Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2020 – Amtliche Mittelprüfung

Tomatenpflanzen im Gewächshaus

Die Arbeitsgruppe Amtliche Mittelprüfung (IPS 1c) führt Wirksamkeits- und Verträglichkeitsversuche nach GEP durch und liefert damit relevante Ergebnisse für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.

Kartoffelpflanze mit Kartoffelkäferlarven im Freiland
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen, wie auch in den anderen EU-Staaten, nur zugelassene Pflanzenschutzmittel vertrieben werden. Deshalb müssen Pflanzenschutzmittelhersteller noch nicht zugelassene neue oder umformulierte Pflanzenschutzmittel prüfen lassen. Es muss sichergestellt sein, dass Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung hinreichend wirksam sind und keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf die zu schützenden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse haben. Diese Prüfungen sind Bestandteil der Zulassung.

Nur geprüfte Pflanzenschutzmittel dürfen zugelassen werden

Die auf Mittelprüfversuche spezialisierte Arbeitsgruppe IPS 1c nimmt diese Aufgaben (PflSchG § 59, Abs. 1, Ziff. 4) an der LfL wahr. Ziel ist es, durch diese fachliche Spezialisierung Versuchsergebnisse mit großer, richtlinienkonformer Aussagesicherheit zu erarbeiten, die in die Zulassungsunterlagen der Auftraggeber einfließen und von den an der Zulassung beteiligten Behörden genutzt werden können.

Neue Pflanzenschutzmittel müssen sich in aufwändigen Versuchen beweisen

Um eine ausreichende Datenbasis für die Beurteilung zu bekommen, müssen die zu prüfenden Mittel beweisen, dass sie für die beantragte Indikation, auch im Vergleich mit bereits zugelassenen Mitteln, eine bessere oder zumindest eine vergleichbare Wirkung haben bzw. Zielorganismen keine Resistenzen aufweisen. Darüber hinaus sind alle unerwünschten Nebenwirkungen, welche bei der Durchführung der Versuche beobachtet werden, zu erfassen. Dies sind z. B. Löslichkeit der Mittel, unerwünschte Spritzflecken, Ertragseinbußen, Mykotoxingehalt und nicht zuletzt Auswirkungen auf Nützlinge.
Alle Versuche müssen nach den verbindlichen Qualitätsstandards, der Guten Experimentellen Praxis (GEP) und nach den in Europa einheitlichen Standards der European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO-Richtlinien) angelegt werden, da von der Zulassungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nur Studien anerkannt werden, die unter Einhaltung dieser Standards durchgeführt wurden.

Ergebnisse

So wurden z. B. folgende Versuche durchgeführt:

  • Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Salat im Gewächshaus gegen Botrytis cinerea mithilfe von Biostimulantien
  • Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Tomaten im Gewächshaus gegen Sclerotinia sclerotium
  • Bekämpfung von Echtem Mehltau an Beetrosen im Freiland
  • Sikkation in Kartoffeln
  • Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Kartoffeln
  • Fungizide gegen Blatt- und Ährenkrankheiten in Wintergerste