Änderung der Zulassung von bienenschädlichen Mitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geändert, um den Schutz von Bestäuberinsekten sicherzustellen.
So wurden die beiden Pflanzenschutzmittel
  • Winner (Wirkstoff Formetanat, Zul.-Nr. 00A214-00/00)
  • Mainspring (Wirkstoff Cyantraniliprole, Zul.-Nr. 008603-00/00)
nachträglich als bienengefährlich eingestuft (B1). Die Kennzeichnung nach B1 bedeutet, dass die genannten Mittel auch in Gewächshäusern nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden dürfen.