Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturen
Kleinstrukturierte Landschaft
Mit einem Blick in das "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile auf Gemeindeebene" können sich die Anwender Klarheit darüber verschaffen, ob bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bestimmte NT-Auflagen zum Schutz von Nicht-Zielorganismen (NT) nicht einhalten werden müssen.
Das Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturen wurde mit aktuellen Daten neu berechnet und im Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung wurde auch die Berechnungsmethode verändert. Zukünftig wird das Verzeichnis jährlich im Winter aktualisiert und so die Veränderungen bei den entsprechenden anrechenbaren Strukturen berücksichtigt.
Methode zur Berechnung der Kleinstrukturanteile
Grundlage für die Berechnung der Kleinstruktur-Gebietskulisse sind die amtlichen Geodaten der Bundesländer (ATKIS Basis DLM). Darin sind unter anderem auch flächenhafte Landschaftselemente entsprechend ihrer Landnutzung, zum Beispiel land- und forstwirtschaftliche Flächen oder auch Gewässerflächen, erfasst. Neben den Basisdaten besteht für die Bundesländer die Möglichkeit, verfeinerte Daten (zum Beispiel Grünlandflächen kleiner 1 ha) in einem Nachmeldeverfahren dem JKI zu melden, was die LfL für Bayern getan hat. Ausgleichsflächen der Gemeinden werden über die ATKIS-Daten bzw. die Landnutzung (zum Beispiel Landschaftselemente) berücksichtigt.
Berechnung des Kleinstrukturanteils einer Gemeinde
Entscheidend für die Anwender ist die Einstufung der Gemeinde und nicht die des jeweiligen Sechsecks. Haben mehr als 50 % der Sechsecke einen Kleinstrukturanteil von mindestens 10 % erreicht, so sind in der Gemeinde ausreichend Kleinstrukturen vorhanden, und nur bestimmte NT-Auflagen müssen eingehalten werden.
Sind in einer Gemeinde nicht ausreichend Kleinstrukturen vorhanden, müssen die fraglichen NT-Auflagen unbedingt eingehalten werden.