Untersuchung auf Anthraknose-Erkrankungen (Brennflecken) bei Futtererbsen und bei anderen Körnerleguminosen
In Auftrag von IPZ 6c, der LWG in Veitshöchheim und der Landwirtschaftskammer (LWK) in Nordrhein-Westfalen (NRW) in Münster wurden insgesamt 26 Proben auf Befall mit Ascochyta pisi untersucht. Daneben sind weitere 79 Leguminosen-Saatgutproben (Ackerbohne, Lupine, Soja) auf Brennfleckenerkrankungen zur Untersuchung vorgelegt worden.
Anthraknose an Futtererbsen
Diese samenübertragbare Erkrankung (Anthraknose) spielt bei Futtererbsen z. T. eine große Rolle und kann zu hohen Ertragsausfällen führen. Keine der Partien zeigte einen Befallsgrad von 13 % und mehr. Ab diesem Wert ist die Verwendung als Saatgut als bedenklich anzusehen. Im Vergleich zu 2008 ist das Befallsgeschehen weiterhin rückläufig bzw. hat sich auf einem sehr niedrigen Niveau stabilisiert. Während 2008 noch gut 50 % der bayerischen Partien beanstandet wurden, waren es 2009 17 %, 2010 knapp 9 %, 2011 nur noch gut 3 % und in den letzten 5 Jahren lediglich jeweils eine oder zwei, in 2017 bzw. 2018 keine und im vergangenen Jahr eine befallene Partie.
Anthraknose an Lupine und Ackerbohne
Darüber hinaus sind im mykologischen Labor noch weitere 28 Saatgutproben anderer Körnerleguminosen wie Ackerbohne und Lupine auf Anthraknose-Erkrankungen untersucht worden. Alle untersuchten Ackerbohnen- bzw. Lupinenproben waren befallsfrei.
Brennflecken-Krankheit an Soja
Sehr stark hinzugekommen haben in den vergangenen Jahren Untersuchungen von Sojasaatgut. Es wurden 25 Proben vorgelegt; bei 60 % konnte der Erreger von Brennflecken (Phomopsis-Komplex) nachgewiesen werden. Im Jahr 2017 war dies bei lediglich 22 % der Fall und 2018 bei 66 %.
Untersuchungen auf Steinbrand
Im abgelaufenen Jahr wurden überwiegend von IPZ 6c und der Landwirtschaftskammer NRW im Rahmen eines gemeinsamen Projektes insgesamt 655 Weizen- bzw. Dinkelproben (458 aus Bayern über die Saatgutprüfstelle, 87 aus NRW, 110 von diversen anderen Einsendern), meist aus dem ökologischen Landbau, zur Untersuchung auf Steinbrand (Tilletia caries) bzw. Zwergsteinbrand (Tilletia controversa) vorgelegt.
Im Jahr 2019 wiesen gut 33 % der Weizenproben aus Bayern Besatzwerte von durchschnittlich über 20 Sporen pro Korn (Tilletia caries und/oder Tilletia controversa) auf, sodass die entsprechenden Partien als Saatgut ungeeignet waren. Ein vergleichbares Niveau konnte bei den untersuchten Dinkelpartien beobachtet werden. Hier waren auch 33 % der Proben zu beanstanden.
Ergebnisse der Untersuchungen von Weizen- und Dinkelsaatgut auf Tilletia-Besatz in Bayern in den Jahren 2005 bis 2019 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
---|
Anzahl Proben | 112 | 93 | 73 | 110 | 233 | 273 | 492 | 341 | 326 | 333 | 370 | 303 | 474 | 386 | 458 |
Anteil Proben mit Besatzwerten über 20 Sporen/Korn in % | 14 | 17 | 19 | 39 | 36 | 33 | 50 | 38 | 46 | 30,3 | 34,6 | 33 | 21 | 24,5 | 33 |
Anteil Tilletia-freier Proben in % | 4 | 4 | 7 | 7 | 6 | 7 | < 1 | 9 | 6 | 12 | 3,5 | 9 | 19 | 21,2 | 9 |
Tilletia controversa (Zwergsteinbrand) trat 2019 im Vergleich zum Vorjahr weniger stark in Erscheinung. Bei ca. 16 % der Proben konnte der Erreger festgestellt werden (2017: ca. 86 %, 2018: 20 %), dabei traten bei knapp 17 % Besatzwerte von über 20 Sporen pro Korn auf. Auffällig war ferner, dass häufig auch Mischinfektionen mit beiden Tilletia-Arten beobachtet werden konnten.
