Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2018 – Mykologie
Diagnose von pilzlichen Schaderregern an Kulturpflanzen – Ein Rückblick auf das Jahr 2018
Insgesamt wurden 1864 Pflanzenproben zur Untersuchung an die Arbeitsgruppe "Mykologie" mit einem Verdacht auf eine pilzliche Schadursache eingesandt. Diese waren nicht auf bestimmte Pflanzengruppen beschränkt, sondern verteilten sich auf Obst, Gemüse und Zierpflanzen sowie auf Gehölze und landwirtschaftliche Kulturen. Mit der Zunahme des Ökolandbaus spielen Gesundheitsprüfungen an Saatgut eine immer größere Rolle. Sie machen mittlerweile ca. 50 % des Probenaufkommens aus. Ein weiterer Schwerpunkt sind Arbeiten im Rahmen des Hoheitsvollzuges – insbesondere zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses – einer gefürchteten Quarantäneerkrankung.
Im Folgenden sollen einige Schlaglichter auf ausgewählte Erkrankungen geworfen werden.
Untersuchung auf Ascochyta pisi-Befall bei Futtererbsen und Anthraknose-Erkrankungen bei anderen Körnerleguminosen
In Auftrag von IPZ 6c, der LWG in Veitshöchheim und der Landwirtschaftskammer (LWK) in Nordrhein-Westfalen (NRW) in Münster wurden insgesamt 25 Proben auf Befall mit Ascochyta pisi untersucht. Daneben sind weitere 129 Leguminosen-Saatgutproben (Ackerbohne, Lupine, Soja) auf Brennfleckenerkrankungen zur Untersuchung vorgelegt worden.
Anthraknose an Futtererbsen
Diese samenübertragbare Erkrankung (Anthraknose) spielt bei Futtererbsen z. T. eine große Rolle und kann zu hohen Ertragsausfällen führen. Keine der Partien zeigte einen Befallsgrad von 13 % und mehr. Ab diesem Wert ist die Verwendung als Saatgut als bedenklich anzusehen. Im Vergleich zu 2008 ist das Befallsgeschehen weiterhin rückläufig bzw. hat sich auf einem sehr niedrigen Niveau stabilisiert. Während 2008 noch gut 50 % der bayerischen Partien beanstandet wurden, waren es 2009 17 %, 2010 knapp 9 %, 2011 nur noch gut 3 % und in den letzten 5 Jahren lediglich jeweils eine oder zwei, in 2017 und 2018 keine.
Anthraknose an Lupine und Ackerbohne
Darüber hinaus sind im mykologischen Labor noch weitere 89 Saatgutproben anderer Körnerleguminosen wie Ackerbohne und Lupine auf Anthraknose-Erkrankungen untersucht worden. Eine Partie bei Lupinen wurde bei der Gesundheitsprüfung beanstandet. Es konnte Colletotrichum lupini nachgewiesen werden. Die untersuchten Ackerbohnenproben waren befallsfrei.
Brennflecken-Krankheit an Soja
Sehr stark hinzugekommen haben in den vergangenen Jahren Untersuchungen von Sojasaatgut. Es wurden 38 Proben vorgelegt; bei 66 % konnte der Erreger von Brennflecken (Phomopsis-Komplex) nachgewiesen werden. Im Vorjahr war dies bei lediglich 22 % der Fall.
Untersuchungen auf Tilletia-Besatz bei Weizen (Weizensteinbrand) und Gerstenflugbrand
Untersuchungen auf Steinbrand
Im abgelaufenen Jahr wurden überwiegend von IPZ 6c und der LWK NRW im Rahmen eines gemeinsamen Projektes insgesamt 453 Weizen- bzw. Dinkelproben (386 aus BY, 67 aus NRW), meist aus dem ökologischen Landbau, zur Untersuchung auf Steinbrand bzw. Zwergsteinbrand vorgelegt.
Im Jahr 2018 wiesen knapp 23 % der Weizenproben aus Bayern Besatzwerte von durchschnittlich über 20 Sporen pro Korn (Tilletia caries und/oder Tilletia controversa) auf, sodass die entsprechenden Partien als Saatgut ungeeignet waren. Ein etwas höheres Niveau konnte bei den untersuchten Dinkelpartien beobachtet werden. Hier waren 27 % der Proben zu beanstanden.
