfahrens. Für die amtliche Erhebung an Speise- oder Wirtschaftskartoffel werden in jedem Jahr die Anbauflächen zufällig ausgewählt. Auf den ausgewählten Flächen wird eine repräsentative Probe nach anerkanntem Probenahmeverfahren pro Anbaufläche (Schlag) mit 200 Kartoffelknollen gezogen. Zum Nachweis der bakteriellen Schaderreger Clavibacter sepedonicus und Ralstonia solanacearum werden aus den Knollen die Nabelenden labortechnisch aufbereitet und ein PCR-Test durchgeführt. Um einen Befall mit Synchytrium endobioticum und anderer jährlich oder im Rahmen des Mehrjahresprogramms (nur einmal innerhalb von 7 Jahren) zu erhebenden Quarantäneschadorganismen, welche noch nicht in Bayern auftreten, festzustellen, wird an den Kartoffelknollen eine äußere und innere visuelle Kontrolle (Schäl- und Schnittprobe) durchgeführt.
Im Jahr 2023 wurden 79 Feldstücke mit einer Anbaufläche von 162 ha bei der amtlichen Erhebung beprobt, dies entspricht ca. 0,43 % der Kartoffelanbaufläche Bayerns in diesem Jahr. Die Untersuchungen zielten auf Anzeichen für die Anwesenheit von den jährlich zu erhebenden Quarantäneschadorganismen Clavibacter sepedonicus (DVO (EU) 2022/1194), Ralstonia solanacearum[/i) (DVO (EU) 2022/1193), [i]Synchytrium endobioticum (DVO (EU) 2022/1195), Epitrix sp. (DB 2012/270/EU), Meloidogyne fallax/chitwoodii (DVO (EU) 2019/2072) und den Quarantäneschadorganismen aus dem Mehrjahresprogramm Meloidogyne enterolobii und Nacobbus aberrans (DVO (EU) 2019/2072) ab. Bis auf einen Fall von Kartoffelkrebs (Synchytrium endobioticum) konnten alle anderen erwähnten Quarantäneschadorganismen nicht nachgewiesen werden.