Untersuchungen auf Flugbrand
Zoombild vorhanden
Ustilago nuda - Pilzgeflecht (Myzel) im Embryonalgewebe (Pfeile) bei 320-facher Vergrößerung
Daneben wurden 2019 insgesamt 230 Gerstenproben aus ökologischem Anbau davon 132 von der bayerischen Saatgutprüfstelle auf Flugbrand (Ustilago nuda) untersucht. Im Vergleich zum Vorjahr wurde Ustilago nuda in einem größerem Umfang beobachtet Bei ca. 20 % der bayerischen Partien ließ sich der Erreger mit einer Befallsstärke von 0,1 % oder mehr nachweisen. Ab diesem Wert ist eine Verwendung als Saatgut ausgeschlossen. Im Jahr 2018 zeigten zum Vergleich nur 7 % der Proben eine Infektion mit Flugbrand.
Von anderen Versuchseinrichtungen kamen weitere 98 Gerstenpartien zur Untersuchung auf Gerstenflugbrand hinzu. Hier konnte eine maximale Befallsstärke von gut 11 % infizierter Embryonen nachgewiesen werden.
Zusammenfassend für das Jahr 2019 lässt sich sagen, dass generell die Infektionen der untersuchten Getreidesorten mit diversen Fusarium-Arten verglichen mit dem Vorjahr auf leicht höherem Niveau lagen. Die Belastung des Erntegutes mit Mykotoxinen, insbesondere DON (Deoxynivalenol), war dem entsprechend auch eher gering.
Ährenfusariosen haben insbesondere bei Weizen eine hohe Bedeutung. Ein besonderes Problem ist dabei die Produktion von Mykotoxinen durch bestimmte Fusarium-Arten, die durch Risikofaktoren wie Vorfrucht Mais, nicht-wendende Bodenbearbeitung nach Mais, Anbau mittel- und hochanfälliger Weizensorten, Einsatz bestimmter Fungizide und warm-feuchte Witterung vor und zur Weizenblüte gefördert wird. Die Mykotoxine können in die Nahrungskette gelangen und Tiere sowie Menschen gefährden. Ziel des „Nach-Ernte-Monitoring“ ist die Ermittlung des mikrobiellen Besatzes sowie der Mykotoxinbelastung des Erntegutes, ins¬besondere mit Deoxynivalenol (DON). Durch die Untersuchung von Weizen- und Roggenproben nach der Ernte soll Landwirten, Händlern und Verarbeitern der beiden Brotgetreidearten ein Überblick über den mikrobiellen Status gegeben werden. Darüber hinaus sollen langfristig Informationen über etwaige Veränderungen des Fusarium-Artenspektrums und dem damit verbundenen Auftreten anderer Toxine erhalten werden.
Vor 10 Jahren wurde die Gerste in das Monitoring aufgenommen, da in den letzten Jahren immer wieder Befürchtungen geäußert wurden, dass auch hier mit nicht unerheblichen Fusarium spp.-Infektionen zu rechnen sei. Ab dem Erntejahr 2010 ist auch Mais in das Untersuchungsprogramm integriert worden.
Beim Weizen waren 2019 ca. 59 % der insgesamt 150 untersuchten Proben mit F. graminearum infiziert. Die Befallsstärke der einzelnen Proben erreichte maximal 27 %. F. culmorum konnte lediglich bei 1,3 % der Proben isoliert werden. Die höchste Befallsstärke lag bei 2 % befallener Körner. Insgesamt war damit die Belastung des Weizens mit DON-bildenden Fusarium-Arten auf einem etwas höheren Niveau als im Vorjahr.
Neben diesen beiden Arten konnten beim Weizen noch F. poae, F. tricinctum und F. sporotrichioides sowie in geringerem Umfang F. avenaceum, F. equiseti und Monographella nivalis (Schneeschimmel) beobachtet werden. F. sporotrichioides kam bei 64 % der Proben vor; ebenso F. langsethiae bei 67 %. Dabei lag die Befallsstärke bei beiden zuletzt genannten Arten höchstens bei 14 % befallener Körner. Insgesamt traten beide Arten etwas geringer in Erscheinung als 2018.