Ergebnisse der Untersuchungen von Weizen- und Dinkelsaatgut auf Tilletia-Besatz in Bayern in den Jahren 2005 bis 2018 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Anzahl Proben | 112 | 93 | 73 | 110 | 233 | 273 | 492 | 341 | 326 | 333 | 370 | 303 | 474 | 386 |
Anteil Proben mit Besatzwerten über 20 Sporen/Korn in % | 14 | 17 | 19 | 39 | 36 | 33 | 50 | 38 | 46 | 30 | 35 | 33 | 21 | 25 |
Anteil Tilletia-freier Proben in % | 4 | 4 | 7 | 7 | 6 | 7 | < 1 | 9 | 6 | 12 | 4 | 9 | 19 | 21 |
Tilletia controversa (Zwergsteinbrand) trat 2018 ähnlich wie im Vorjahr deutlich stärker in Erscheinung. Bei ca. 20 % der Proben konnte der Erreger festgestellt werden. Bei knapp 5 % traten Besatzwerte von über 20 Sporen pro Korn auf. Auffällig war ferner, dass häufig auch Mischinfektionen mit beiden Tilletia-Arten beobachtet werden konnten.
Untersuchungen auf Flugbrand
Daneben wurden 2018 insgesamt 171 Gerstenproben aus ökologischem Anbau davon 112 aus Bayern auf Flugbrand (Ustilago nuda) untersucht. Im Vergleich zum Vorjahr wurde Ustilago nuda in einem größerem Umfang beobachtet. Bei ca. 7 % der bayerischen Partien ließ sich der Erreger mit einer Befallsstärke von 0,1 % oder mehr nachweisen. Ab diesem Wert ist eine Verwendung als Saatgut ausgeschlossen. Im Jahr 2017 zeigten zum Vergleich noch 12 % der Proben eine Infektion mit Flugbrand.
Von anderen Versuchseinrichtungen kamen weitere 59 Gerstenpartien zur Untersuchung auf Gerstenflugbrand hinzu. Hier konnte eine maximale Befallsstärke von 13 % infizierter Embryonen nachgewiesen werden.
Vollzug der Verordung (VO) zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses
Um eine Ausbreitung von Quarantäne-Schadorganismen zu verhindern bzw. einzudämmen, sind Untersuchungen und eine Vielzahl von restriktiven Maßnahmen notwendig, die z. T. große wirtschaftliche Folgen (z.B. ein Verbot des Kartoffelanbaus auf der Befallsfläche) für betroffene Landwirte haben können. Erschwerend kommt im Falle des Kartoffelkrebses (Erreger: Synchytrium endobioticum) hinzu, dass die Überdauerungsformen (Dauersori) mindestens 20 Jahre im Boden lebens- und infektionsfähig bleiben.
Immer wieder werden auch Untersuchungsanfragen von kartoffelverarbeitenden Betrieben an IPS 2a gerichtet, bei denen es z.B. um die evtl. Belastung von Feststoffresten aus dem Waschprozess mit Dauersori geht.
Maßnahmen bei Befallsfeststellung
Bei Befallsfeststellung wird mittels eines amtlichen Bescheides die Befallsfläche für den Kartoffelanbau gesperrt. Zusätzlich wird um diese Fläche ein Sicherheitsbereich abgegrenzt, in dem nur krebsresistente Kartoffeln angebaut werden dürfen. Ferner sind eventuell befallene Knollen so zu behandeln, dass eine Ausbreitung des Erregers ausgeschlossen ist.
In enger Zusammenarbeit mit IPS 4b (Quarantänemaßnahmen bei Kartoffeln) erfolgen Bodenuntersuchungen zur Aufhebung der Sperrmaßnahmen betroffener Flächen. Eine Aufhebung der Sperrmaßnahmen ist nur möglich, wenn Untersuchungen des Bodens nach EPPO-Richtlinien Befallsfreiheit ergeben haben. Bei dieser Laboruntersuchung werden die Dauersori mittels eines Nass-Siebverfahrens aus Bodenproben ausgewaschen und deren Anzahl wird mikroskopisch bestimmt. Pro 0,3 ha ist eine Mischprobe bestehend aus 20 Einstichen in 20 cm Tiefe zu ziehen. Ist das Ergebnis des Testverfahrens negativ, kann der Sperrbescheid aufgehoben werden.
Ergebnisse 2018
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 70 Bodenproben auf Vorhandensein von Synchytrium endobioticum untersucht. Dabei handelt es sich überwiegend um Flächen, auf denen vor mehr als 20 Jahren Kartoffelkrebs beobachtet wurde. In wenigen Fällen waren noch lebensfähige Dauersori nachweisbar.
Vor dem Hintergrund immer wieder auftretender Krankheitsfälle in den letzten Jahren und in Anbetracht des Verbreitungsweges des Pilzes vor allem durch verseuchtes Pflanzgut ist gerade auch im Rahmen der Anerkennung eine genaue Prüfung des Pflanzgutes auf Knollenwucherungen unverzichtbar.