Anerkennungsverfahren für Fortbildungsveranstaltungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde
Für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, die in Bayern angeboten werden, ist das Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zuständig. In der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung – in Kraft getreten am 6. Juli 2013 – wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung festgelegt.
Um ein möglichst einheitliches Anerkennungsverfahren sicherzustellen, haben die Länder eine Leitlinie zur Genehmigung von Fortbildungsveranstaltungen beschlossen. Veranstaltungen können nur anerkannt werden, wenn sie die geforderten Bedingungen erfüllen.
Geforderte Bedingungen
Inhalte einer Fortbildung
Die Länder haben insgesamt acht Themenbereiche festgelegt, die sich aus Anhang I der Richtlinie 128/2009/EG ergeben.
- Rechtsgrundlagen:
wesentliche rechtliche Bestimmungen im Pflanzenschutz - Integrierter Pflanzenschutz:
Maßnahmen und Instrumente des integrierten Pflanzenschutzes - Schadursachen:
Möglichkeiten, solche zu erkennen und zu bewerten - Pflanzenschutzmittelkunde:
Systematik von Pflanzenschutzmitteln, Kennzeichnung und Zulassung; Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln und ihre Wirkungsweise; Erkennen gefälschter Pflanzenschutzmittel - Umgang mit Pflanzenschutzmitteln:
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach Gebrauchsanweisung, Aufzeichnung, Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln - Geräte und Ausbringung:
Einsatz verschiedener technischer Geräte zur sachgerechten Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln - Risikomanagement:
Möglichkeiten, Gefahren und Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen identifizieren und beherrschen, Anrainerschutz, Verbraucherschutz, Umwelt- und Naturschutz während der Anwendung, Abdriftminderung - Anwenderschutz:
Notwendigkeit von persönlichen Schutzmaßnahmen erkennen, Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten
Schwerpunktmäßig müssen vier Themenbereiche mit der Veranstaltung abgedeckt sein, wobei die beiden Themenbereiche Rechtsgrundlagen und Integrierter Pflanzenschutz immer bedeutender Bestandteil sein müssen.
Die jeweiligen aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse zu diesen Themen sollen dabei entsprechend berücksichtigt werden.
Die Veranstaltung muss mindestens vier Stunden dauern.
Die Veranstaltung muss von geeigneten Fachkräften und ohne Interessenkonflikt zu den Zielen des Pflanzenschutzrechts durchgeführt werden.
Formular für die Anerkennung
Mit folgendem Formular können Veranstalter die Anerkennung von Fortbildungen, die sie in Bayern anbieten wollen, beantragen.
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor der geplanten Fortbildungsveranstaltungsmaßnahme vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
Die Bearbeitung des Antrags ist kostenpflichtig. Die Gebühren berechnen sich nach Aufwand.
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Lange Point 10
85354 Freising
Tel.: 08161 8640-5184
E-Mail: IPS-1a@LfL.bayern.de