Die Untersuchungen der 84 Roggenproben zeigten im Vergleich zum Vorjahr einen leicht höheren Befall mit DON-Bildnern; so konnte z.B. F. graminearum bei 25 % der Proben beobachtet werden (2018: 12 %). Andere Arten wie F. sporotrichioides und F. langsethiae traten weit weniger in Erscheinung.
Bei der Sommergerste (115 Proben) spielten die DON-bildenden Fusarium-Arten eine untergeordnete Rolle im Vergleich zum Weizen. Bei 25 % der Proben konnte F. graminearum mit einer maximalen Befallsstärke von 5 % beobachtet werden. F. culmorum trat bei gut 5 % mit einer maximalen Befallsstärke von 11 % auf. Gehäufter traten F. sporotrichioides und F. langsethiae in Erscheinung. Bei 86 bzw. 87 % der Proben konnten die angesprochenen Arten bis zu einer maximalen Befallsstärke von 28 bzw. 18 % infizierter Körner beobachtet werden.
Um eine Ausbreitung von Quarantäne-Schadorganismen zu verhindern bzw. einzudämmen, sind Untersuchungen und eine Vielzahl von restriktiven Maßnahmen notwendig, die z. T. große wirtschaftliche Folgen (z.B. ein Verbot des Kartoffelanbaus auf der Befallsfläche) für betroffene Landwirte haben können. Erschwerend kommt im Falle des Kartoffelkrebses (Erreger: Synchytrium endobioticum) hinzu, dass die Überdauerungsformen (Dauersori) mindestens 20 Jahre im Boden lebens- und infektionsfähig bleiben. In enger Zusammenarbeit mit IPS 4b (Quarantänemaßnahmen bei Kartoffeln) erfolgen Bodenuntersuchungen zur Aufhebung der Sperrmaßnahmen betroffener Flächen.
Zoombild vorhanden
Mit Kartoffelkrebs (Synchytrium endobioticum) befallene Kartoffelknolle
Bei Befallsfeststellung wird mittels eines amtlichen Bescheides die Befallsfläche für den Kartoffelanbau gesperrt. Zusätzlich wird um diese Fläche ein Sicherheitsbereich abgegrenzt, in dem nur krebsresistente Kartoffeln angebaut werden dürfen. Ferner sind eventuell befallene Knollen so zu behandeln, dass eine Ausbreitung des Erregers ausgeschlossen ist. Eine Aufhebung der Sperrmaßnahmen ist nur möglich, wenn Untersuchungen des Bodens nach EPPO-Richtlinien Befallsfreiheit ergeben haben. Bei dieser Laboruntersuchung werden die Dauersori mittels eines Nass-Siebverfahrens aus Bodenproben ausgewaschen und deren Anzahl wird mikroskopisch bestimmt. Pro 0,3 ha ist eine Mischprobe bestehend aus 20 Einstichen in 20 cm Tiefe zu ziehen. Ist das Ergebnis des Testverfahrens negativ, kann der Sperrbescheid aufgehoben werden.
Daneben werden auch immer wieder Untersuchungsanfragen von kartoffelverarbeitenden Betrieben an IPS 2a gerichtet, bei denen es z.B. um die evtl. Belastung von Feststoffresten aus dem Waschprozess mit Dauersori geht.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 44 Bodenproben von 8 Flurstücken auf Vorhandensein von Synchytrium endobioticum untersucht. Dabei handelt es sich überwiegend um Flächen, auf denen vor mehr als 20 Jahren Kartoffelkrebs beobachtet wurde. Auf 3 Äckern konnten noch lebensfähige Dauersori nachgewiesen werden.
Vor dem Hintergrund immer wieder auftretender Krankheitsfälle in den letzten Jahren und in Anbetracht des Verbreitungsweges des Pilzes vor allem durch verseuchtes Pflanzgut ist gerade auch im Rahmen der Anerkennung eine genaue Prüfung des Pflanzgutes auf Knollenwucherungen unverzichtbar.