Ansprechpartner für die Untersuchung von Bienenvergiftungen bei Verdacht auf Fehlanwendung eines Pflanzenschutzmittels

Pflanzenschutzmittel müssen einen umfangreichen Zulassungsprozess durchlaufen, bei dem der Bienenschutz eine wichtige Rolle spielt. Pflanzenschutzmittel werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens hinsichtlich ihrer Bienengefährdung eingestuft. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verfügt dann die gegebenenfalls zu treffenden Risikomanagementmaßnahmen zum Bienenschutz, z. B. die Festsetzung von Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen. Tankmischungen bienenungefährlicher Pyrethroide mit bestimmten Fungiziden können bienengefährlicher sein als die Anwendungen der einzelnen Mittel. Deshalb werden vom BVL für solche Fälle Auflagen verfügt. Obwohl die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel stark reguliert ist, kann es im Einzelfall, z. B. durch eine nicht sachgerechte Anwendung zu Schäden an Bienen kommen.
Die Untersuchung von Bienenschäden bei begründetem Verdacht auf Vergiftung durch ein Pflanzenschutzmittel erfolgt gemäß § 57 PflSchG durch die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (UBieV) des Julius Kühn-Instituts. Dazu sendet der geschädigte Imker oder der zuständige Pflanzenschutzdienst Bienenproben aus geschädigten Völkern und Pflanzenmaterial von mit Pflanzenschutzmitteln behandelten Verdachtsflächen an die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen. Die Untersuchungen sind für betroffene Imker kostenlos.
Die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen bietet umfangreiche Informationen zu Bienenvergiftung und deren Untersuchung, wie z. B. den Antrag und ein Merkblatt zur Bienenuntersuchung, einschließlich Anforderungen an die Probeziehung, und die zu beteiligenden Akteure.

Bienenuntersuchung Julius Kühn-Institut Externer Link

Ist von einer Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel auszugehen, dann ist schnelles Handeln erforderlich. Vergeht zu viel Zeit, verderben die Proben meist und können dann nicht mehr untersucht werden.

Details zur Bienenuntersuchung, wie z. B.

  • Information und Einbindung des Pflanzenschutzdienstes in die Probenahme,
  • Mindestumfang der Proben,
  • geeignetes Probenverpackungsmaterial und ein
  • Untersuchungsantrag (der vollständig ausgefüllt sein muss!)
sind abrufbar auf der Internetseite der UBieV (Untermenü „Bienenvergiftungen“).

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Ansprechpartner des Pflanzenschutzdienstes in Bayern
In Bayern ist der Ansprechpartner bei vermuteten Bienenvergiftungen aufgrund von Pflanzenschutzmitteln der Pflanzenschutzdienst Bayern. Kontaktdaten: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz, Lange Point 10, 85354 Freising-Weihenstephan, Tel.: 08161/715651, Fax: 08161/715735, E-Mail: Pflanzenschutz@LfL.Bayern.de, Internet: www.lfl.bayern.de
Die Vorortzuständigkeit liegt bei den Fachzentren Pflanzenbau der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Deggendorf, Regensburg, Rosenheim und Würzburg.
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