Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2021 – Amtliche Mittelprüfung

Die Arbeitsgruppe Amtliche Mittelprüfung (IPS 1c) führt Wirksamkeits- und Verträglichkeitsversuche nach GEP durch und liefert damit relevante Ergebnisse für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.

Feldsalat in Reihen gepflanzt für Versuch
In Deutschland dürfen, wie auch in den anderen EU-Staaten, nur zugelassene Pflanzenschutzmittel vertrieben werden. Deshalb müssen Pflanzenschutzmittelhersteller noch nicht zugelassene neue oder umformulierte Pflanzenschutzmittel prüfen lassen. Es muss sichergestellt sein, dass Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung hinreichend wirksam sind und keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf die zu schützenden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse haben. Diese Prüfungen sind Bestandteil der Zulassung.

Nur geprüfte Pflanzenschutzmittel dürfen zugelassen werden

Die auf Mittelprüfversuche spezialisierte Arbeitsgruppe IPS 1c nimmt diese Aufgaben (PflSchG § 59, Abs. 1, Ziff. 4) an der LfL wahr. Ziel ist es, durch diese fachliche Spezialisierung Versuchsergebnisse mit großer, richtlinienkonformer Aussagesicherheit zu erarbeiten, die in die Zulassungsunterlagen der Auftraggeber einfließen und von den an der Zulassung beteiligten Behörden genutzt werden können.

Neue Pflanzenschutzmittel müssen sich in aufwändigen Versuchen beweisen

Um eine ausreichende Datenbasis für die Beurteilung zu bekommen, müssen die zu prüfenden Mittel beweisen, dass sie für die beantragte Indikation, auch im Vergleich mit bereits zugelassenen Mitteln, eine bessere oder zumindest eine vergleichbare Wirkung haben bzw. Zielorganismen keine Resistenzen aufweisen. Darüber hinaus sind alle unerwünschten Nebenwirkungen, welche bei der Durchführung der Versuche beobachtet werden, zu erfassen. Dies sind z. B. Löslichkeit der Mittel, unerwünschte Spritzflecken, Ertragseinbußen, Mykotoxingehalt und nicht zuletzt Auswirkungen auf Nützlinge.
Mitarbeiter im Schutzanzug und Atemschutzmaske mit Karenspritze im Wintergetreide
Alle Versuche müssen nach den verbindlichen Qualitätsstandards, der Guten Experimentellen Praxis (GEP) und nach den in Europa einheitlichen Standards der European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO-Richtlinien) angelegt werden, da von der Zulassungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, nur Studien anerkannt werden, die auf der Basis dieser Standards durchgeführt wurden.

Ergebnisse

So wurden z. B. folgende Versuche durchgeführt:

  • Biologicals zur Reduktion von Grauschimmel in Erdbeeren im Freiland
  • Einsatz eines organischen Düngers zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln in Basilikum unter Glas
  • Bekämpfung von Falschem Mehltau an Zwiebeln
  • Wirksamkeitsprüfung gegen Sclerotinia in Winterraps
  • Wirksamkeitsprüfung gegen Blattkrankheiten in Winterweizen
  • Wirksamkeitsprüfung gegen Ährenkrankheiten in Winterweizen
  • Wirksamkeitsprüfung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Pflanzkartoffeln